- Staatliche IT-Großprojekte wie DE-Mail und ELENA sind gescheitert
- BMDS nach einem Jahr: Ankündigungen überwiegen, Umsetzung fehlt
- 13 Forderungen für digitale Souveränität und bessere Gesetzgebung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6950 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) existiert seit rund einem Jahr. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht eine kritische Bilanz: Trotz zahlreicher Ankündigungen sei die Umsetzung konkreter Reformen weit hinter dem Notwendigen zurückgeblieben. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) weist laut Antragsbegründung in seinem Jahresbericht 2025 darauf hin, dass Gesetzeschecks zur besseren Rechtsetzung nicht einheitlich umgesetzt und häufig als unverbindliche Checkliste behandelt werden. Deutschland hat sich im Rahmen der Open Government Partnership zu offenen Daten und mehr Transparenz verpflichtet, ein Bundestransparenzgesetz steht jedoch weiterhin aus.
Im Detail
„Privacy by design“ und „security by design“ sind kein „nice to have“, sondern eine originäre Voraussetzung für eine gelungene moderne Verwaltung.
— Begründung BT-Drs. 21/6950, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland kommt nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen nicht vom Fleck. Mit dem Antrag BT-Drs. 21/6950 vom 7. Juli 2026 fordert die Fraktion die Bundesregierung in 13 Punkten auf, strukturelle Hindernisse zu beseitigen — von besserer Gesetzgebungsqualität über klarere Zuständigkeiten bis hin zu mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren.
Verwaltungsdigitalisierung: Ein Jahr BMDS ohne sichtbare Ergebnisse
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wurde vor rund einem Jahr gegründet, um die digitale Transformation des Staates voranzutreiben. Die Bilanz der Grünen fällt ernüchternd aus: Die Zuständigkeiten zwischen Ministerien seien weiterhin zersplittert, der Rechtsetzungsrahmen bremse Reformen, und die konkreten Umsetzungsfortschritte blieben weit hinter dem Notwendigen zurück. Als warnendes Beispiel nennt der Antrag gescheiterte IT-Großprojekte wie DE-Mail und den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) — Projekte, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Digitalangebote nachhaltig erschüttert haben.
Was gilt aktuell bei der Verwaltungsdigitalisierung?
Derzeit existieren mit dem Digital- und dem Praxischeck bereits Instrumente, die neue Gesetze auf ihre digitale und praktische Umsetzbarkeit prüfen sollen. Laut dem im Antrag zitierten NKR-Jahresbericht 2025 werden diese Checks jedoch nicht einheitlich angewendet und häufig wie eine unverbindliche Checkliste behandelt. Das Bundestransparenzgesetz, das das bestehende Informationsfreiheitsgesetz ablösen und proaktive Veröffentlichungspflichten einführen soll, lässt weiter auf sich warten. Deutschland hat sich im Rahmen der Open Government Partnership international zur Umsetzung verpflichtet. Ein Rechtsanspruch auf Open Data wird bislang nur geprüft. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), die das interne Verfahren bei der Gesetzgebung regelt, sieht bislang keine verbindliche Wirkungsprüfung in der Frühphase der Gesetzgebung vor.
Die 13 Forderungen im Überblick
Der Antrag zur Verwaltungsdigitalisierung gliedert sich in mehrere Reformbereiche. Erstens soll die Gesetzgebungsqualität steigen: Gesetze sollen Zielerreichungsklauseln erhalten, Evaluationsergebnisse sollen frühzeitig einfließen, und Mindestfristen für die Beteiligung von Kommunen und Zivilgesellschaft sollen verbindlich werden. Zweitens fordert die Fraktion, bestehende Gesetzeschecks — Digital-, Praxis- und Bürgerchecks — in einem gemeinsamen Verfahren zusammenzuführen und ressortübergreifend einheitlich anzuwenden. Drittens soll ein digitales Gesetzgebungsportal entstehen, das den gesamten Gesetzgebungszyklus transparent abbildet, Stellungnahmen veröffentlicht und Lobbyeinflüsse durch einen sogenannten exekutiven Fußabdruck sichtbar macht.
Auf institutioneller Ebene fordert der Antrag, das Zentrum für Legistik auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und ausreichend zu finanzieren, damit es unabhängig von kommerziellen Beratungsleistungen arbeiten kann. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) soll reformiert werden, um Wirksamkeitsprüfungen und Digitaltauglichkeit verbindlich zu verankern. Im föderalen Bereich verlangt der Antrag, Artikel 91c des Grundgesetzes zu erweitern, damit der Bund digitale Verwaltungsstandards bundesweit verbindlich regeln kann. Zudem soll der IT-Staatsvertrag reformiert werden, um im IT-Planungsrat Mehrheitsentscheidungen statt Konsenszwang zu ermöglichen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verwaltungsdigitalisierung in den Kommunen. Viele Gemeinden verfügen laut Antragsbegründung nicht über die finanziellen und personellen Ressourcen, um komplexe Bundesvorgaben umzusetzen. Der Antrag fordert, Kommunen bei der Nachnutzung bestehender digitaler Lösungen zu unterstützen und Open-Source-Angebote stärker zu fördern. Das geplante Digitalcenter der Bundesregierung, das Einheiten wie ITZBund, Bundesdruckerei, ZenDiS und DigitalService bündeln soll, begrüßt die Fraktion dem Ziel nach — kritisiert aber, dass Rechtsform, Steuerung und parlamentarische Kontrolle ungeklärt bleiben.
Abschließend fordert der Antrag ein öffentliches, laufend aktualisiertes Dashboard zu allen Maßnahmen im Bereich Digitalisierung und Staatsmodernisierung — inklusive der Modernisierungsagenda Bund und der Föderalen Modernisierungsagenda. Dies ist im Kontext des anhaltenden Vertrauensverlusts der Bevölkerung in die staatliche Handlungsfähigkeit zu sehen, auf den auch eine DBB-Studie hinweist, die im Antrag verlinkt wird. Auch die Hochschulreform 2026 greift das Thema digitaler Strukturen im öffentlichen Bereich auf. Zum Thema Bürokratieabbau laufen parallel im Bundestag weitere Initiativen, darunter das BMLEH-Bürokratierückbaugesetz, das die SPD-Fraktion kritisch begleitet.
Weiterlesen:
- Hochschulreform 2026: Lebenslanges Lernen und KI im Studium
- Bürokratieabbau sinnvoll gestalten
- Entlastungskabinett: Weniger Bürokratie. Mehr Tempo. Für alle.
Betroffen sind in erster Linie Bürgerinnen und Bürger, die auf zugängliche und funktionale Verwaltungsleistungen angewiesen sind, sowie Unternehmen, die durch bürokratische Hürden und lange Bearbeitungszeiten belastet werden. Kommunen stehen vor der besonderen Herausforderung, komplexe Bundesvorgaben umzusetzen, ohne über ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zu verfügen.
CDU: Die Bundesregierung hat laut eigener Darstellung seit November 2025 Entlastungen in Höhe von 10,4 Milliarden Euro auf den Weg gebracht und setzt auf das sogenannte Entlastungskabinett als Instrument für Bürokratieabbau. Pressemitteilung lesen →
SPD: Die SPD-Bundestagsfraktion meldet beim aktuellen BMLEH-Bürokratierückbaugesetz Bedenken an, weil neben Bürokratieabbau auch Förderangebote und Verbraucherschutzregelungen gestrichen werden sollen. Pressemitteilung lesen →
Der Antrag wurde am 7. Juli 2026 eingebracht und steht zur Ausschusszuweisung und anschließenden Beratung an. Nach Abschluss der Ausschussberatung entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung. Da die Koalition aus CDU/CSU und SPD den Antrag der Opposition nicht zwingend unterstützen muss, ist eine Ablehnung wahrscheinlich.
- Digitale Souveränität
- Die Fähigkeit des Staates, seine digitale Infrastruktur unabhängig von einzelnen Technologiekonzernen zu betreiben und zu steuern — etwa durch den Einsatz von Open-Source-Software.
- IT-Planungsrat
- Gremium aus Bund und Ländern, das die föderale Zusammenarbeit bei der IT-Infrastruktur koordiniert und gemeinsame Standards festlegt.
- Law as Code
- Ansatz, Gesetze parallel in lesbarer Textform und als maschinenlesbaren Code zu veröffentlichen, damit Verwaltungssoftware Regelungen direkt automatisiert anwenden kann.
Was ist das BMDS?
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wurde vor einem Jahr gegründet, um die digitale Transformation der Verwaltung zu bündeln und voranzutreiben.
Warum gilt DE-Mail als gescheitert?
DE-Mail und der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) werden im Antrag als Beispiele für fehlgeschlagene IT-Großprojekte genannt, die das Vertrauen der Bürger in staatliche Digitallösungen beschädigt haben.
Was ist das Zentrum für Legistik?
Das Zentrum für Legistik ist eine Einrichtung, die Ministerien bei der Gesetzgebung berät. Der Antrag fordert, es auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und ausreichend zu finanzieren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6950 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































