- 17 AfD-Veranstaltungen mit Musik laut Medien nicht in Bundesantwort erfasst
- Linke kritisiert Widerspruch zwischen Bundes- und Landesverfassungsschutz
- KI-generierte rechtsextreme Lieder erstmals Gegenstand einer Bundesanfrage
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7149 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die vorliegende Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7149) ist eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/4244, die selbst auf der ursprünglichen Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/3977 basierte. Gegenstand ist die staatliche Erfassung von Musikveranstaltungen im rechtsextremen Spektrum im zweiten Halbjahr 2025. Landesverfassungsschutzbehörden wie der Verfassungsschutz Sachsen benennen in ihren Monatsberichten Personen und Veranstaltungen, die in der Bundesantwort nach Darstellung der Fragestellenden nicht auftauchen. Medienberichten zufolge fanden allein von Juli bis Oktober 2025 siebzehn AfD-Veranstaltungen mit musikalischen Darbietungen statt.
Im Detail
Dass die Bundesregierung bei Liederabenden und Konzerten mit 50 oder mehr Personen keine Angaben zu öffentlich auftretenden Personen machen kann, steht dazu nach Ansicht der Fragestellenden in einem erklärungsbedürftigen Widerspruch.
— Vorbemerkung, BT-Drs. 21/7149
Rechtsextreme Musikveranstaltungen im zweiten Halbjahr 2025 waren bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung. Die damalige Antwort (BT-Drs. 21/4244) hinterlässt aus Sicht der Fragestellenden jedoch offene Fragen: Mit BT-Drs. 21/7149 vom 15. Juli 2026 legt Die Linke eine Nachfrage vor, die konkrete Erfassungslücken und Widersprüche in der staatlichen Beobachtung der rechtsextremen Musikszene benennt.
Widerspruch zwischen Bund und Ländern bei rechtsextremerMusikszene
Ein zentraler Kritikpunkt der Fragestellenden betrifft den Umgang mit Künstlernamen. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf die Vorgängeranfrage bei zahlreichen Veranstaltungen keine Angaben zu auftretenden Personen gemacht und sich auf den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung berufen. Landesverfassungsschutzbehörden gehen dabei anders vor: Der Verfassungsschutz Sachsen etwa benennt in seinen öffentlich zugänglichen Monatsberichten dieselben Personen namentlich — darunter auch Auftritte bei Veranstaltungen mit lediglich zwei Beteiligten. Die Fraktion fragt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Bundesregierung diese Abwägung trifft und wie der Widerspruch zur Praxis der Landesbehörden erklärt wird.
Fehlende Veranstaltungen in der Bundesantwort
Konkret benennt die Anfrage mehrere Fälle, die nach Kenntnis der Fragestellenden in der Regierungsantwort fehlen. So dokumentierte der Verfassungsschutz Sachsen in seinem Monatsbericht für April 2025 einen „Tanz in den Mai“ am 30. April 2025 in Herrnhut (Landkreis Görlitz) als Veranstaltung im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Dabei sollen Musiker unter den Künstlernamen „Yann Song King“ und „Björn Banane“ aufgetreten sein. Der Landtag Sachsen-Anhalt bestätigte auf parlamentarische Anfrage zwei weitere Auftritte von „Yann Song King“ bei von der „Bewegung Halle“ organisierten Montagsdemonstrationen in Halle (Saale) im Mai und Juni 2025. In der Bundesantwort tauchen diese Auftritte nicht auf.
Darüber hinaus sollen Medienberichten zufolge allein von Juli bis Oktober 2025 siebzehn AfD-Veranstaltungen mit musikalischen Darbietungen stattgefunden haben — darunter Abendveranstaltungen und Büroeröffnungen mit szenebekannten Musikern. Auch ein Auftritt des Liedermachers „Kavalier“ bei einer von einem AfD-Funktionär organisierten Veranstaltung in Würzburg findet sich laut Drucksache nicht in der Antwort der Bundesregierung.
KI-generierte rechtsextreme Lieder als neues Phänomen
Erstmals stellt Die Linke in einer Kleinen Anfrage auch Fragen zu mit Künstlicher Intelligenz generierten Liedern, die rechtsextreme Ideologie transportieren oder als Wahlwerbung für die AfD genutzt werden sollen. Die Fragestellenden wollen wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu diesem Phänomen besitzt. Damit greift die Anfrage ein neues digitales Handlungsfeld auf, das bislang parlamentarisch kaum beleuchtet wurde.
Weitere erfragte Akteure der rechtsextremen Musikszene
Die Anfrage benennt zudem weitere Musikerinnen, Musiker und Bands, deren Auftritte nach Einschätzung der Fragestellenden nicht erfasst wurden: „König von Wedenland“ (der Anastasia-Bewegung zugerechnet), „Krähe“, „Dreschflegel“ und „Der Biker“. All diese Akteure sollen Schnittmengen zur verschwörungsideologischen und esoterisch-völkischen Szene aufweisen und auf AfD-Parteiveranstaltungen aufgetreten sein.
Die Linke fragt außerdem, ob die Bundesregierung plant, ihre Erfassungspraxis für Musikveranstaltungen im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ weiterzuentwickeln und ob es Nachmeldungen für das erste Halbjahr 2025 gegeben hat.
Die Bundesregierung hat ab Eingang der Anfrage 21 Tage Zeit zur Beantwortung. Ähnliche Debatten über staatliche Transparenz bei der Beobachtung extremistischer Strukturen finden sich auch in anderen Bereichen — etwa bei der Linken-Anfrage zu Sanktionen und Sicherheitspolitik oder bei parlamentarischen Diskussionen über die Reform des Nachrichtendienstrechts.
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Betroffen von der politischen Debatte sind vor allem Behörden des Verfassungsschutzes auf Bundes- und Landesebene sowie Musikerinnen und Musiker, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden. Mittelbar berührt ist die Öffentlichkeit, die ein Interesse an vollständiger und transparenter staatlicher Beobachtung extremistischer Aktivitäten hat.
Die Kleine Anfrage ist am 15. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat ab Einreichung 21 Tage Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten. Die Antwort wird als eigene Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- Delegitimierung des Staates
- Verfassungsschutz-Beobachtungskategorie für Bestrebungen, die die Legitimität staatlicher Institutionen grundsätzlich in Frage stellen.
- Informationelle Selbstbestimmung
- Grundrecht, das jedem Menschen ermöglicht, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu entscheiden.
- Phänomenbereich
- Ordnungskategorie des Verfassungsschutzes zur Einordnung extremistischer Bestrebungen, z.B. Rechtsextremismus oder Delegitimierung des Staates.
Was kritisiert Die Linke an der Bundesregierungsantwort?
Laut Drucksache sehen die Fragestellenden Erfassungslücken und Widersprüche: So sollen bis zu 17 AfD-Veranstaltungen mit Musikdarbietungen und Auftritte mehrerer namentlich bekannter rechtsextremer Künstler in der Antwort fehlen.
Was ist der Phänomenbereich 'Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates'?
Dabei handelt es sich um eine Beobachtungskategorie des Verfassungsschutzes für Bestrebungen, die die Legitimität des demokratischen Staates grundsätzlich in Frage stellen, ohne klassisch linksextrem oder rechtsextrem zu sein.
Warum fragt Die Linke nach KI-generierten Liedern?
Laut Drucksache gibt es Medienberichte über KI-generierte Lieder, die rechtsextreme Ideologie transportieren oder als Wahlwerbung für die AfD genutzt werden. Die Fraktion möchte wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung dazu hat.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7149 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































