- 72 Prozent der Familienunternehmen befürworten treuhändische Eigentumsform
- Über 1000 Firmen haben 2024 aktiv für die GmgV demonstriert
- Grüne verlangen: keine Erbersatzsteuer, flexible Finanzierung, offene Governance
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6951 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Laut KfW NachfolgeMonitoring Mittelstand 2025 suchen in den kommenden Jahren hunderttausende mittelständische Unternehmen eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Der DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 belegt, dass nur 34 Prozent der Familienunternehmen eine familieninterne Lösung finden. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium der Finanzen haben im Februar/März 2026 ein gemeinsames Rahmenkonzept für eine GmgV erarbeitet, das die Grünen in Teilen als nicht praxistauglich kritisieren — insbesondere wegen einer vorgesehenen Erbersatzsteuer und eingeschränkter Finanzierungsmöglichkeiten.
- 72 % — der befragten Familienunternehmen befürworten laut Allensbach-Studie 2021 eine treuhändische Eigentumsform als Nachfolgeoption.
- 42 % — können sich die GmgV laut derselben Studie konkret für das eigene Unternehmen vorstellen.
- 34 % — der Familienunternehmen finden laut DIHK-Report 2025 eine Nachfolge innerhalb der Familie.
- Über 1000 Unternehmen — haben sich 2024 aktiv für eine zügige Einführung der GmgV ausgesprochen und teils vor dem Bundestag demonstriert.
Im Detail
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer wünschen sich eine Lösung, mit der ihr Unternehmen langfristig weitergeführt werden kann – unabhängig davon, ob eine Nachfolge innerhalb der Familie möglich ist.
— Begründung BT-Drs. 21/6951
Hunderttausende mittelständische Betriebe in Deutschland stehen in den kommenden Jahren vor einer drängenden Frage: Wer übernimmt das Unternehmen, wenn kein Familienmitglied bereitsteht? Laut DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 gelingt nur 34 Prozent der Familienunternehmen eine Übergabe innerhalb der Familie. Ohne neue rechtliche Optionen drohen Unternehmensschließungen, Jobverluste und der Verkauf an internationale Investoren. Mit dem Antrag BT-Drs. 21/6951 vom 7. Juli 2026 fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf für die neue Rechtsform Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) vorzulegen.
Was gilt aktuell?
Ein eigenständiger gesetzlicher Rahmen für die GmgV existiert bisher nicht. Wer sein Unternehmen dauerhaft an einen Zweck binden und eine Privatisierung des Vermögens durch spätere Eigentümer ausschließen will, greift derzeit auf komplexe Stiftungskonstruktionen mit einem sogenannten „Golden Share“ zurück. Diese Modelle sind laut Drucksache mit erheblichem rechtlichem, finanziellem und bürokratischem Aufwand verbunden und bieten keine ausreichende Rechtssicherheit. Für kleine und mittlere Unternehmen ist der Stiftungsweg häufig schlicht nicht praktikabel. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium der Finanzen haben im Februar/März 2026 ein gemeinsames Rahmenkonzept vorgelegt — einen konkreten Gesetzentwurf gibt es aber noch nicht.
Was die GmgV leisten soll
Der Kern der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist eine unabänderliche Vermögensbindung: Das Unternehmensvermögen dient dauerhaft dem Unternehmen und kann nicht durch spätere Gesellschaftergenerationen privatisiert oder entnommen werden. Gleichzeitig soll die GmgV die Übertragbarkeit von Eigentumsrechten unabhängig von familiärer Verwandtschaft oder persönlicher Finanzkraft ermöglichen — Führung und Stimmrechte können so an kompetente Nachfolgerinnen und Nachfolger weitergegeben werden, ohne dass erhebliches eigenes Kapital erforderlich ist. Laut einer Allensbach-Studie befürworten 72 Prozent der befragten mittelständischen Familienunternehmen eine solche Rechtsform; 42 Prozent können sich die GmgV konkret für ihr eigenes Unternehmen vorstellen. Über 1000 Unternehmen haben sich 2024 aktiv für eine rasche Einführung ausgesprochen und teils vor dem Bundestag demonstriert.
Streitpunkte beim GmgV-Rahmenkonzept
Die Grünen begrüßen die GmgV grundsätzlich, lehnen jedoch zentrale Elemente des Regierungsrahmenkonzepts ab. Besonders kritisch sieht der Antrag eine geplante Erbersatzsteuer: Da die Gesellschafterstellung bei einer GmgV nicht vererbbar ist und keine Ausschüttungen stattfinden, fehle die für eine solche Steuer notwendige Vermögensübertragung. Eine Erbersatzsteuer würde die neue Rechtsform gegenüber anderen Unternehmensformen sachlich ungerechtfertigt benachteiligen und ihre Attraktivität als Nachfolgeinstrument erheblich schwächen, so die Begründung des Antrags.
Darüber hinaus verlangen die Grünen, dass mezzanine Finanzierungsinstrumente wie Genussrechte, partiarische Darlehen oder stille Beteiligungen nicht eingeschränkt werden. Gerade für Startups und Wachstumsunternehmen sind solche Instrumente unverzichtbar, um Kapital aufzunehmen, ohne Investoren Einfluss auf die Unternehmensführung einzuräumen. Auch flexible Stimmrechtsmodelle statt des Genossenschaftsprinzips „ein Mitglied — eine Stimme“ sowie breite Satzungsfreiheit werden gefordert. Der Antrag spricht sich zudem gegen eine zwingende Beschränkung auf bestimmte Unternehmenszwecke aus — die GmgV soll allen Branchen und Geschäftsmodellen offenstehen.
Gesellschaft mit gebundenem Vermögen als Beitrag zur Wirtschaftsresilienz
International zeigen vergleichbare Modelle, dass dauerhaft gebundene Eigentumsstrukturen mit wirtschaftlichem Erfolg vereinbar sind. Insbesondere in Dänemark haben sich Modelle treuhänderischen Eigentums über Jahrzehnte bewährt — bekannte Beispiele wie die Carlsberg-Stiftung oder die Novo-Nordisk-Stiftung gelten als Beleg für Krisenresilienz und Innovationsfähigkeit. Für die überwiegende Mehrheit kleinerer und mittlerer Unternehmen fehlt bislang ein niedrigschwelliger gesetzlicher Rahmen. Der Antrag sieht die GmgV als Erweiterung der unternehmerischen Wahlfreiheit innerhalb der sozialen Marktwirtschaft — nicht als Ersatz bestehender Rechtsformen wie GmbH, AG oder Genossenschaft. Wer sich für das Thema Innovationskultur und neue institutionelle Rahmenbedingungen interessiert, findet auf drucksachlich.de weitere Hintergründe zu laufenden Reformvorhaben.
Die Frage, wie staatliche Finanzierungsentscheidungen und Haushaltsmittel verteilt werden, berührt auch Themen wie Haushaltslücken und die Frage nach wirtschaftlicher Stabilität. Wie sich Renten und andere Langfristansprüche zu unternehmerischen Eigentumsmodellen verhalten, beleuchtet ein Vergleichsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes zu Renten und Pensionen.
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Betroffen sind in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen sowie ihre Beschäftigten, die bei Unternehmensschließungen oder Verkäufen an externe Investoren ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Auch Gründerinnen und Gründer, die von Anfang an eine dauerhafte Vermögensbindung anstreben, sowie potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger ohne eigenes Kapital oder familiären Bezug zum Unternehmen profitieren von der neuen Rechtsform.
Der Antrag wurde am 7. Juli 2026 eingebracht (BT-Drs. 21/6951) und wird nun an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Nach Ausschussberatung und Beschlussempfehlung entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung. Parallel dazu liegt das Rahmenkonzept der Bundesministerien der Justiz und der Finanzen vor — ein Gesetzentwurf der Bundesregierung steht noch aus.
- GmgV (Gesellschaft mit gebundenem Vermögen)
- Geplante neue Unternehmensrechtsform, bei der das Gesellschaftsvermögen dauerhaft dem Unternehmen gebunden bleibt und nicht privat entnommen werden kann.
- Erbersatzsteuer
- Eine periodisch erhobene Steuer, die Stiftungen anstelle der Erbschaftsteuer zahlen müssen, weil bei ihnen kein Erbgang stattfindet. Im GmgV-Kontext umstritten, da die Gesellschafterstellung bei einer GmgV ebenfalls nicht vererbbar ist.
- Mezzanine Finanzierung
- Finanzierungsformen zwischen Eigenkapital und klassischem Fremdkapital, z.B. Genussrechte oder partiarische Darlehen — ermöglichen Kapitalaufnahme ohne Stimmrechtsverlust.
Was ist eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)?
Eine GmgV ist eine neue geplante Unternehmensrechtsform, bei der das Vermögen dauerhaft an das Unternehmen gebunden bleibt und nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden kann — ähnlich wie bei einer Stiftung, aber mit mehr unternehmerischer Flexibilität.
Warum lehnen die Grünen eine Erbersatzsteuer für die GmgV ab?
Laut Antrag ist eine Erbersatzsteuer nicht gerechtfertigt, weil bei der GmgV keine Vermögensübertragung oder Bereicherung stattfindet — die Gesellschafterstellung ist nicht vererbbar und es gibt keine Ausschüttungen.
Wer kann von der GmgV profitieren?
Laut Drucksache sollen Mittelständler, Familienunternehmen ohne Nachfolger in der Familie, Startups und Gründer die neue Rechtsform nutzen können — branchenunabhängig.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6951 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































