- 23 Fragen zu NGO-Fördermitteln aus Bundeshaushalt 2020–2025
- Hilfswerke wie Welthungerhilfe, Oxfam und Caritas im Fokus
- Vorgänger-Antwort zu BT-Drs. 21/5178 als unvollständig bewertet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6542 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundeshaushalt enthält zahlreiche Haushaltsstitel, aus denen zivilgesellschaftliche und soziale Organisationen Fördermittel erhalten. Bereits mit BT-Drs. 21/5178 hatte die AfD-Fraktion eine umfassende Übersicht über diese Zahlungen angefordert. Die damalige Antwort der Bundesregierung wird in der neuen Anfrage als lückenhaft bewertet: Viele Angaben seien nur zusammenfassend oder ressortübergreifend gemacht worden, ohne konkrete Projekttitel, Laufzeiten oder Auszahlungsbeträge zu nennen. Die Nachfrage BT-Drs. 21/6542 vom 18. Juni 2026 zielt darauf ab, diese Informationslücken gezielt zu schließen.
Im Detail
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178 hat zwar für zahlreiche Organisationen Haushaltstitel, Zahlungen und teils einzelne Vorhaben benannt, wesentliche Punkte aber häufig nur zusammenfassend, ressortübergreifend oder unter Verweis auf fehlende zentrale Erfassung beantwortet.
— Begründung BT-Drs. 21/6542, AfD-Fraktion
Die Förderung sozialer und zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem Bundeshaushalt steht erneut im parlamentarischen Fokus. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6542 vom 18. Juni 2026 verlangen die AfD-Abgeordneten Raimond Scheirich und Lukas Rehm sowie die AfD-Fraktion von der Bundesregierung detaillierte Angaben darüber, welche Projekte in den Jahren 2020 bis 2025 mit Bundesmitteln gefördert wurden, welche Organisationen die Empfänger waren und wie die Mittel verwendet wurden.
NGO-Förderung: Unvollständige Antwort als Auslöser
Auslöser ist die als unzureichend bewertete Antwort der Bundesregierung auf die Vorläufer-Anfrage BT-Drs. 21/5178. Laut Drucksache hatte die Regierung bei zahlreichen Haushaltstiteln lediglich zusammenfassende Angaben gemacht oder auf fehlende zentrale Erfassung verwiesen, ohne konkrete Projekttitel, Laufzeiten oder Auszahlungsbeträge zu nennen. Die neue Anfrage beschränkt sich bewusst auf einzelne Ressorts, Haushaltsstitel und Förderkomplexe, um gezielt offene Punkte zu klären.
Welche Organisationen und Haushaltsstitel stehen im Mittelpunkt?
Die 23 Fragen richten sich an mehrere Bundesressorts — vor allem das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und Nukleare Sicherheit (BMUKN). Konkret gefragt wird nach Fördermitteln aus einer Reihe von Haushaltstiteln für Organisationen wie Deutsche Welthungerhilfe, Oxfam Deutschland, CARE Deutschland, Caritas international, Plan International Deutschland, Diakonie Katastrophenhilfe, Brot für die Welt, Bischöfliches Hilfswerk Misereor, SOS-Kinderdörfer, VENRO sowie die Klima-Allianz Deutschland e. V.
Für jede geförderte Organisation verlangt die Anfrage Angaben zu Projekttitel, Empfängerland oder Einsatzregion, Laufzeit, Bewilligungssumme und der tatsächlichen Auszahlung je Haushaltsjahr. Damit zielt die Anfrage auf eine vollständige Projektliste — etwas, das die Bundesregierung bislang laut Antragstellern schuldig geblieben ist.
Auswahlkriterien, Weiterleitungen und Advocacy-Arbeit
Neben den reinen Zahlen fragt die AfD-Fraktion nach den Kriterien, nach denen das Auswärtige Amt und das BMZ Vorhaben auswählen oder ablehnen. Explizit gefragt wird, in wie vielen Fällen Förderanträge in den Jahren 2020 bis 2025 abgelehnt wurden, weil das entwicklungspolitische Bundesinteresse, die Wirtschaftlichkeit oder die Evaluierbarkeit als unzureichend bewertet wurden. Darüber hinaus soll die Regierung offenlegen, welche Projekte ausdrücklich Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkbildung oder Advocacy-Arbeit vorsahen — Tätigkeiten, die in der Förderdiskussion häufig als politisch sensibel gelten.
Ein weiteres Thema ist die Weiterleitungsstruktur: Die Anfrage erkundigt sich, welche Angaben zu Zwischen- und Letztempfängern in Zuwendungsbescheiden, Finanzierungsplänen oder Verwendungsnachweisen vorliegen — ein Aspekt, der die tatsächliche Mittelverwendung jenseits des direkten Förderempfängers beleuchten soll. Vergleichbare Fragen zur Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Mittel wurden zuletzt auch bei der externen Beratung im Justizministerium diskutiert.
Klimaprojekte und Stromspar-Check im Blick
Ein eigener Fragenkomplex widmet sich klimabezogenen Vorhaben. Die Abgeordneten fragen nach Projekten mit Bezug zu Klimaanpassung, Wasser- und Ernährungssicherheit, Klimaresilienz und emissionsarmer Entwicklung, die über BMZ-Titel an Welthungerhilfe, Misereor, Brot für die Welt, Plan International und Oxfam Deutschland geflossen sind. Außerdem steht das beim Deutschen Caritasverband geförderte Stromspar-Check-Programm auf der Fragenliste: Konkret werden Ergebnisse zu erreichten Haushalten, durchschnittlicher Energieeinsparung, Wassereinsparung, CO2-Minderung und Förderkosten je erreichtem Haushalt verlangt. Hintergrund ist eine laufende Evaluation des Stromspar-Check aus dem Jahr 2026, zu der die Anfrage Zeitplan und Zwischenergebnisse einfordert.
Zusätzlich fragt die AfD-Fraktion nach haushaltstechnischen Verschiebungen: Das Klimaprojekt CBASCALE Southern Africa+ wurde in den Jahren 2021 bis 2025 unter Kapitel 0903 Titel 896 41 geführt, soll aber 2026 unter einem anderen Titel erscheinen. Die Anfrage verlangt eine Erklärung für diese Umstellung. Ähnliche Fragen zur Transparenz bei internationalen Projekten wurden auch im Kontext der Klimapartnerschaft Kolumbien gestellt.
LGBT-Förderung und Equal Rights Coalition
Die Anfrage umfasst auch Fragen zu Projekten mit Bezug zu LGBTQ-Themen aus Haushaltstiteln des Auswärtigen Amts und des BMZ sowie zum deutschen Engagement im Rahmen der internationalen „Equal Rights Coalition“. Für diese Projekte sollen Projekttitel, Zielgruppen, Empfängerländer, Laufzeiten, Auszahlungshöhen und die Begründung des jeweiligen Bundesinteresses offengelegt werden.
Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Praxis 21 Tage Zeit, auf die Kleine Anfrage zu antworten. Fragen zu parlamentarischer Kontrolle von Förderprogrammen tauchen im Bundestag regelmäßig auf — so etwa zuletzt bei der Diskussion über fehlende Lagebilder zu gesellschaftlichen Phänomenen.
Weiterlesen:
- Externe Beratung im Justizministerium: Erfolgskontrolle lückenhaft
- Klimapartnerschaft Kolumbien: 200 Mio. Euro und offene Menschenrechtsfragen
- Paralleljustiz in Deutschland: Kein bundesweites Lagebild
Betroffen sind Steuerzahler als Geldgeber sowie zahlreiche große Hilfs- und Zivilgesellschaftsorganisationen, die Bundesmittel erhalten, darunter Deutsche Welthungerhilfe, Oxfam Deutschland, Caritas international, Diakonie Katastrophenhilfe, Plan International Deutschland, Brot für die Welt, Misereor, VENRO und die Klima-Allianz Deutschland. Auch Haushalte mit geringem Einkommen, die durch das Stromspar-Check-Programm erreicht werden sollen, sind indirekt betroffen.
Die Kleine Anfrage ist am 18. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die bis zum 9. Juli 2026 läuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Haushaltstitel
- Einzelne Ausgabeposition im Bundeshaushalt, z. B. Kapitel 0501 Titel 687 32 für Projektförderungen des Auswärtigen Amts im Bereich humanitäre Hilfe.
- Zuwendungsbescheid
- Amtlicher Bescheid, mit dem eine Behörde einer Organisation eine Förderung bewilligt und die Verwendungsbedingungen festlegt.
- Advocacy-Arbeit
- Gezielte Einflussnahme auf politische Entscheidungen durch Lobbyarbeit, Kampagnen oder Öffentlichkeitsarbeit — teils umstritten als Förderzweck.
Was ist der Anlass dieser Nachfrage?
Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/5178 viele Fragen nur zusammenfassend oder unter Verweis auf fehlende zentrale Erfassung beantwortet. Die AfD-Fraktion hält dies für unzureichend und stellt nun 23 Detailfragen.
Welche Organisationen werden konkret abgefragt?
Unter anderem Welthungerhilfe, Oxfam Deutschland, CARE Deutschland, Caritas international, Diakonie, Brot für die Welt, Misereor, Plan International, VENRO, SOS-Kinderdörfer und die Klima-Allianz Deutschland.
Welche Ressorts sind betroffen?
Die Fragen richten sich insbesondere an das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und Nukleare Sicherheit (BMUKN).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6542 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
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