- Frauen an sozioökonomisch schlechten Wohnorten leben 4,3 Jahre kürzer als der Durchschnitt
- Klinische Studien wurden historisch überwiegend an männlichen Probanden durchgeführt
- Linke fordert eigenes Haushaltskapitel und bundesweite Kontaktstelle für Frauengesundheit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7058 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland hat die UN-Konvention CEDAW sowie die Istanbul-Konvention ratifiziert, die konkrete völkerrechtliche Verpflichtungen zur Förderung der Frauengesundheit begründen. Der CEDAW-Ausschuss stellte 2023 erhebliche Umsetzungsdefizite fest. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Art. 3 Abs. 2 zudem, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Die EU-Kommission legte 2026 ihre Gleichstellungsstrategie 2026–2030 vor, die erstmals einen eigenständigen Abschnitt zu Frauengesundheit enthält. Österreich und England haben bereits nationale Frauengesundheitsstrategien umgesetzt — in England flossen im Rahmen der 2022 eingeführten Strategie unter anderem 25 Millionen Pfund in regionale Versorgungszentren.
- 4,3 Jahre — Um so viel geringere Lebenserwartung haben Frauen an sozioökonomisch schlechten Wohnorten gegenüber dem Bevölkerungsdurchschnitt.
- 2020 — Jahr des letzten umfassenden Frauengesundheitsberichts des RKI; seitdem kein kontinuierliches Monitoring.
- 17 Wirkungsziele, 40 Maßnahmen — Umfang des österreichischen Aktionsplans Frauengesundheit von 2017, der als Vorbild im Antrag genannt wird.
- 25 Mio. Pfund — Investitionen Englands in regionale Women’s Health Hubs nach Einführung der britischen Frauengesundheitsstrategie 2022.
Im Detail
Trotz wachsender wissenschaftlicher Evidenz fehlt es in Deutschland bislang an einer umfassenden, verbindlichen Gesamtstrategie mit messbaren Zielen, klaren Zuständigkeiten und gesicherter Finanzierung.
— Begründung BT-Drs. 21/7058, Fraktion Die Linke
Frauen in Deutschland haben eine höhere Lebenserwartung als Männer — sie berichten jedoch altersunabhängig einen schlechteren Gesundheitszustand. Dieser Widerspruch ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines strukturellen Problems: Die medizinische Forschung, diagnostische Standards und Behandlungsleitlinien wurden historisch an männlichen Referenzpopulationen entwickelt. Die Folge ist ein sogenannter Gender Health Gap, der Frauen systematisch benachteiligt. Die Fraktion Die Linke hat mit BT-Drs. 21/7058 vom 9. Juli 2026 einen Antrag eingebracht, der eine nationale Gesamtstrategie für Frauengesundheit fordert.
Was ist der Gender Health Gap?
Laut Antrag führt die Ausrichtung der Medizin an männlichen Normkörpern zu konkreten Nachteilen für Frauen: Symptome werden häufiger fehldiagnostiziert oder als psychosomatisch eingestuft, Schmerzmittel werden seltener verabreicht und stattdessen psychologische Fachkräfte empfohlen. Frauen an sozioökonomisch schlechter gestellten Wohnorten haben eine um 4,3 Jahre geringere Lebenserwartung als der Bevölkerungsdurchschnitt — eine Differenz, die sich in den letzten zwei Jahrzehnten laut Antrag deutlich vergrößert hat. Besonders stark betrifft die Lücke Frauen mit Behinderung, trans Personen und Frauen mit Migrationsgeschichte.
Was gilt aktuell?
Deutschland verfügt derzeit über keine verbindliche Gesamtstrategie für Frauengesundheit. Der letzte umfassende Frauengesundheitsbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) wurde 2020 veröffentlicht und ist nicht in ein kontinuierliches Monitoring eingebettet. Bestehende Datensätze ermöglichen kaum intersektionale Auswertungen, da Daten zu trans und nicht-binären Personen im Gesundheitssystem weitgehend fehlen. Die aktuelle Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte verankert Gendermedizin nicht als eigenständige, verpflichtende Querschnittskompetenz. Eine Reform der Approbationsordnung ist geplant, Zeitpunkt und Umfang bleiben laut Drucksache bisher unklar.
Sechs Forderungen für eine Gesamtstrategie Frauengesundheit
Der Antrag richtet sechs konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Erstens soll eine ressortübergreifende Gesamtstrategie unter Beteiligung von Wissenschaft, Versorgungspraxis, NGOs und Patientenvertretungen erarbeitet werden — mit messbaren Indikatoren zur Erfolgskontrolle. Zweitens fordert die Linke ein dauerhaftes Haushaltskapitel im Einzelplan 15, das kurzfristige Projektförderungen durch strukturelle Finanzierungsinstrumente ersetzt. Drittens soll beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) eine bundesweite Kontaktstelle für Frauengesundheit eingerichtet werden, die nach österreichischem Vorbild Forschung, Politik und Versorgungsdaten koordiniert. Viertens sollen bestehende Bundesforschungsprogramme auf Lücken bei geschlechtsspezifischen Daten evaluiert werden. Fünftens soll Geschlechtersensibilität verbindlich in der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Gesundheitsberufe verankert werden. Sechstens soll der Bundestag jährlich über den Umsetzungsstand unterrichtet und nach vier Jahren eine unabhängige Evaluation durchgeführt werden.
Internationale Vorbilder für die Gesamtstrategie Frauengesundheit
Die Drucksache verweist auf zwei Länder als Referenzmodelle: Österreich verabschiedete 2017 einen Aktionsplan Frauengesundheit mit 17 Wirkungszielen und 40 Maßnahmen. England führte 2022 eine sektorenübergreifende Strategie ein, im Rahmen derer 25 Millionen Pfund in regionale Women’s Health Hubs investiert wurden. Beide Beispiele zeigen laut Antrag, dass Monitoring-gestützte Strategien messbare Verbesserungen in der Versorgung erzielen. Die EU-Kommission legte 2026 ihre Gleichstellungsstrategie für 2026–2030 vor, die erstmals einen eigenständigen Abschnitt zu Frauengesundheit enthält.
Der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen stellte 2023 erhebliche Umsetzungsdefizite für Deutschland fest. Der Antrag stützt sich darauf, dass Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz den Staat zur Beseitigung bestehender Nachteile verpflichtet und ein struktureller Gender Health Gap mit diesem verfassungsrechtlichen Auftrag unvereinbar sei. Verwandte Themen wie GKV-Zuzahlungen und Pflegebedürftigkeit spielen ebenfalls in den Kontext gesundheitlicher Ungleichheiten hinein.
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Betroffen sind prinzipiell alle Frauen in Deutschland. Besonders stark betrifft der Gender Health Gap Frauen in sozioökonomisch benachteiligten Lagen, Frauen mit Behinderung, trans Personen, Frauen mit Migrationshintergrund sowie Frauen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Laut Antrag haben Frauen an sozioökonomisch schlechter gestellten Wohnorten eine um 4,3 Jahre geringere Lebenserwartung als der Bevölkerungsdurchschnitt.
Der Antrag der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7058) wurde am 9. Juli 2026 eingebracht. Als nächster Schritt erfolgt die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss, wo der Antrag beraten wird. Anschließend empfiehlt der Ausschuss dem Bundestag die Annahme oder Ablehnung. Die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages steht noch aus.
- Gender Health Gap
- Systematische Benachteiligung von Frauen in der medizinischen Forschung, Diagnose und Behandlung, bedingt durch die historische Ausrichtung der Medizin an männlichen Normkörpern.
- Intersektionalität
- Analytischer Ansatz, der das gleichzeitige Zusammenwirken mehrerer Diskriminierungsdimensionen (z.B. Geschlecht, Behinderung, soziale Herkunft) berücksichtigt.
- Einzelplan 15
- Der Teil des Bundeshaushalts, der dem Bundesministerium für Gesundheit zugeordnet ist und aus dem Gesundheitsprogramme finanziert werden.
Was ist der Gender Health Gap?
Der Gender Health Gap bezeichnet systematische Ungleichheiten in der medizinischen Versorgung von Frauen gegenüber Männern — etwa häufigere Fehldiagnosen oder seltenere Schmerzbehandlung bei Frauen.
Was fordert der Antrag konkret?
Die Linke fordert eine nationale Gesamtstrategie mit messbaren Zielen, ein eigenes Haushaltskapitel im Einzelplan 15, eine bundesweite Kontaktstelle beim BIÖG sowie Gendermedizin als Pflichtthema in der Ausbildung.
Wann wurde zuletzt ein Frauengesundheitsbericht veröffentlicht?
Das Robert-Koch-Institut hat seinen letzten umfassenden Frauengesundheitsbericht im Jahr 2020 vorgelegt — seitdem gibt es kein kontinuierliches Monitoring.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7058 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































