- GKV-Zuzahlungen kosteten Patienten 2025 insgesamt 5,0 Mrd. Euro
- Ab 2027 droht laut Bundesregierung ein Anstieg um weitere 1,9 Mrd. Euro
- Linke fordert zuzahlungsfreies GKV-System inklusive Zahnersatz und Sehhilfen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7035 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung plant, die GKV-Zuzahlungen zu erhöhen – zum ersten Mal seit 2004. Sie begründet dies damit, dass die Zuzahlungen zuletzt vor 22 Jahren angehoben wurden und an gestiegene Einkommen angepasst werden müssten. Laut Schätzungen der Bundesregierung werden die Erhöhungen Patientinnen und Patienten 2027 rund 1,9 Mrd. Euro zusätzlich kosten. Der Antrag der Linken richtet sich explizit gegen diese Pläne und fordert stattdessen die vollständige Abschaffung aller Eigenbeteiligungen. Die Finanzkommission Gesundheit hatte Zuzahlungserhöhungen in die niedrigste Empfehlungskategorie eingestuft.
- 5,0 Mrd. Euro — Gesamtbetrag der GKV-Zuzahlungen aller Patientinnen und Patienten im Jahr 2025.
- 1,9 Mrd. Euro — Zusatzbelastung, die laut Schätzungen der Bundesregierung 2027 durch die geplante Zuzahlungserhöhung entsteht.
- 6,9 Mrd. Euro — Gesamtvolumen der GKV-Zuzahlungen nach Umsetzung der Erhöhungspläne.
- 4,8 Millionen — Versicherte, die derzeit die gesetzliche Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens in Anspruch nehmen.
- 3,5 Mrd. Euro — Zusatzbelastung, um die Versicherte laut Antrag zugunsten von Arbeitgebern benachteiligt werden.
Im Detail
Zuzahlungen wirken wie eine Strafgebühr auf die Befolgung einer ärztlichen Verordnung.
— Begründung BT-Drs. 21/7035, Fraktion Die Linke
GKV-Versicherte in Deutschland zahlen für Arzneimittel, Physiotherapie, Krankenhausaufenthalte und andere verordnete Leistungen regelmäßig Zuzahlungen aus eigener Tasche. Im Jahr 2025 summierten sich diese Eigenbeteiligungen auf insgesamt 5,0 Milliarden Euro. Ab 2027 sollen sie nach Plänen der Bundesregierung um weitere 1,9 Milliarden Euro steigen — auf dann 6,9 Milliarden Euro jährlich. Die Fraktion Die Linke hält das für sozial ungerecht und hat am 9. Juli 2026 mit BT-Drs. 21/7035 einen Antrag eingebracht, der die vollständige Abschaffung aller GKV-Zuzahlungen fordert.
GKV-Zuzahlungen treffen Geringverdiener am härtesten
Die GKV-Zuzahlungen sind unabhängig vom Einkommen der Versicherten. Wer zehn Euro für ein Medikament zuzahlen muss, zahlt denselben Betrag — ob er 1.500 oder 5.000 Euro im Monat verdient. Laut Antrag stehen Menschen mit niedrigen Einkommen damit vor der Wahl, entweder notwendige Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder ihren Lebensunterhalt zu gefährden. Die Fraktion erklärt, die Zuzahlungen wirkten „wie eine Strafgebühr auf die Befolgung einer ärztlichen Verordnung“ — wer der intendierten Steuerungswirkung folge und Medikamente oder Therapien nicht in Anspruch nehme, riskiere eine Verschlimmerung seiner Erkrankung und damit langfristig höhere Kosten.
Was gilt aktuell?
Derzeit sind GKV-Versicherte verpflichtet, für viele Leistungen Zuzahlungen zu leisten: pauschal 10 Euro pro Packung verschreibungspflichtiges Medikament (mindestens 5, höchstens 10 Euro je Packung), 10 Euro pro Tag bei Krankenhausaufenthalten (maximal 28 Tage pro Jahr), sowie Eigenbeteiligungen bei Zahnersatz, Sehhilfen und Hilfsmitteln. Die gesetzliche Belastungsgrenze begrenzt die jährliche Zuzahlung auf 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken auf 1 Prozent. Bereits heute nutzen 4,8 Millionen Versicherte diese Freistellungsregelung — die Finanzkommission Gesundheit geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Betroffenen noch höher ist, weil viele die Befreiung nicht beantragen.
Streit um das Vergleichsjahr 2004
Die Bundesregierung begründet ihre geplante Erhöhung damit, dass die Zuzahlungen zuletzt vor 22 Jahren angehoben wurden und an gestiegene Einkommen angepasst werden müssen. Die Linke hält diese Argumentation für willkürlich: Das Jahr 2004 war das Jahr, in dem die GKV-Zuzahlungen historisch besonders stark erhöht wurden. Würde man stattdessen das Jahr 2003 als Ausgangsbasis nehmen, ergäbe sich laut Antrag, dass die heutigen Zuzahlungen eher gesenkt als erhöht werden müssten.
Paritätische Finanzierung unter Druck
Ein weiteres Argument der Fraktion betrifft das Gleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der GKV-Finanzierung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich je zur Hälfte. Zuzahlungen werden jedoch ausschließlich von den Versicherten getragen. Laut Antrag belastet das die Versicherten gegenüber den Arbeitgebern um rund 3,5 Milliarden Euro zusätzlich — größtenteils einkommensunabhängig. Die Fraktion kritisiert, die Bundesregierung schaffe keinen Ausgleichsmechanismus wie etwa einen Sonderbeitrag für Arbeitgeber.
Was Die Linke konkret fordert
Der Antrag verlangt einen Gesetzentwurf, der sämtliche Zuzahlungen für notwendige und verordnete Leistungen abschafft — darunter Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten und Krankenhausaufenthalte. Darüber hinaus sollen Zahnersatz, Sehhilfen und Hilfsmittel als vollständig durch die GKV finanzierte Leistungen ausgestaltet werden, sodass auch für diese Bereiche keine Eigenbeteiligung mehr anfällt. Als Gegenfinanzierung schlägt die Fraktion eine solidarische Gesundheitsversicherung vor, die alle Einkommensarten einbezieht — ein Modell, das die Linke seit Jahren propagiert und das deutlich höhere Beitragseinnahmen durch die Einbeziehung von Kapital- und Mieteinkünften generieren soll. Die Debatte um GKV-Zuzahlungen ist eng verknüpft mit der breiteren Diskussion über Altersarmut durch Gesundheitskosten und der Sicherstellung der Krankenhausversorgung. Auch die unterschiedliche Absicherung von Rentnern und Pensionären spielt in die sozialpolitische Diskussion hinein. Der wachsende Finanzierungsdruck im Sozialhaushalt macht eine Einigung auf Lösungsansätze politisch dringlicher.
Weiterlesen:
- Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen
- Krankenhausversorgung sicherstellen!
- Renten und Pensionen im Vergleich
Betroffen sind alle rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland, insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen. Bereits heute müssen 4,8 Millionen Versicherte die gesetzliche Belastungsgrenze in Anspruch nehmen. Chronisch Kranke sind durch die niedrigere Grenze von 1 Prozent des Bruttoeinkommens gesondert geschützt, profitieren laut Antrag aber ebenfalls von einer möglichen Abschaffung.
Die Linke: Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen →
Die Linke: Krankenhausversorgung sicherstellen! →
Der Antrag wurde am 9. Juli 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt folgen die Überweisung an den zuständigen Ausschuss – voraussichtlich den Ausschuss für Gesundheit – sowie die Ausschussberatung. Danach entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung des Antrags.
- GKV-Zuzahlung
- Eigenbeteiligung gesetzlich Versicherter an den Kosten von Arzneimitteln, Heilmitteln oder Krankenhausaufenthalten; aktuell geregelt in § 61 SGB V.
- Belastungsgrenze
- Obergrenze für Zuzahlungen: 2 Prozent des Bruttoeinkommens jährlich, bei chronisch Kranken 1 Prozent. Oberhalb dieser Grenze entfallen weitere Zuzahlungen.
- Paritätische Finanzierung
- Prinzip, nach dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber die GKV-Beiträge je zur Hälfte tragen; Zuzahlungen werden ausschließlich von Versicherten getragen und verschieben dieses Verhältnis.
Wie hoch sind die GKV-Zuzahlungen aktuell?
Im Jahr 2025 betrugen die Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten laut Drucksache insgesamt 5,0 Mrd. Euro.
Was soll der Antrag der Linken konkret ändern?
Alle Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrkosten und Krankenhausaufenthalten sollen abgeschafft werden. Zudem sollen Zahnersatz, Sehhilfen und Hilfsmittel vollständig GKV-finanziert werden.
Was ist die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen?
Die gesetzliche Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent. Laut Drucksache nehmen bereits 4,8 Millionen Versicherte diese Regelung in Anspruch.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7035 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































