- Bestehende Gedenkstättenkonzeption soll durch neue Bundeskonzeption ersetzt werden
- Historischer Bogen von Otto dem Großen bis zur Wiedervereinigung 1990 geplant
- Denkmalschutz vor Windkraftanlagen soll gesetzlich verankert werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7636 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes regelt seit Jahrzehnten, welche historischen Orte der Bund fördert. Der Koalitionsvertrag 2025 enthält nach Angaben der Antragsteller bereits Passagen, die auch positive Ereignisse der deutschen Demokratiegeschichte als erinnerungspolitisch bedeutsam einordnen und die Förderung der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte vorsehen. Die AfD-Fraktion sieht darin jedoch keinen ausreichenden Schritt und fordert eine vollständige Neukonzeption. Der Antrag verweist auf Studien, laut denen die bisherige Ausrichtung auf NS- und SED-Unrecht bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund desintegrierende Wirkung haben könne.
Im Detail
Deutschland braucht eine ausgewogene gesamtdeutsche Erinnerungskultur, die die Höhen und Tiefen unserer deutschen Geschichte gleichermaßen in den Blick nimmt.
— BT-Drs. 21/7636, Antrag der AfD-Fraktion, S. 1
Welche Gedenkstätten, Denkmäler und Erinnerungsorte der Bund fördert und wie er deutsche Geschichte öffentlich vermittelt – das ist Gegenstand eines Antrags der AfD-Fraktion vom 18. August 2026 (BT-Drs. 21/7636). Die Fraktion fordert, die bestehende Gedenkstättenkonzeption des Bundes durch eine neue Bundeskonzeption national bedeutsamer Gedenkstätten, Denkmäler und Erinnerungsorte zu ersetzen.
Gedenkstättenkonzeption: Was gilt aktuell?
Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes legt seit ihrer Erstfassung aus dem Jahr 1999 und der Fortschreibung 2008 fest, welche historischen Orte Bundesförderung erhalten. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Aufarbeitung von NS-Diktatur und SED-Unrechtsstaat. Gedenkstätten wie die KZ-Gedenkstätte Dachau, die Gedenkstätte Berliner Mauer oder die Stasi-Unterlagen-Behörde werden im Rahmen dieser Konzeption gefördert. Erinnerungsorte für positive Ereignisse der deutschen Geschichte – etwa zur Demokratie- und Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts – spielen bisher eine deutlich geringere Rolle in der Bundesförderung.
Was der Antrag konkret vorsieht
Laut Drucksache 21/7636 soll die Bundesregierung binnen eines Jahres in Zusammenarbeit mit den Ländern einen Entwurf der neuen Konzeption vorlegen. Diese soll verbindlich regeln, welche Gedenkstätten und Erinnerungsorte vom Bund und welche von den Ländern getragen werden. Inhaltlich soll die neue Konzeption einen historischen Bogen spannen: von den Krönungen Ottos des Großen über das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts mit Wartburgfest, Hambacher Fest und Paulskirchenversammlung, Reichsgründung, Erstem Weltkrieg und Weimarer Republik bis hin zur deutschen Wiedervereinigung 1990. Die NS-Diktatur und der SED-Unrechtsstaat sollen dabei ausdrücklich Bestandteil der Konzeption bleiben, sie sollen diese jedoch nicht mehr allein dominieren.
Als dritten Punkt fordert der Antrag gesetzliche Regelungen, die national bedeutsame Denkmäler und ihre unmittelbare Umgebung vor baulichen Beeinträchtigungen schützen – ausdrücklich genannt werden dabei Windkraftanlagen.
Begründung der Antragsteller
In der Begründung argumentiert die AfD-Fraktion, eine Erinnerungspolitik, die sich fast ausschließlich auf Schuld und Zusammenbruch konzentriere, wirke gesellschaftlich desintegrierend. Die Antragsteller beziehen sich dabei auf Studien, laut denen insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund durch eine solche Ausrichtung in ihrer Identifikation mit Deutschland erschwert würden. Gleichzeitig verweist der Antrag auf den Koalitionsvertrag 2025, der nach Darstellung der Fraktion selbst die erinnerungspolitische Bedeutung positiver Ereignisse der deutschen Demokratiegeschichte anerkenne – dies reiche jedoch ohne eine umfassende Gesamtkonzeption nicht aus.
Die Begründung listet eine breite Palette historischer Ereignisse und Epochen auf, die künftig in der Bundeskonzeption abgebildet sein sollen: Reformation, Dreißigjähriger Krieg, Westfälischer Frieden, napoleonische Zeit, preußische Reformen, Novemberrevolution 1918, Volksaufstand vom 17. Juni 1953, Wirtschaftswunder, Westbindung sowie die Friedliche Revolution von 1989.
Politischer Kontext der Neuausrichtung
Die Debatte um die Ausrichtung der deutschen Erinnerungskultur ist keine neue: Seit Jahren diskutieren Historikerinnen und Historiker sowie Kulturpolitiker darüber, ob die staatliche Gedenkpolitik zu stark auf die Verbrechen des 20. Jahrhunderts fokussiert ist und andere Epochen vernachlässigt. Der vorliegende Antrag greift diesen Diskurs auf und formuliert daraus konkrete parlamentarische Forderungen. Einen ähnlichen Beitrag zu diesem Thema liefert auch der Beitrag Deutsche Erinnerungskultur neu ausrichten auf drucksachlich.de.
Ob und in welcher Form die Bundesregierung den Forderungen des Antrags nachkommt, entscheidet der Bundestag nach Ausschussberatung in einer Abstimmung im Plenum. Die Abstimmung steht noch aus.
Weiterlesen:
Betroffen sind vor allem Gedenkstätten, Museen und Erinnerungsorte, die Bundesförderung erhalten oder künftig beantragen könnten. Mittelbar berührt der Antrag auch Schulen, Bildungseinrichtungen und alle Bürgerinnen und Bürger, die staatlich geförderte Erinnerungsangebote nutzen. Eigentümer von Liegenschaften in der Nähe national bedeutsamer Denkmäler wären von einer neuen Schutzregelung gegen Windkraftanlagen betroffen.
Der Antrag wurde am 18. August 2026 in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/7636). Als nächster Schritt steht die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss – voraussichtlich den Ausschuss für Kultur und Medien – sowie anschließende Ausschussberatungen an. Die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages steht noch aus.
- Gedenkstättenkonzeption des Bundes
- Politisches Rahmendokument, das festlegt, welche Gedenkstätten und Erinnerungsorte der Bund fördert und welche erinnerungspolitischen Schwerpunkte er setzt.
- Multiperspektivität
- Geschichtsdidaktisches Prinzip, das verschiedene Perspektiven auf historische Ereignisse gleichberechtigt berücksichtigt.
- Paulskirchenversammlung
- Erstes gesamtdeutsches Parlament, das 1848/49 in Frankfurt tagte und erstmals bürgerliche Grundrechte für Deutschland formulierte.
Was ist die Gedenkstättenkonzeption des Bundes?
Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes legt fest, welche Gedenkstätten und Erinnerungsorte der Bund fördert und wie die staatliche Erinnerungspolitik ausgerichtet ist. Sie bildet bisher vor allem die NS-Diktatur und den SED-Unrechtsstaat ab.
Was fordert der Antrag konkret?
Die Bundesregierung soll binnen eines Jahres einen Entwurf einer neuen Bundeskonzeption vorlegen, die die gesamte deutsche Geschichte multiperspektivisch abbildet – von der mittelalterlichen Kaiserzeit bis zur Wiedervereinigung 1990.
Was ändert sich beim Denkmalschutz laut dem Antrag?
Der Antrag fordert gesetzliche Regelungen, die national bedeutsame Denkmäler und ihre Umgebung vor baulicher Beeinträchtigung – insbesondere durch Windkraftanlagen – schützen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7636 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





























































