Von Regierung beantwortet
Warum verweigert der Bund Details zu 3,1 Milliarden IT-Ausgaben?
Hintergrund
Die AfD-Fraktion hatte nach der digitalen Souveränität Deutschlands gefragt und wollte Transparenz über die IT-Beschaffung des Bundes. Angesichts geopolitischer Spannungen und der Bedeutung von Cybersicherheit sollten Details zu Softwareherstellern, Kosten und Abhängigkeiten aufgedeckt werden. Die Bundesregierung begründet ihre Verweigerung mit dem Schutz vor Cyberangriffen.
Die Bundesregierung hat die Beantwortung einer umfangreichen Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion zur IT-Beschaffung des Bundes weitgehend verweigert. Aus der Drucksache 21/5689 vom 29. April 2026 geht hervor, dass die meisten der 20 gestellten Fragen aus Gründen des Staatswohls nicht beantwortet werden.
Die AfD-Abgeordneten um Ruben Rupp haben detaillierte Informationen zu den im Bundesbereich eingesetzten Softwareprodukten gefordert. Konkret: Produktbezeichnungen, Hersteller, Kosten und Einsatzzwecke. Die Bundesregierung begründet ihre Verweigerung damit, dass eine detaillierte Auflistung „eine Zusammenstellung von Angriffsvektoren“ darstellt.
3,1 Milliarden Euro in sechs Jahren
Dennoch gab die Regierung einige grundsätzliche Zahlen preis. Von 2020 bis 2025 wurden insgesamt 3,126 Milliarden Euro für Softwareprodukte ausgegeben. Die Ausgaben sind von 350,5 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 602,5 Millionen Euro im Jahr 2025 gestiegen. Den höchsten Betrag hat das Jahr 2023 mit 680 Millionen Euro verzeichnet. Dies ist bemerkenswert, da die Steigerung um 72 Prozent innerhalb von sechs Jahren deutlich über der allgemeinen Inflation liegt.
Die Kosten setzen sich zusammen aus jährlichen Lizenzgebühren, Wartungs- und Supportkosten sowie einmaligen Anschaffungskosten für neue Software.
Bei der Herkunft der Software zeigt sich eine starke Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern: 46 Prozent der eingesetzten Software stammt von Herstellern mit Sitz in den USA, nur 41 Prozent von EU-Anbietern. Der Anteil von Open-Source-Software liegt bei lediglich 13 Prozent. Hintergrund ist, dass das E-Government-Gesetz eigentlich einen Vorrang für quelloffene Software vorsieht.
Cybersicherheit als Begründung
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort die verschärfte IT-Sicherheitslage. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt zu vermehrten Attacken auch auf Deutschland. Bereits geringe Kenntnisse über eingesetzte Produkte können Angreifern helfen, konkrete Angriffsvektoren abzuleiten – insbesondere unter Einsatz künstlicher Intelligenz.
Für die kommenden fünf Jahre plant die Bundesregierung eine strategische Neuausrichtung der Software-Beschaffung mit dem Ziel größerer digitaler Souveränität. Dies soll durch mehr Einkäufe bei europäischen Anbietern erreicht werden, verstärkten Einsatz von Open-Source-Software sowie die Förderung von Start-ups.
Betroffen sind alle Bundesbehörden und nachgeordneten Einrichtungen, die auf IT-Systeme angewiesen sind. Auch Bürger sind indirekt betroffen, da die digitale Verwaltung und kritische Infrastrukturen von der Software-Sicherheit abhängen.
Die Antwort ist vollständig erteilt. Die Bundesregierung plant strategische Änderungen bei der Software-Beschaffung mit Fokus auf digitale Souveränität, mehr europäische Anbieter und Open-Source-Software in den kommenden fünf Jahren.
- Digitale Souveränität
- Die Fähigkeit eines Staates, seine digitale Infrastruktur unabhängig von einzelnen Anbietern zu kontrollieren und zu gestalten.
- Lock-in-Effekt
- Technische oder vertragliche Abhängigkeiten, die einen Wechsel zu anderen Softwareanbietern erschweren oder verhindern.
- Open-Source-Software
- Software mit offenem Quellcode, die frei verwendet, verändert und weiterverbreitet werden kann.























































