- 1.097 Bundeswehrsoldaten waren 2025 im Kosovo stationiert
- Abzug erst nach Umsetzung des Ohrid-Abkommens und stabiler Sicherheitslage
- Russland und Serbien belasten weiterhin die Stabilität im Westbalkan
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6829 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die NATO-geführte KFOR-Mission besteht seit 1999 auf Grundlage der UN-Sicherheitsratsresolution 1244. Deutschland stellt seit Beginn ein Kontingent und gehörte 2008 zu den ersten Ländern, die Kosovo nach der Unabhängigkeitserklärung völkerrechtlich anerkannten. Der EU-geführte Normalisierungsdialog zwischen Kosovo und Serbien sowie das 2023 geschlossene Ohrid-Abkommen bilden den aktuellen diplomatischen Rahmen für eine langfristige Stabilisierung der Region. Gewaltvorfälle im Jahr 2023 – darunter der paramilitärische Angriff von Banjska im September 2023 und Ausschreitungen in Zvecan – hatten die Sicherheitslage im Norden Kosovos erheblich verschärft.
- 1.097 Soldatinnen und Soldaten — so viele Bundeswehrangehörige waren 2025 bei KFOR eingesetzt (750 in Ferizaj, 347 in Pristina).
- 200.000–250.000 Vertriebene — Angehörige ethnischer Minderheiten wurden während des Kosovokriegs vertrieben.
- Über 1.600 Vermisste — davon gehören ca. 500 ethnischen Minderheiten an; die 2026 konstituierte Joint Commission on Missing Persons soll die Aufklärung voranbringen.
- 225 von ca. 600 — islamische Einrichtungen wurden laut ICTY-Befund während des Kosovokriegs vollständig oder teilweise zerstört.
- Durchschnittswert 2,5 (Schulnotenskala 1–6) — so bewertet die Bundesregierung auf Basis von Evaluierungen 2008–2026 die Wirksamkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Kosovo.
Im Detail
Die KFOR-Mission ist ein zentraler stabilisierender Akteur in Kosovo sowie auf dem Westlichen Balkan und trägt entscheidend zur nachhaltigen Stabilisierung der Sicherheitslage und der Entwicklung einer demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo bei.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6829, S. 12
Seit 1999 stellt Deutschland Soldatinnen und Soldaten für die NATO-Mission Kosovo Force (KFOR). Im Jahr 2025 waren es insgesamt 1.097 Bundeswehrangehörige – 750 im Camp Bondsteel in Ferizaj und 347 im Camp Film City in Pristina. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (BT-Drs. 21/6829, Antwort vom 1. Juli 2026).
Die Fraktion hatte in 48 Fragen umfassend nachgefragt: zur deutschen Außenpolitik gegenüber Kosovo, zur Menschenrechtslage, zur Aufarbeitung von Kriegsverbrechen, zu russischem und serbischem Einfluss sowie zu den Kriterien für einen möglichen Abzug der Bundeswehr. Die Antwort des Auswärtigen Amts zeichnet ein differenziertes Bild eines Landes im Spannungsfeld zwischen EU-Annäherung und anhaltenden Sicherheitsrisiken.
KFOR-Mission: Bundeswehr bleibt bis zur Stabilisierung
Die Bundesregierung hält die KFOR-Mission für unverändert notwendig. Laut Drucksache sind wesentliche Kriterien für einen Abzug die dauerhafte Normalisierung zwischen Kosovo und Serbien, die vollständige Umsetzung des Ohrid-Abkommens von 2023 sowie der Aufbau demokratisch kontrollierter und multiethnisch geprägter kosovarischer Sicherheitsinstitutionen. Die Sicherheitslage im Norden des Landes habe sich nach den Gewaltvorfällen von 2023 zwar stabilisiert, Verschlechterungen seien aber weiterhin möglich. Der paramilitärische Angriff auf das Dorf Banjska vom 24. September 2023 sowie Anschläge auf kritische Infrastruktur – darunter ein Sprengstoffanschlag auf den Ibar-Lepenc-Wasserkanal Ende November 2024 – verdeutlichen das Risiko.
Serbien und Russland als Stabilitätsfaktoren
Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos weiterhin nicht an. Die Bundesregierung stellt fest, dass Serbien auf politische Akteure in Kosovo Einfluss nimmt und diese Position in internationalen Foren durchzusetzen versucht – was die EU-Wahlbeobachtungsmission bei den Parlamentswahlen im Februar 2025 beanstandet hat. Russland unterstützt die serbische Position und erkennt Kosovo ebenfalls nicht an. Die Bundesregierung bewertet russische geheimdienstliche, hybride und desinformatorische Aktivitäten im Westbalkan als sicherheitspolitisch relevant, da sie die EU-Beitrittsambitionen der Region unterminieren sollen.
Deutschland als zweitwichtigster Handelspartner
Neben dem Militäreinsatz ist Deutschland tief in die zivile Entwicklung Kosovos eingebunden. Laut Bundesregierung ist Deutschland Kosovos zweitwichtigster Handelspartner, größter ausländischer Investor und größter bilateraler Geber in der Entwicklungszusammenarbeit. Die Wirksamkeit dieser Arbeit wird positiv bewertet: Evaluierungen aus dem Zeitraum 2008–2026 ergeben auf der Schulnotenskala einen Durchschnittswert von 2,5. Seit April 2024 besteht zusätzlich eine Klima- und Energiepartnerschaft.
Zur Rechtsstaatsförderung unterstützt Deutschland 2026 über die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) zwei konkrete Maßnahmen: einen Praxisaufenthalt zum Thema Effizienz der Zivilverfahren (Fördersumme: 23.180 Euro) sowie ein Beratungsprojekt zur Reform der kosovarischen Zivilprozessordnung (15.000 Euro).
Kriegsverbrechen: Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen
Laut Bundesregierung wurden während des Kosovokriegs zwischen 200.000 und 250.000 Angehörige ethnischer Minderheiten vertrieben. Über 1.600 Personen gelten noch heute als vermisst, davon ca. 500 aus ethnischen Minderheiten – vor allem Serben, Roma und Ashkali. Die am 22. Januar 2026 konstituierte „Joint Commission on Missing Persons“ im Rahmen des EU-Normalisierungsdialogs soll die Zusammenarbeit zwischen Kosovo und Serbien bei der Aufklärung dieser Fälle verbessern.
Die Kosovo Specialist Chambers (KSC) in Den Haag – ein hybrider Sondergerichtshof für schwere Straftaten von UÇK-Mitgliedern im Zeitraum 1998–2000 – nähern sich dem Abschluss ihrer Verfahren. Die Bundesregierung misst dem Gericht eine herausgehobene Bedeutung für die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und die Heranführung Kosovos an die EU bei. Mit dem absehbaren Verfahrensende beginnt die sukzessive Abwicklung der Sonderkammern.
Menschenrechte: Fortschritte und Lücken
Die Bundesregierung bewertet die Menschenrechtslage in Kosovo grundsätzlich positiv. Die Verfassung garantiert politische und bürgerliche Rechte, Minderheitenrechte, Religionsfreiheit und das Verbot der Todesstrafe. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist verfassungsrechtlich unmittelbar anwendbar. Gleichzeitig stellt die Bundesregierung fest, dass LGBTI-Rechte zwar verfassungsrechtlich gesichert sind, in der Praxis aber Umsetzungslücken und diskriminierende Einstellungen fortbestehen. Häusliche Gewalt gehört zu den häufigsten gemeldeten Straftaten, Frauen sind die Hauptbetroffenen.
Bei Roma, Ashkali und Balkan-Ägyptern bestehen laut Bundesregierung Defizite beim Bildungszugang für Kinder, die sich in hohen Schulabbruchraten niederschlagen. Humanitäre Programme für Rückkehrer werden derzeit nicht gefördert.
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Direkt betroffen sind die über 1.000 deutschen Soldatinnen und Soldaten sowie ihre Familien. Mittelbar betroffen ist die Bevölkerung im Kosovo – darunter ethnische Minderheiten wie Serben, Roma und Ashkali –, für die Sicherheit, Menschenrechtsschutz und die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen weiterhin offene Fragen darstellen. Auch deutsche Steuerzahler tragen die Kosten des seit 1999 laufenden Einsatzes.
Bei mehreren sensiblen Fragen – etwa zu hypothetischen US-Truppenabzugsszenarien (Frage 45), zu rechtsextremen Netzwerken, Kriegsverbrechens-Geschichtsrevisionismus und detaillierten Lehrplaninhalten – verweist die Bundesregierung auf fehlende eigene Erkenntnisse oder lehnt eine Antwort auf hypothetische Fragen grundsätzlich ab. Bei Fragen zu sicherheitspolitischen Kooperationen werden Details unter Hinweis auf Zuständigkeiten des NATO-Kommandeurs nicht beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. KFOR-Mission im Kosovo: 25 Jahre nach dem Krieg unter Druck →
- KFOR (Kosovo Force)
- NATO-geführte Friedenstruppe im Kosovo, die seit 1999 auf Grundlage der UN-Sicherheitsratsresolution 1244 ein sicheres Umfeld für die Bevölkerung gewährleisten soll.
- Ohrid-Abkommen
- 2023 im nordmazedonischen Ohrid ausgehandeltes Normalisierungsabkommen zwischen Kosovo und Serbien im Rahmen des EU-geführten Dialogs, das offene Fragen beider Seiten auf dem Weg in die EU regeln soll.
- Kosovo Specialist Chambers (KSC)
- Internationaler Sondergerichtshof in Den Haag, der schwere Straftaten von Mitgliedern der Befreiungsarmee Kosovos (UÇK) im Zeitraum 1998–2000 nach kosovarischem Recht aufarbeitet.
Wie viele Bundeswehrsoldaten sind im Kosovo stationiert?
Im Jahr 2025 waren insgesamt 1.097 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bei KFOR eingesetzt – 750 in Ferizaj (Camp Bondsteel) und 347 in Pristina (Camp Film City).
Wann könnte die Bundeswehr aus Kosovo abgezogen werden?
Laut Bundesregierung sind wesentliche Kriterien für einen Abzug die dauerhafte Normalisierung zwischen Kosovo und Serbien, die Umsetzung des Ohrid-Abkommens und der Aufbau stabiler, multiethnisch geprägter kosovarischer Sicherheitsinstitutionen.
Welche Rolle spielt Deutschland im Kosovo außer dem Militäreinsatz?
Deutschland ist Kosovos zweitwichtigster Handelspartner, größter Investor und größter bilateraler Geber in der Entwicklungszusammenarbeit. Seit April 2024 besteht zudem eine Klima- und Energiepartnerschaft.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6829 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































