- Stromspar-Check beriet 2020–2025 rund 128.000 Haushalte mit niedrigem Einkommen
- Klima-Allianz Deutschland erhielt 2023–2025 über 4,1 Mio. Euro institutionelle Förderung
- BMZ verweist für NGO-Projektdaten auf öffentliches Transparenzportal
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6848 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die vorliegende Drucksache 21/6848 ist eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/5178, in der die AfD-Fraktion bereits grundlegende Informationen zur Bundesförderung sozialer und zivilgesellschaftlicher Organisationen abgefragt hatte. Da die damalige Antwort viele Einzelfragen nur zusammenfassend oder unter Verweis auf fehlende zentrale Erfassung beantwortete, haben die Abgeordneten Raimond Scheirich und Lukas Rehm mit der Nachfrage-Kleinen-Anfrage BT-Drs. 21/6542 gezielt einzelne Haushaltsstitel, Projekte und Organisationen erneut abgefragt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung durch das Bundesministerium der Finanzen am 2. Juli 2026 übermittelt.
- 9,9 Mio. Euro — Zuwendung an den Deutschen Caritasverband für den Stromspar-Check im Jahr 2025 (2020: 6,1 Mio. Euro).
- 20.072 Haushalte — vom Stromspar-Check beratene Haushalte im Jahr 2025; Höchstwert war 2023 mit 25.936 Haushalten.
- 332 kWh — durchschnittliche Stromeinsparung pro beratenem Haushalt im Jahr 2025, gegenüber 454 kWh im Jahr 2020.
- 1.419 TEuro — Personalausgaben der Klima-Allianz Deutschland e. V. aus institutioneller Förderung 2023 und 2024 zusammen (857 + 921 TEuro; Sachausgaben: 400 + 514 TEuro).
- 4.749 TEuro — Förderhöhe 2026 für das Projekt zur ökosystembasierten Anpassung in der Karibik (Dominikanische Republik, Haiti, Kuba) über die Deutsche Welthungerhilfe.
Im Detail
Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach IATI-Standard. Damit die IATI-Daten für die breite Öffentlichkeit zugänglich und verständlich sind, hat das BMZ das Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de) entwickelt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6848, S. 4
Wie werden Bundesfördermittel für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben, welche Projekte werden damit finanziert, und welche Wirkungen werden erzielt? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Bundestagsdrucksache 21/6848 vom 2. Juli 2026. Die Bundesregierung hat darin auf eine Nachfrage-Kleine-Anfrage der AfD-Abgeordneten Raimond Scheirich und Lukas Rehm geantwortet, die gezielt offengebliebene Punkte aus der früheren Anfrage BT-Drs. 21/5178 vertiefen wollte.
Bundesförderung für NGOs: Wo fließt das Geld?
Die Bundesförderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen erfolgt dezentral: Jedes Ressort entscheidet im eigenen Zuständigkeitsbereich über die Vergabe. Die Anfrage richtet sich an drei Hauptbereiche — das Auswärtige Amt (humanitäre Hilfe), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Für konkrete Projektlisten und Einzelauszahlungen verweist die Bundesregierung wiederholt auf öffentlich zugängliche Datenquellen: Das Auswärtige Amt erstellt jährlich einen Bericht zur Mittelverwendung für humanitäre Hilfe, während das BMZ monatlich aktualisierte Projektdaten nach dem IATI-Standard im Transparenzportal des Bundes (transparenzportal.bund.de) veröffentlicht.
Organisationen wie Welthungerhilfe, Oxfam Deutschland, Plan International, Brot für die Welt und Misereor können dort nach Durchführungsorganisation und Zeitraum gefiltert werden. Eine zentrale Erfassung ablehnender Förderentscheidungen existiert laut Bundesregierung nicht — die Gründe für nicht bewilligte Anträge seien zu unterschiedlich und würden statistisch nicht erfasst.
Stromspar-Check: Konkrete Wirkungsdaten für 128.000 Haushalte
Einer der wenigen Bereiche, in denen die Drucksache detaillierte Wirkungsdaten liefert, ist der Stromspar-Check. Das Programm richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen und wird vom Deutschen Caritasverband sowie dem Bundesverband Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands durchgeführt. Von 2020 bis 2025 wurden insgesamt rund 128.000 Haushalte beraten — der bisherige Höchstwert lag 2023 bei 25.936 beratenen Haushalten.
Die durchschnittliche Stromeinsparung pro Haushalt sank im Beobachtungszeitraum von 454 kWh (2020) auf 332 kWh (2025). Die Förderausgaben pro Haushalt stiegen dagegen von 473 Euro (2020) auf 638 Euro (2025). Die Zuwendung an den Deutschen Caritasverband allein wuchs von rund 6,1 Millionen Euro (2020) auf knapp 9,9 Millionen Euro (2025). Zusätzlich trägt das Programm laut Bundesregierung zur Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt bei, da diese als Stromsparhelfer eingesetzt werden. Im Bereich Wärmeberatung — seit April 2023 schrittweise ausgebaut — stiegen die Einsparungen von durchschnittlich 720 kWh (2020) auf 1.200 kWh pro Haushalt (2024).
Klima-Allianz Deutschland: Institutionelle Förderung über mehrere Titel
Für die Klima-Allianz Deutschland e. V. weist die Drucksache erstmals aufgeschlüsselte Personal- und Sachausgaben aus. Die institutionelle Förderung 2023 umfasste 857.000 Euro für Personal und 400.000 Euro für Sachmittel, 2024 waren es 921.000 Euro (Personal) und 514.000 Euro (Sachausgaben), 2025 jeweils 959.000 und 460.000 Euro. Finanziert wurden damit unter anderem Koordination, Wissenstransfer, Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit. Die Einhaltung des Zuwendungszwecks werde durch die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (§§ 23 und 44 BHO) sowie entsprechende Verwendungsnachweise sichergestellt.
Projekte im südlichen Afrika und der Karibik
Für das CARE-Deutschland-Projekt zur gemeindebasierten Klimaanpassung im südlichen Afrika (CBA-SCALE Southern Africa+) bestätigt die Bundesregierung die Durchführungsländer Mosambik, Simbabwe und Sabia. Eine Aufschlüsselung nach Partnerländern und lokalen Durchführern nimmt sie nicht vor, da die Auszahlungen gebündelt an CARE Deutschland erfolgen. Für die Deutsche Welthungerhilfe werden für 2026 zwei Projekte mit konkreten Förderhöhen genannt: das Karibik-Projekt zur ökosystembasierten Anpassung (4,749 Mio. Euro, Laufzeit bis Oktober 2027) sowie ein Projekt zu landwirtschaftlichen Lieferketten in Liberia (319.000 Euro, Laufzeit bis März 2028).
Ein Übertragungsfehler im Haushalt 2026 — das CBA-SCALE-Projekt war versehentlich unter einem falschen Haushaltsstitel ausgewiesen — wird in der Antwort eingeräumt: Mit Beginn der 21. Legislaturperiode übernahm das BMUKN die Federführung für die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI); alle IKI-Projekte sind seitdem unter Kapitel 6092 Titel 896 02 verortet.
Fragen zu LGBT-bezogenen Projekten des Auswärtigen Amts sowie zum deutschen Engagement in der „Equal Rights Coalition“ beantwortet die Bundesregierung nicht neu, sondern verweist auf frühere Antworten auf eine Große Anfrage (BT-Drs. 21/3319) und eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/5630).
Weiterlesen:
- Bürgergeld 2025: 46,65 Mrd. Euro Gesamtausgaben im SGB II
- GKV-Verwaltungskosten: 1,4 Mrd. Euro für externe Vergütungen 2024
- Stasi-Unterlagen-Archiv: Fünf-Jahres-Bilanz der Bundesarchiv-Integration
Betroffen sind einerseits die geförderten Organisationen — darunter Caritas, Diakonie, Welthungerhilfe, Oxfam, CARE Deutschland, Klima-Allianz Deutschland und weitere NGOs. Andererseits sind es Steuerzahler, die die Bundesmittel finanzieren, sowie Haushalte mit niedrigem Einkommen, die unmittelbar vom Stromspar-Check-Programm profitieren.
Die Bundesregierung beantwortet zahlreiche Detailfragen nicht direkt, sondern verweist auf öffentlich zugängliche Portale (BMZ-Transparenzportal, AA-Fördermittelseite), Jahresberichte des Auswärtigen Amts sowie frühere Antworten auf andere Anfragen. Konkrete Auflistungen einzelner Projekte mit Beträgen werden überwiegend nicht in der Drucksache selbst geliefert.
Berlin, 9. Juli 2026. Riskante Fehlinvestitionen beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) haben gezeigt, dass Handlungsbedarf bei der Aufsicht besteht. Es drohen Verluste von bis zu 1,2 Milliarden Euro, welche die Altersabsicherung von rund 11.000 Zahnärzten und deren Familien gefährden. Der Fall offenbart ein eklatantes Versagen der gesamten Kontrollkette aus… …
Berlin, 07. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern mit unserem Antrag eine umfassende Transparenz bei allen deutschen Entwicklungshilfeleistungen und verlangen von der Bundesregierung eine vollständige und dauerhaft aktuelle Übersicht über sämtliche ODA-Leistungen seit 1977. Das bestehende Transparenzportal des BMZ stellt nur einen Teil der Ausgaben dar und unterliegt intransparenten Änderungskriterien,… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. NGO-Förderung: AfD stellt 23 Nachfragen zu Haushaltsmitteln →
- IATI-Standard
- International Aid Transparency Initiative — ein internationaler Datenstandard für die Veröffentlichung von Informationen zu Entwicklungshilfe und Projektförderung.
- Haushaltstitel
- Konkrete Haushaltspositionen im Bundeshaushalt, unter denen Ausgaben für bestimmte Zwecke oder Empfänger veranschlagt und ausgezahlt werden.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem ein Zuwendungsempfänger gegenüber dem Fördergeber nachweist, dass die Mittel zweckentsprechend eingesetzt wurden.
Was ist der Stromspar-Check und wer profitiert davon?
Der Stromspar-Check ist ein vom Bund gefördertes Programm, das Haushalte mit geringem Einkommen bei der Energie- und Wassereinsparung berät. Durchgeführt wird es vom Deutschen Caritasverband und dem Bundesverband Energie- und Klimaschutzagenturen. Von 2020 bis 2025 wurden laut Drucksache rund 128.000 Haushalte beraten.
Wo finde ich Projektdaten zu BMZ-geförderten NGOs?
Das BMZ verweist auf das öffentliche Transparenzportal unter www.transparenzportal.bund.de, wo monatlich aktualisierte Projektdaten nach IATI-Standard abrufbar sind.
Warum liefert die Bundesregierung keine vollständige Projektliste?
Die Bundesregierung erklärt, eine zentrale Erfassung aller Einzelprojekte liege nicht vor; die fördernden Ressorts entscheiden eigenverantwortlich. Für Detailangaben wird auf öffentliche Portale und bereits vorliegende Berichte verwiesen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6848 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































