Beantwortet
Grüne fragen: Ist das Digitalministerium ein Jahr nach Gründung gescheitert?
Hintergrund
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wurde vor einem Jahr gegründet, um Deutschlands Digitalpolitik zu stärken. Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz ist seit August 2024 in Kraft und muss national umgesetzt werden. Gleichzeitig wächst der internationale Druck durch die Technologiepolitik der USA unter Trump und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der die Widerstandsfähigkeit digitaler Infrastrukturen herausfordert.
Die Grünen-Fraktion zieht eine vernichtende Bilanz nach einem Jahr Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). In einer Kleinen Anfrage vom 22. April 2026 (BT-Drs. 21/5504) werfen die Abgeordneten um Rebecca Lenhard und Dr. Konstantin von Notz dem Ministerium unter Bundesminister Dr. Karsten Wildberger vor, es wirkt nicht als strategischer Motor der digitalen Transformation.
Die Kritik in einfachen Worten: Das neue Digitalministerium sollte Deutschland digital voranbringen, funktioniert aber nach einem Jahr noch nicht richtig.
Massive Verzögerungen beim Ministeriumsaufbau
Grundlegende Probleme beim Aufbau des neuen Ressorts stehen im Fokus der Grünen-Kritik. Der Umzug in den Dienstsitz in der Berliner Friedrichstraße ist noch nicht abgeschlossen. Eine eigene IT-Infrastruktur besteht erst seit wenigen Wochen. Dies ist bemerkenswert, da ein Digitalministerium ohne funktionierende IT-Systeme seine Aufgaben kaum erfüllen kann. Verwaltungsvereinbarungen mit anderen Ministerien sind über Monate ausgehandelt worden, während strategische Führung gefragt gewesen wäre.
Die Abgeordneten fragen konkret nach dem Stand der Organisationseinheiten. Unbesetzte Leitungsfunktionen und die Personalübertragung aus anderen Ressorts werden ebenso thematisiert wie die Einhaltung des vorgesehenen Overheads von 10 Prozent bei Fachaufgabenübertragungen.
Deutschland fällt bei Digitalpolitik zurück
International wirken sich die Verzögerungen nach Ansicht der Grünen bereits aus. Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz muss seit August 2024 national vollständig umgesetzt werden. Dazu gehören klare Aufsichtsstrukturen. Auch ausreichend Personal wird benötigt. Hintergrund ist, dass die Verwaltungsdigitalisierung stagniert trotz jahrelanger Verpflichtungen aus dem Onlinezugangsgesetz.
„Deutschlands Stimme in der europäischen Digitalpolitik bleibt schwächer, als sie sein müsste, weil Zuständigkeiten ungeklärt, Positionen nicht abgestimmt und Ressourcen zu knapp sind“, heißt es in der Anfrage.
27 Detailfragen zur Regierungsbilanz
Klarheit über den tatsächlichen Stand des Ministeriums wollen die Grünen mit 27 präzisen Fragen schaffen. Organisatorische Aspekte stehen dabei neben inhaltlichen Schwerpunkten wie KI-Rechenkapazitäten, Open-Source-Strategien, Cybersicherheit und die Umsetzung des Koalitionsvertrags. Die Zusammenarbeit mit anderen Ressorts wird beleuchtet, ebenso die Arbeit mit externen Beratern und europäischen Partnern.
Eine frühere Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/1041) wird in der neuen Anfrage erwähnt. Deren Antwort hat nach Ansicht der Grünen die Defizite eher bestätigt als ausgeräumt. „Ein Jahr ist keine kurze Zeit“, betonen die Abgeordneten. Sie fordern Ergebnisse statt Ankündigungen.
Betroffen sind alle Bürger, die auf digitale Verwaltungsdienstleistungen angewiesen sind, sowie deutsche Unternehmen, die auf eine kohärente Digitalpolitik und KI-Regulierung warten. Auch die europäische Wettbewerbsfähigkeit im Technologiebereich steht auf dem Spiel.
Die Bundesregierung muss die 27 Fragen der Grünen beantworten. Dabei geht es um den aktuellen Stand des Ministeriumsaufbaus, Personalübertragungen, IT-Infrastruktur und strategische Weichenstellungen. Eine Antwortfrist ist noch nicht bekannt.
- EU-Verordnung über künstliche Intelligenz
- Seit August 2024 geltende EU-weite Regulierung für KI-Systeme, die national umgesetzt werden muss
- Onlinezugangsgesetz
- Deutsches Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung, das Behörden verpflichtet, ihre Dienstleistungen online anzubieten
- IT-Zustimmungsvorbehalt
- Befugnis des Digitalministeriums, IT-Ausgaben anderer Ressorts zu kontrollieren und zu genehmigen























































