- EUDI-Wallet soll bis Anfang 2027 in Deutschland starten
- Bürger sparen jährlich 3,9 Mio. Stunden Verwaltungsaufwand
- Einmaliger Staatsaufwand für Aufbau beträgt rund 95 Millionen Euro
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7408 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Verordnung 2024/1183 vom 11. April 2024 hat die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 grundlegend überarbeitet und verpflichtet alle Mitgliedstaaten, innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsrechtsakte mindestens eine Europäische Brieftasche für die Digitale Identität bereitzustellen. Da das EU-Recht zwar unmittelbar gilt, aber nationale Konkretisierungen bei Zuständigkeiten, Behördenaufgaben und Rechtsgrundlagen für Einzelmaßnahmen erfordert, ist nationales Gesetzgebungshandeln zwingend notwendig. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Regelungsentwurf am 6. Mai 2026 dem Nationalen Normenkontrollrat vorgelegt; dieser hat keine grundlegenden Einwände erhoben.
- 3,9 Mio. Stunden — Jährliche Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger (entspricht rund 97,5 Mio. Euro)
- 121,7 Mio. Euro — Jährliche Einsparung beim Erfüllungsaufwand der Verwaltung (Bund und Länder)
- 95 Mio. Euro — Einmaliger Aufwand des Bundes für Aufbau von Wallet-App, PID-Provider und Ökosystem
- 13,5 Mio. Euro — Einmaliger Erfüllungsaufwand der Wirtschaft, v.a. für Registrierung als vertrauende Beteiligte
- 1,1 Mio. Euro — Jährlicher laufender Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch neue EU-Vorgaben
Im Detail
Die freiwillig nutzbare EUDI-Wallet bringt Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen grundlegende Vorteile im elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr. Sie erlaubt so den Zugang zu privaten und öffentlichen Diensten mit wesentlichen Vereinfachungen auf hohem Sicherheitsniveau.
— Begründung BT-Drs. 21/7408, Abschnitt II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Deutschland steht vor einer der größten Digitalisierungsreformen für Bürgerinnen und Bürger: Mit der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) soll es künftig möglich sein, sich per Smartphone auszuweisen, Behördendokumente digital vorzuzeigen und Verträge rechtsverbindlich zu unterzeichnen – ohne Papier, ohne Warteschlange und ohne separaten Kartenleser. Die Bundesregierung hat dazu am 29. Juli 2026 den Gesetzentwurf für das Digitale Identitätengesetz (DIdG, BT-Drs. 21/7408) in den Bundestag eingebracht.
Der Entwurf ist die nationale Umsetzungsgesetzgebung zur EU-Verordnung 2024/1183, die die sogenannte eIDAS-Verordnung grundlegend überarbeitet hat. Das EU-Recht gilt zwar unmittelbar, verlangt aber nationale Regelungen zu Behördenzuständigkeiten, Datenschutzgrundlagen und Verfahren. Ohne das DIdG könnte die EUDI-Wallet in Deutschland rechtssicher weder bereitgestellt noch betrieben werden.
Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es in Deutschland keinen einheitlichen digitalen Identitätsnachweis auf dem Smartphone mit dem Sicherheitsniveau „hoch“. Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) existiert zwar seit Jahren, erfordert aber einen Kartenleser oder NFC-fähiges Smartphone und hat bislang nur geringe Verbreitungsquoten erreicht. Behördengänge und Identitätsnachweise setzen oft noch physische Dokumente voraus. Das DIdG soll dies grundlegend ändern: Zum ersten Mal steht ein elektronisches Identifizierungsmittel der Stufe „hoch“ nativ auf mobilen Endgeräten zur Verfügung.
EUDI-Wallet: Drei Kernfunktionen in einer App
Die EUDI-Wallet kombiniert laut Gesetzentwurf drei Funktionen, die bisher nur getrennt nutzbar waren: erstens die digitale Identifizierung gegenüber öffentlichen und privaten Stellen, zweitens die Speicherung und Präsentation von Nachweisen (Führerschein, Bildungsabschlüsse, Gesundheitsdaten) als elektronische Attributsbescheinigungen, und drittens das qualifizierte elektronische Signieren von Verträgen – im privaten Bereich kostenlos. Zusätzlich können optional Zahlungsfunktionen und NFC-Zugangsberechtigungen integriert werden.
Federführend für die Bereitstellung ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Weitere Aufgaben übernehmen das Bundesverwaltungsamt (Registrierung vertrauender Beteiligter), das BSI (Zertifizierung und Sicherheitsverletzungen) sowie die Bundesnetzagentur (Aufsicht und Vertrauensdienste). Die EUDI-Wallet wird derzeit von der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) entwickelt; der geplante Start liegt laut Nationalem Normenkontrollrat (NKR) beim 2. Januar 2027.
Kosten und Einsparungen durch die EUDI-Wallet
Die Folgenabschätzung im Gesetzentwurf weist erhebliche Zahlen aus: Für Bürgerinnen und Bürger sinkt der jährliche Zeitaufwand um 3,9 Millionen Stunden – hauptsächlich weil die Pflicht zur Wohnortaktualisierung im Reisepass bei einem Umzug entfällt. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung sinkt um rund 121,7 Millionen Euro, wobei die Länder durch den künftig automatisierten Lichtbildabruf der Polizei aus Pass- und Personalausweisregistern mit rund 114 Millionen Euro entlastet werden. Auf der Kostenseite steht ein einmaliger Aufwand des Bundes von rund 95 Millionen Euro für Wallet-App, PID-Provider und Ökosystemaufbau sowie jährlich rund 26 Millionen Euro Betriebskosten.
Unternehmen, die die EUDI-Wallet zur Kundenidentifikation nutzen wollen, müssen sich als „vertrauende Beteiligte“ beim Bundesverwaltungsamt registrieren. Der NKR schätzt, dass sich in der Einführungsphase rund 4.200 Unternehmen registrieren werden – vor allem aus Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Plattformbetrieb. Dies erzeugt einen einmaligen Aufwand von rund 9,7 Millionen Euro.
Bundesrat meldet Bedenken an
Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 mit umfangreicher Stellungnahme begleitet. Besonders kritisiert er, dass die Wahl der Bereitstellungsart allein dem Bundesministerium überlassen bleibt – die Länder fordern eine Rechtsverordnung mit Bundesratszustimmung. Auch beim automatisierten Lichtbildabruf durch Kommunen sehen die Länder technische Umsetzungsprobleme und bitten um eine Übergangsfrist bis November 2028. Die Bundesregierung hat die meisten Forderungen in ihrer Gegenäußerung abgelehnt oder unter Vorbehalt gestellt. Insbesondere die Forderung, auch das ELSTER-Verfahren für das Sicherheitsniveau „hoch“ im Organisationskonto zuzulassen, weist die Bundesregierung zurück, da ELSTER die europarechtlichen Anforderungen nicht erfülle. Der NKR empfiehlt zusätzlich, den PIN-Rücksetzdienst für den Personalausweis vor dem Wallet-Start wieder zu aktivieren, um Engpässe bei den Bürgerämtern zu verhindern. Fragen zur Bürokratieentlastung spielen dabei ebenso eine Rolle wie die digitale Infrastruktur insgesamt.
Das DIdG enthält auch Neuregelungen zum Personalausweis: Die eID-Funktion soll künftig schon ab 13 Jahren einschaltbar sein, und Personen über 80 Jahren können ihren abgelaufenen Ausweis für alltägliche Zwecke weiterverwenden – die eID-Funktion ist dabei jedoch gesperrt. Mehr zu aktuellen Digitalthemen auch unter DAkkS-Krise: Grüne stellen 27 Fragen zur Akkreditierungsstelle.
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Von der EUDI-Wallet profitieren zunächst alle Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsleistungen digital in Anspruch nehmen, Verträge elektronisch schließen oder sich im privaten Rechtsverkehr identifizieren wollen. Unternehmen, die als „vertrauende Beteiligte“ die Wallet zur Identitätsprüfung nutzen möchten, müssen sich beim Bundesverwaltungsamt registrieren lassen. Bundesbehörden werden nach einer 24-monatigen Übergangsfrist verpflichtet, Bescheide und Dokumente auf Verlangen als elektronische Attributsbescheinigung auszustellen.
Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7408) wurde am 29. Juli 2026 in den Bundestag eingebracht. Es folgen Ausschusszuweisung, Beratungen und die abschließende Abstimmung im Plenum. Da der Bundesrat der Drucksache zugestimmt werden muss (Zustimmungsgesetz gemäß einzelner Artikel), ist auch das Bundesratsverfahren abzuschließen. Das Gesetz soll laut Artikel 14 am Tag nach der Verkündung in Kraft treten; die EUDI-Wallet ist für Anfang 2027 geplant.
- EUDI-Wallet
- Europäische Brieftasche für die Digitale Identität: eine Smartphone-App, mit der Nutzer ihre Identitätsdaten sicher speichern, vorzeigen und elektronisch signieren können.
- eIDAS-Verordnung
- EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/1183.
- Elektronische Attributsbescheinigung
- Digitaler Nachweis, mit dem eine Behörde oder ein Vertrauensdiensteanbieter bestimmte Eigenschaften oder Rechte einer Person in die EUDI-Wallet ausstellt.
Was ist die EUDI-Wallet und wozu dient sie?
Die EUDI-Wallet ist eine digitale Brieftasche auf dem Smartphone, mit der Nutzer ihre Identität nachweisen, Dokumente speichern, Nachweise vorzeigen und qualifiziert elektronisch signieren können. Ihr Einsatz ist freiwillig und für natürliche Personen kostenlos.
Welche Behörde ist für die Bereitstellung zuständig?
Federführend ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Weitere Aufgaben übernehmen das Bundesverwaltungsamt, das BSI, die Bundesnetzagentur und die Akkreditierungsstelle.
Wann soll die EUDI-Wallet in Deutschland verfügbar sein?
Laut NKR-Stellungnahme plant die Bundesregierung den Go-live zum 2. Januar 2027. Deutschland muss die EU-Frist von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte einhalten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7408 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































