- Rund ein Drittel der Plug-in-Hybrid-Prämien entfällt laut Fragesteller auf China-Hersteller
- BYD Seal U DM-i kostet ca. 34.500 Euro — VW Tiguan eHybrid rund 20.000 Euro mehr
- 177.000 Industriearbeitsplätze in Deutschland innerhalb eines Jahres verloren
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7768 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit Januar 2026 gilt in Deutschland eine neue staatliche Kaufprämie für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, die vollständig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wird. Parallel dazu hat die EU im 4. Quartal 2024 zusätzliche Ausgleichszölle auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV) aus China eingeführt, um Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Subventionen chinesischer Hersteller auszugleichen. Branchenanalysen zufolge haben chinesische Hersteller trotz dieser Zölle ihren Marktanteil in Deutschland weiter ausgebaut. Die EU hat 2025 das sogenannte Automotive Package vorgelegt, das die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie stärken soll, enthält jedoch keine eigene Kaufprämie auf EU-Ebene.
- ~1/3 der PHEV-Prämien — soll laut Fragesteller auf chinesische Hersteller entfallen, wobei BYD vor Volkswagen liegt.
- 60 % — Anteil europäischer Produktion unter den 20 am häufigsten geförderten Modellen laut Vorbemerkung.
- 177.000 — Industriearbeitsplätze, die nach Angaben der Fragesteller innerhalb eines Jahres in Deutschland verloren gingen.
- ca. 20.000 Euro — Preisdifferenz zwischen BYD Seal U DM-i (ab 34.500 Euro) und VW Tiguan eHybrid (ca. 55.000 Euro) als vergleichbare Fahrzeugklasse.
Im Detail
Im Segment der Plug-in-Hybride entfällt nach Presseberichten annähernd ein Drittel der bewilligten Prämien auf chinesische Hersteller, wobei BYD sogar vor Volkswagen liegt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7768
Die E-Auto-Förderung, die die Bundesregierung zum 1. Januar 2026 eingeführt hat, steht im Zentrum einer parlamentarischen Debatte über Wettbewerbsverzerrungen zugunsten chinesischer Automobilhersteller. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7768 vom 31. August 2026 richtet die AfD-Fraktion 14 Fragen an die Bundesregierung — und stellt damit ein grundsätzliches Spannungsverhältnis zur Diskussion: Subventioniert der deutsche Staat mit KTF-Mitteln indirekt den Aufstieg chinesischer Marken wie BYD auf dem deutschen Markt?
E-Auto-Förderung: Was gilt seit Januar 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 können Käuferinnen und Käufer von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden (PHEV) eine staatliche Kaufprämie beantragen, die vollständig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wird. Die Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums knüpft die Prämie unter anderem an die erstmalige Zulassung im Inland — eine Formulierung, die laut Anfrage Interpretationsspielraum lässt, insbesondere im Hinblick auf Fahrzeuge mit vorherigen EU-Tageszulassungen aus anderen Mitgliedstaaten.
Chinesische Hersteller und die E-Auto-Prämie
Aus Sicht der Fragesteller zeigen BAFA-Statistiken eine bemerkenswerte Verschiebung: Im Segment der Plug-in-Hybride entfällt demnach annähernd ein Drittel der bewilligten Prämien auf chinesische Hersteller — BYD liegt dabei sogar noch vor Volkswagen. Bei den 20 am häufigsten geförderten Modellen stammen laut Vorbemerkung der Anfrage nur noch rund 60 Prozent aus europäischer Produktion. Konkret nennt die Drucksache den BYD Seal U DM-i Design AWD mit 324 PS, der als EU-Tageszulassung ab rund 34.500 Euro erhältlich ist — ein vergleichbarer VW Tiguan eHybrid kostet hingegen regelmäßig rund 55.000 Euro, also etwa 20.000 Euro mehr.
Dieser Preisunterschied ist laut Anfrage ein zentrales Problem: Günstigere Importfahrzeuge erfüllen die Fördervoraussetzungen ebenso gut wie teurere heimische Modelle und erhalten damit in absoluten Zahlen eine relativ höhere staatliche Unterstützung im Verhältnis zum Kaufpreis. Die AfD-Fraktion fragt daher, wie die Bundesregierung diese Wettbewerbswirkungen bewertet (Frage 3) und ob eine Bindung der Förderung an europäische oder inländische Wertschöpfungskriterien geplant ist (Fragen 11 und 12).
EU-Ausgleichszölle ohne messbare Wirkung?
Die EU hat im 4. Quartal 2024 zusätzliche Ausgleichszölle auf chinesische Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV) eingeführt, um staatliche Subventionen chinesischer Hersteller zu kompensieren. Dennoch haben chinesische Marken nach Einschätzung der Fragesteller weiter Marktanteile gewonnen. In Frage 1 erkundigt sich die AfD-Fraktion, welche Gründe die Bundesregierung dafür sieht, dass diese Zölle keinen spürbaren Effekt auf den Marktzugewinn chinesischer Hersteller in Deutschland hatten. Hintergrund ist unter anderem, dass die Zölle nur für reine Elektroautos gelten, nicht aber für Plug-in-Hybride — das Segment, in dem chinesische Hersteller besonders stark zulegen.
Arbeitsplätze und Industriepolitik
Die Drucksache stellt die Förderungsfrage in einen breiteren wirtschaftspolitischen Kontext: Laut Vorbemerkung der Fragesteller gingen innerhalb eines Jahres rund 177.000 Industriearbeitsplätze in Deutschland verloren, besonders in der Automobil- und energieintensiven Branche. Gleichzeitig verlieren deutsche Hersteller auf dem chinesischen Markt deutlich an Absatz. Vor diesem Hintergrund fragt die Anfrage (Frage 8), ob die Bundesregierung überhaupt untersucht hat, welche Auswirkungen die E-Auto-Förderung auf Absatz, Produktion, Investitionen, Wertschöpfung und Beschäftigung der deutschen Automobilindustrie im Vergleich zu Importfahrzeugen hat.
Die Fragen 12 und 13 berühren zudem den geplanten EU-Industrial Accelerator Act (IAA), der unter anderem „Made in Europe“- und „Union-origin“-Kriterien vorsieht. Die Fragesteller möchten wissen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, die KTF-Förderung künftig an solche Kriterien zu knüpfen — und wenn nicht, aus welchen wirtschaftlichen, rechtlichen oder handelspolitischen Gründen sie dies ablehnt. Ähnliche Fragen zur effizienten Kontrolle öffentlicher Mittel stellen sich auch in anderen Bereichen, wie etwa beim Digitalministerium BMDS, wo nur 11 Prozent der IT-Ausgaben kontrolliert werden.
Missbrauch und Tageszulassungen im Fokus
Zwei weitere Fragenkomplexe betreffen die Förderkontrolle: In Frage 7 fragt die AfD-Fraktion, ob der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen, dass Fahrzeuge auf einkommensschwächere Familienangehörige zugelassen werden, obwohl sie überwiegend von anderen Personen genutzt werden — ein klassisches Gestaltungsmodell, um in den Genuss einkommensabhängiger Vorteile zu kommen. Frage 5 und 6 thematisieren EU-Reimporte und Tageszulassungen: Fahrzeuge, die kurzzeitig in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen werden, können günstiger angeboten werden und möglicherweise trotzdem die deutsche Neufahrzeug-Prämie erhalten. Die Definition des „erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs“ in der Förderrichtlinie ist laut Anfrage klärungsbedürftig. Vergleichbare Fragen zur Mittelverwendung aus öffentlichen Fonds werden auch beim Bundeszentralamt für Steuern diskutiert.
Schwarz-Gruppe als Praxisbeispiel
Abschließend fragt die Anfrage in Frage 14 nach der Haltung der Bundesregierung zur Entscheidung der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland), ihren Firmenfuhrpark nicht auf Elektrofahrzeuge umzustellen. Die Unternehmensgruppe begründet dies mit hohen Anschaffungspreisen, niedrigen Restwerten am Gebrauchtwagenmarkt und der rasanten Veralterung der Elektrotechnologie. Die Fragesteller sehen darin ein Argument, das die staatliche Förderpolitik in Frage stellt.
Weiterlesen:
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Direkt betroffen sind Käuferinnen und Käufer von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden, die staatliche Förderung beantragen. Mittelbar betroffen sind Beschäftigte der deutschen Automobilindustrie und ihrer Zulieferer — laut Vorbemerkung der Fragesteller gingen innerhalb eines Jahres rund 177.000 Industriearbeitsplätze in Deutschland verloren, insbesondere in der Automobil- und energieintensiven Branche. Auch Steuerzahler sind betroffen, da die Prämien aus dem KTF stammen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7768) ist am 31. August 2026 eingegangen. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Klima- und Transformationsfonds (KTF)
- Bundeseigenes Sondervermögen zur Finanzierung von Klimaschutz- und Transformationsmaßnahmen, unter anderem der Förderung von Elektrofahrzeugen.
- Plug-in-Hybrid (PHEV)
- Fahrzeug mit Verbrennungs- und Elektromotor, dessen Akku sowohl über Rekuperation als auch extern per Stecker geladen werden kann.
- EU-Ausgleichszölle
- Zusätzliche Importzölle der EU auf chinesische Elektroautos, die seit dem 4. Quartal 2024 erhoben werden, um staatliche Subventionen chinesischer Hersteller auszugleichen.
Was ist der Klima- und Transformationsfonds (KTF)?
Der KTF ist ein Sondervermögen des Bundes, aus dem unter anderem die Förderung von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden finanziert wird.
Ab wann gilt die neue E-Auto-Förderung?
Die neue Kaufprämie für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride ist laut Drucksache zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Was sind EU-Tageszulassungen und warum sind sie relevant?
Bei einer Tageszulassung wird ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat kurzzeitig zugelassen, bevor es als Gebrauchtfahrzeug günstiger verkauft wird. Die Anfrage fragt, ob solche Fahrzeuge trotzdem die deutsche Neufahrzeug-Prämie erhalten können.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7768 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































