Gesetzentwurf eingereicht
Grüne wollen häusliche Gewalt bei Sorgerecht berücksichtigen
Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat am 6. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Berücksichtigung von Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren vorgelegt (BT-Drs. 21/5783). Das Vorhaben sieht vor, den Schutz vor häuslicher Gewalt durch ausdrückliche Regelungen im Kindschaftsrecht zu verbessern.
Kernpunkte der geplanten Reform
Eine Vermutungsregelung steht im Zentrum des Entwurfs. Hat ein Elternteil gegen den anderen Gewalt ausgeübt, kommt gemeinsame elterliche Sorge „in der Regel nicht in Betracht“. Diese widerlegbare Vermutung soll Familiengerichte bei ihren Entscheidungen leiten.
Das Umgangsrecht würde sich erweitern. Künftig kann das Familiengericht das Umgangsrecht auch dann einschränken oder ausschließen, wenn dies „zur Abwendung einer Gefährdung des gewaltbetroffenen Elternteils geboten ist“. Dies ist bemerkenswert, da bisher hauptsächlich das Kindeswohl im Fokus stand.
Praktisch bedeutet dies: Nach häuslicher Gewalt haben gewaltausübende Elternteile schlechtere Chancen auf gemeinsames Sorgerecht oder uneingeschränkten Umgang mit ihren Kindern.
Ein detaillierter Prüfkatalog für Familiengerichte ist vorgesehen. Sechs Kriterien werden Richter bei Gewaltfällen künftig berücksichtigen: Wiederholungsgefahr, ob das Kind selbst Gewalt erlebt hat, erwartete Auswirkungen des Umgangs. Außerdem fließen das Verhalten nach der Gewalttat, Häufigkeit und Intensität der Gewalt sowie alternative Schutzmöglichkeiten in die Bewertung ein.
Rechtliche Begründung
Die Grünen beriefen sich auf die Istanbul-Konvention, die Deutschland 2018 ratifiziert hat. Diese verpflichtet staatliche Stellen, häusliche Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen zu berücksichtigen. Hintergrund sind laut den Initiatoren steigende Zahlen häuslicher Gewalt nach Angaben des Bundeskriminalamts.
Der neue § 1625a BGB-E definiert das „Kindeswohl“ erstmals konkret. Elf Bedürfnisse von Kindern werden aufgelistet – vom Schutz vor Gewalt bis hin zu Bildung und Freizeit. Verstöße gegen das Gewaltverbot sollen bei allen kindschaftsrechtlichen Entscheidungen einfließen.























































