- 3 % jährliche Dynamisierung des Hochschul-Zukunftsvertrags über 2027 hinaus gefordert
- Neuer Transformationsfonds soll flexible Studienmodelle und KI-Lehre finanzieren
- BAföG soll Teilzeitstudium und lebenslanges Lernen besser abdecken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6948 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZVSL) sichert seit rund zwanzig Jahren einen Teil der Hochschulgrundfinanzierung in Deutschland. Seit 2023 wird er mit jährlich 3 Prozent dynamisiert, was den Hochschulen mehr Planungssicherheit gibt. Dennoch stagnieren Studienabbruchquoten und Betreuungsrelationen laut dem vorliegenden Antrag auf unzureichendem Niveau. Gleichzeitig verändern Künstliche Intelligenz, demografischer Wandel und der Fachkräftebedarf die Anforderungen an Hochschulbildung grundlegend.
Im Detail
„Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel ist es unerlässlich, in Hochschulen und insbesondere in die Qualität der Lehre zu investieren.“
— Begründung BT-Drs. 21/6948, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Demografischer Wandel, Künstliche Intelligenz und ein wachsender Fachkräftebedarf verändern die Anforderungen an deutsche Hochschulen grundlegend. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 7. Juli 2026 den Antrag BT-Drs. 21/6948 eingebracht, der eine umfassende Reform von Studium und Lehre fordert – unter dem Titel „Individuell, lebensbegleitend und innovativ“.
Hochschulreform: Was der Antrag konkret fordert
Im Mittelpunkt der Hochschulreform steht die Forderung, die bestehende Dynamisierung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre (ZVSL) mit jährlich 3 Prozent auch nach 2027 fortzusetzen. Der aktuelle Bundesanteil soll als garantierter Sockel erhalten bleiben – selbst wenn die Studierendenzahlen insgesamt sinken. Die Mittel sollen gezielt zur Verbesserung der Betreuungsrelation und zur Senkung der Studienabbruchquoten eingesetzt werden, die laut dem Antrag seit Jahren stagnieren.
Ergänzend zum ZVSL soll ein neuer Transformationsfonds geschaffen werden. Dieser soll Hochschulen nicht nach Studierendenzahlen, sondern nach qualitativen Entwicklungszielen fördern: flexible Studienmodelle, Curriculumsreformen, der Erwerb sogenannter Future Skills sowie die Vergabe von Micro-Credentials. Gefördert werden sollen auch interprofessionelle Lehrteams aus Didaktiker*innen, IT-Spezialist*innen und Lehrpersonal.
KI im Studium: Europäische Infrastruktur statt US-Dienste
Ein besonders konkreter Punkt betrifft den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Hochschullehre. Der Antrag fordert eine bundesweit zugängliche KI-Grundausstattung für den Hochschulbereich – basierend auf europäischen Open-Source-Sprachmodellen (LLMs) und betrieben auf europäischer Cloud-Infrastruktur. Ziel ist es, sogenannte „digitale Lernbegleiter“ zu entwickeln, die Studierenden individuelles Feedback in Echtzeit geben. Ausdrücklich soll der Einsatz intransparenter, proprietärer KI-Anwendungen aus Drittstaaten – namentlich aus den USA – schrittweise zurückgeführt werden.
BAföG-Reform für Teilzeit und Weiterbildung
Das BAföG soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion grundlegend reformiert werden: Es soll elternunabhängiger und flexibler werden und künftig auch Teilzeitstudiengänge sowie berufsbegleitende Weiterbildungen an Hochschulen abdecken. Damit würde das Förderinstrument erstmals auch für Menschen im fortgeschrittenen Erwerbsleben zugänglich, die sich akademisch weiterqualifizieren wollen – eine Gruppe, die vom bisherigen BAföG-System weitgehend ausgeschlossen ist. Mehr zum Thema Rente und Altersabsicherung im Vergleich zu Bildungsinvestitionen findet sich im Beitrag Renten und Pensionen im Vergleich – Wissenschaftlicher Dienst.
Was gilt aktuell?
Derzeit läuft der Zukunftsvertrag Studium und Lehre mit einer Dynamisierung von 3 Prozent jährlich, die bis 2027 befristet ist. Das BAföG fördert in seiner jetzigen Form primär Vollzeitstudierende in der Erstausbildung. Hochschulen unterliegen einem aufwendigen externen Akkreditierungsverfahren für neue Studiengänge, das laut dem Antrag erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen bindet. Micro-Degrees und zertifizierte Weiterbildungen sind an staatlichen Hochschulen bislang rechtlich nicht einheitlich geregelt.
Weitere Reformpunkte der Hochschulreform
Der Antrag umfasst insgesamt 16 Forderungspunkte. Dazu zählen unter anderem ein Bund-Länder-Programm zur Sanierung und digitalen Modernisierung der Campus-Infrastruktur, die Einführung von Selbstakkreditierung für staatliche Hochschulen nach dem Vertrauensprinzip sowie die Stärkung der Stiftung Innovationen in der Hochschullehre als Transformationsagentur. Internationale Lehrkooperationen, virtuelle Mobilität und Joint Programmes sollen ebenfalls ausgebaut werden. Darüber hinaus sollen Anerkennungsverfahren für außerhochschulisch oder im Ausland erworbene Kompetenzen vereinfacht werden, um Hochschulbildung einem breiteren Personenkreis zugänglich zu machen.
Im Kontext der allgemeinen Haushaltsdebatten – zu denen der Beitrag Begriff erklärt: Haushaltslücke Orientierung bietet – betont der Antrag ausdrücklich, dass auch in Zeiten knapper öffentlicher Mittel Investitionen in die Qualität der Hochschullehre unerlässlich seien. Die strukturellen Veränderungen, die der Antrag anstrebt, berühren ebenso Fragen der sozialen Teilhabe und regionalen Ungleichheit, wie sie etwa im Beitrag Ostdeutschland im Bundestag: Armut, Leerstand und Strukturwandel thematisiert werden.
Weiterlesen:
- Bundestag 15.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Bund und Länder bei Jugendfreiwilligendiensten
- Begriff erklärt: Haushaltsausgleichsklausel
Betroffen sind vor allem Studierende an deutschen Hochschulen, Berufstätige, die sich weiterqualifizieren wollen, sowie Hochschullehrende. Besonders Menschen mit beruflicher Qualifikation ohne klassischen Hochschulzugang sollen durch vereinfachte Anerkennungsverfahren profitieren. Auch Hochschulen selbst stehen im Fokus, da der Antrag tiefgreifende strukturelle und finanzielle Änderungen in Akkreditierung, Stellenpolitik und Infrastruktur vorsieht.
Der Antrag (BT-Drs. 21/6948) wurde am 7. Juli 2026 eingebracht. Als nächster Schritt folgt die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss – voraussichtlich den Ausschuss für Bildung und Forschung – sowie eine Beratung in erster Lesung. Die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum steht noch aus.
- Micro-Credentials / Micro-Degrees
- Kleine, zertifizierte Lerneinheiten unterhalb eines vollständigen Studienabschlusses, die einzelne Kompetenzen oder Qualifikationen nachweisen.
- Zukunftsvertrag Studium und Lehre (ZVSL)
- Bund-Länder-Programm zur Grundfinanzierung der Hochschulen und Verbesserung der Lehrqualität, seit 2021 Nachfolger des Hochschulpakts.
- Open Educational Resources (OER)
- Frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien, die kostenlos genutzt, verändert und weiterverbreitet werden dürfen.
Was ist der Zukunftsvertrag Studium und Lehre?
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre (ZVSL) ist ein Bund-Länder-Programm, das die Grundfinanzierung der Hochschulen sichert und die Lehrqualität fördert. Die Dynamisierung um jährlich 3 Prozent läuft laut Antrag aktuell bis 2027.
Was soll der Transformationsfonds leisten?
Er soll Hochschulen dabei unterstützen, flexible Studienmodelle, KI-gestützte Lehre, Micro-Credentials und interdisziplinäre Lehrteams aufzubauen – unabhängig von der reinen Studierendenzahl.
Was ändert sich beim BAföG laut dem Antrag?
Das BAföG soll elternunabhängiger und flexibler werden, sodass auch Teilzeitstudiengänge und berufliche Weiterbildungen an Hochschulen förderungsfähig sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6948 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































