- Gehörlosen wurde an deutschen Schulen über Jahrzehnte Gebärdensprache verboten
- Linke fordert Entschädigungsfonds und offizielle Entschuldigung des Bundestages
- Erst seit 2001 übernimmt SGB IX Dolmetschkosten im Arbeitsleben
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7038 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der sogenannte Mailänder Kongress von 1880 markierte einen Wendepunkt in der Gehörlosenbildung: Die Beschlüsse des Kongresses führten in Deutschland und vielen anderen Ländern dazu, dass Gebärdensprache im Schulunterricht verboten wurde. Diese als Oralismus bezeichnete Methode wurde sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR in staatlichen und kirchlichen Schulen angewendet. Eine schrittweise Abkehr erfolgte erst ab den 1970er Jahren unter dem Druck der Behindertenrechtsbewegung. Die Deutsche Gebärdensprache wurde erst allmählich als vollwertige Sprache anerkannt; erst seit 2001 regelt das SGB IX die Übernahme von Dolmetschkosten im Arbeitsleben.
- 1880 — Mailänder Kongress beschloss das schulische Gebärdensprachverbot, das in Deutschland über Jahrzehnte umgesetzt wurde.
- Bis 2021 — Entschädigungsanträge bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe möglich, aber nur für Betroffene aus stationären Einrichtungen wie Internaten.
- Seit 2001 — SGB IX regelt erstmals die Übernahme von Gebärdensprachdolmetschkosten im Arbeitsleben.
- Seit über 30 Jahren — Artikel 3 Grundgesetz verbietet Benachteiligung wegen Behinderung; eine umfassende Entschädigungsregelung für das Gebärdensprachverbot fehlt laut Antrag dennoch bis heute.
Im Detail
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, heißt es bereits seit mehr als 30 Jahren in Artikel 3 des Grundgesetzes. Dennoch steht eine Regelung, die das Unrecht in seiner Gesamtheit erfasst, bislang aus.
— BT-Drs. 21/7038, Begründung
Gehörlose Menschen, denen an deutschen Schulen über Jahrzehnte die Nutzung der Gebärdensprache verboten wurde, sollen staatliche Anerkennung, eine offizielle Entschuldigung und finanzielle Entschädigung erhalten. Das sieht ein Antrag der Fraktion Die Linke vor, der am 9. Juli 2026 als BT-Drs. 21/7038 in den Bundestag eingebracht wurde.
Das Gebärdensprachverbot: Ursprung und Auswirkungen
Ausgangspunkt des Antrags ist der sogenannte Mailänder Kongress von 1880, auf dem der 2. Internationale Kongress der Taubstummenlehrer beschloss, dass im Unterricht von Gehörlosen ausschließlich Lautsprache verwendet werden solle. In der Praxis führte dieser Beschluss in Deutschland — wie in vielen anderen Ländern — zu einem strikten schulischen Gebärdensprachverbot. Schülerinnen und Schüler durften nicht gebärden; Verstöße wurden mit Strafen, Drohungen und Beschämungen geahndet. Auch Eltern wurden angehalten, mit ihren hörgeschädigten Kindern nur lautsprachlich zu kommunizieren. Diese als Oralismus oder „deutsche Methode“ bezeichnete Praxis wurde sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der DDR fortgeführt und betraf staatliche wie kirchliche Einrichtungen gleichermaßen.
Die Folgen für die Betroffenen waren weitreichend: Wortschatz und Grammatik der deutschen Lautsprache konnten ohne eine Ausgangssprache nur unzureichend vermittelt werden. Dadurch wurde gehörlosen Schülerinnen und Schülern systematisch der Zugang zu ihrer Muttersprache verwehrt. Laut Antrag resultierten daraus deutlich geringere Bildungsabschlüsse, schlechtere Berufschancen und spürbar niedrigere Rentenansprüche. Ohne die Möglichkeit von Gebärdensprachdolmetschung stand Gehörlosen lange nur eine sehr enge Auswahl an Berufsausbildungen offen. Erst seit 2001 sieht das SGB IX überhaupt die Übernahme von Dolmetschkosten im Arbeitsleben vor — mehr als 120 Jahre nach dem Mailänder Kongress.
Psychische und soziale Spätfolgen bis heute
Neben den ökonomischen Nachteilen beschreibt der Antrag auch psychische und soziale Langzeitfolgen: Sprachliche Deprivation in der Kindheit erschwert den grundsätzlichen Spracherwerb dauerhaft. Daraus können Probleme bei der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie ein erhöhtes Risiko für Angststörungen und Depressionen entstehen. Die Fraktion betont, dass all diese Folgen bis in die Gegenwart nachwirken und bislang keine umfassende gesetzliche Regelung existiert, die das Unrecht in seiner Gesamtheit erfasst.
Was gilt aktuell?
Betroffene konnten bis 2021 Entschädigungsanträge bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe stellen — allerdings nur, wenn sie in einer stationären Einrichtung wie einem Internat untergebracht waren. Wer eine Tagesschule besuchte, ging leer aus. Das Opferentschädigungsgesetz bis 2023 und die Soziale Entschädigung nach Sozialgesetzbuch XIV greifen laut Antrag nur in Ausnahmefällen. Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet zwar seit über 30 Jahren die Benachteiligung wegen Behinderung — eine bundeseinheitliche Regelung zur Entschädigung des Gebärdensprachverbots fehlt jedoch weiterhin.
Was der Antrag konkret fordert
Die Fraktion Die Linke fordert den Bundestag auf, das erlittene Unrecht offiziell anzuerkennen und sich bei den Betroffenen zu entschuldigen. Konkret soll die Bundesregierung in Abstimmung mit Ländern und Kirchen einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Entschädigungsfonds vorlegen. Dieser soll die Entschädigung bundeseinheitlich regeln und die bestehenden Lücken schließen. Zusätzlich soll die Situation an deutschen Schulen unter maßgeblicher Beteiligung gehörloser Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Forschender der Deaf Studies sowie Selbstvertretungsorganisationen wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Weitere Forderungen umfassen niedrigschwelligere Leistungen für gehörlose Menschen, öffentliche Aufklärungsmaßnahmen wie Ausstellungen und Gedenkorte sowie einen Zwischenbericht zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2027.
Das Thema steht in einem breiteren politischen Kontext: In den vergangenen Jahren hat Deutschland bei der Aufarbeitung historischer Unrechtslagen in Bildungseinrichtungen — etwa bei Heimkindern — Entschädigungsmodelle entwickelt. Dieser Antrag überträgt diese Logik auf eine bislang weitgehend unbeachtete Gruppe. Diskussionen um Barrierefreiheit und Teilhabe, wie sie etwa auch im Zusammenhang mit Reformen zur sozialen Absicherung oder dem Abbau von GKV-Zuzahlungen geführt werden, berühren ähnliche Fragen sozialer Gerechtigkeit.
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Betroffen sind gehörlose Menschen, die in Deutschland an staatlichen oder kirchlichen Schulen durch das Gebärdensprachverbot Leid erfahren haben. Laut Antrag führten die Folgen zu deutlich geringeren Bildungsabschlüssen, schlechteren Berufschancen und niedrigeren Rentenansprüchen. Darüber hinaus können sprachliche Deprivation und damit verbundene Entwicklungsprobleme auch psychische Folgen wie Angststörungen und Depressionen begünstigen.
Der Antrag wurde am 9. Juli 2026 in den Bundestag eingebracht. Als nächste Schritte stehen die Überweisung an den zuständigen Ausschuss sowie die Ausschussberatung aus. Anschließend ist eine abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages vorgesehen. Die Fraktion fordert einen Zwischenbericht der Bundesregierung zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2027.
- Oralismus
- Pädagogische Methode in der Gehörlosenbildung, die ausschließlich auf Lautsprache setzt und Gebärdensprache ablehnt. Basiert auf der Annahme der Überlegenheit der gesprochenen Sprache.
- Sprachdeprivation
- Fehlende oder stark eingeschränkte Sprachentwicklung in der Kindheit, die zu dauerhaften Beeinträchtigungen in Kognition, Emotion und sozialer Interaktion führen kann.
- SGB IX
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch — regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen; seit 2001 sind darin auch Dolmetschkosten im Arbeitsleben vorgesehen.
Was war der Mailänder Kongress 1880?
Auf dem 2. Internationalen Kongress der Taubstummenlehrer 1880 wurde beschlossen, dass im Unterricht von Gehörlosen ausschließlich Lautsprache verwendet werden soll — die Gebärdensprache wurde damit aus dem Schulunterricht verbannt.
Wer war bisher von Entschädigungen ausgeschlossen?
Betroffene konnten bis 2021 nur Entschädigung bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe beantragen, sofern sie in einer stationären Einrichtung wie einem Internat untergebracht waren — Schüler in Tagesschulen wurden ausgeschlossen.
Was fordert die Linke konkret?
Die Fraktion fordert einen Entschädigungsfonds, eine wissenschaftliche Aufarbeitung unter Beteiligung gehörloser Experten, niedrigschwelligere Leistungen, öffentliche Gedenkarbeit sowie einen Zwischenbericht bis September 2027.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7038 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































