Vollständig beantwortet
Epstein-Akten: Bundesregierung hat keine deutschen Opfer-Erkenntnisse
Hintergrund
Am 30. Januar 2026 veröffentlichte das US-Justizministerium über 3 Millionen Seiten Dokumente zum Fall Jeffrey Epstein. Die sogenannten „Epstein Files“ enthalten nach Medienberichten Hinweise auf deutsche Verbindungen, darunter Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bank und finanzielle Unterstützung für den deutschen KI-Forscher Joscha Bach. In mehreren Ländern führten die Veröffentlichungen bereits zu politischen Rücktritten.
Die Bundesregierung hat auf eine umfangreiche Kleine Anfrage der Linken-Fraktion zu deutschen Verbindungen zum Epstein-Netzwerk geantwortet (BT-Drs. 21/5804 vom 6. Mai 2026). Die Antwort fällt größtenteils unbefriedigend aus. Viele Informationen werden als Verschlusssache eingestuft oder gänzlich verweigert.
Geheimhaltung dominiert die Antworten
Wesentliche Antwortteile zu Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes und zur BaFin-Aufsicht über die Deutsche Bank stuft die Bundesregierung als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ oder „VS-Vertraulich“ ein. Als Begründung führt sie das „Staatswohl“ und den Schutz nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit an.
Noch restriktiver verhält sich die Regierung bei Fragen zum Informationsaustausch zwischen deutschen und ausländischen Geheimdiensten (FBI, CIA, Mossad). Diese Fragen verweigert sie komplett zu beantworten. Eine Offenlegung würde die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit ausländischen Nachrichtendiensten gefährden, lautet die Begründung.
Deutsche Bank-Verbindung bestätigt, Details geheim
Die Deutsche Bank führte laut US-Behörden über 40 Konten für Epstein, obwohl dieser bereits als Sexualstraftäter registriert war. Dies ist bemerkenswert, da deutsche Finanzinstitute eigentlich strenge Compliance-Regeln befolgen müssen. Wann die BaFin davon erfuhr und welche Maßnahmen ergriffen wurden, bleibt jedoch geheim.
Die Regierung bestätigt: Deutsche Behörden wussten nichts von deutschen Opfern oder Straftaten auf deutschem Boden – zumindest offiziell.
Keine deutschen Opfer bekannt
Auf die zentrale Frage nach deutschen Opfern antwortet die Bundesregierung knapp: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.“ Hintergrund ist offenbar, dass entsprechende Ermittlungen primär von US-Behörden geführt worden sind. Gleichzeitig versichert sie, dass US-Partnerbehörden informieren würden, sobald sich Hinweise auf deutsche Täter oder Opfer ergeben.
Die Regierung verweist auf bestehende Unterstützungsangebote wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und Fachberatungsstellen. Ein spezielles Unterstützungsprogramm für mögliche deutsche Epstein-Opfer plant sie jedoch nicht.
Politische Konsequenzen ausgeschlossen
Maßnahmen gegen die Deutsche Bank plant die Bundesregierung nicht. Auch Verschärfungen der Finanzaufsicht stehen nicht zur Debatte. Sie verweist stattdessen auf die bereits kommende EU-Verordnung zur Geldwäsche-Bekämpfung ab 2027. Eine unabhängige Untersuchung zur Aufklärung deutscher Verbindungen sieht sie ebenfalls nicht vor.
Betroffen sind potentielle deutsche Opfer sexualisierter Gewalt, deren Existenz die Bundesregierung jedoch bestreitet. Zudem stehen deutsche Finanzinstitute wie die Deutsche Bank im Fokus, die bereits in den USA mit 150 Millionen Dollar Strafe belegt wurde.
Die Antwort ist vollständig, jedoch sind wesentliche Teile als Verschlusssache eingestuft. Die Geheimschutzstelle des Bundestages verwahrt die klassifizierten Antwortteile, die nur von berechtigten Abgeordneten eingesehen werden können. Weitere parlamentarische Nachfragen sind möglich.
- Verschlusssache
- Geheimhaltungsstufe für staatliche Informationen, die dem Staatswohl schaden könnten, wenn sie öffentlich würden
- BaFin
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – deutsche Finanzaufsichtsbehörde
- FIU
- Financial Intelligence Unit – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Bekämpfung von Geldwäsche























































