- PIK-Studie zu 19 % Einkommensverlust bis 2050 im Dezember 2025 zurückgezogen
- Bundesfinanzierung des PIK 2015–2025 und Drittmittel werden abgefragt
- Anfrage thematisiert wirtschaftliche Folgekosten fehlerhafter Klimaprognosen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7773 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im April 2024 veröffentlichten PIK-Wissenschaftler in der Fachzeitschrift Nature die Studie ‚The economic commitment of climate change‘, die einen klimabedingten Einkommensverlust von rund 19 Prozent bis 2050 prognostizierte. Die Studie floss in die NGFS-Klimaszenarien (Phase V) ein, die weltweit als Grundlage für Banken-Stresstests dienen. Im Dezember 2025 zogen die Autoren die Studie zurück; das NGFS warnte daraufhin vor der Verwendung der enthaltenen Schadensschätzungen. Das PIK ist über die Leibniz-Gemeinschaft steuerfinanziert und zugleich im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.
Im Detail
Wissenschaftliche Behauptungen entfalten frühzeitig massive politische und regulatorische Wirkung, während die notwendige wissenschaftliche Korrektur zeitverzögert und politisch kaum noch wahrnehmbar erfolgt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7773
Eine einflussreiche Klimastudie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) wurde im Dezember 2025 von ihren Autoren zurückgezogen — nachdem sie zuvor in globale Banken-Stresstests eingeflossen war und in der Klimapolitik breit rezipiert worden war. Die AfD-Fraktion fragt nun in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7773 vom 31. August 2026 nach der Bundesfinanzierung des PIK, den wirtschaftlichen Folgekosten und den Konsequenzen für die Qualitätsstandards öffentlich geförderter Forschung.
PIK-Studie: Veröffentlichung, Wirkung und Retraktion
Im April 2024 erschien in der Fachzeitschrift Nature die Studie ‚The economic commitment of climate change‘. Ihre Kernaussage: Die Weltwirtschaft sei unabhängig von künftigen Emissionen bereits zu einem Einkommensverlust von etwa 19 Prozent bis 2050 verurteilt. Die Studie erzielte erhebliche mediale Aufmerksamkeit und floss unmittelbar in die NGFS-Klimaszenarien (Phase V) ein — jene Szenarien, die Zentralbanken und Aufsichtsbehörden weltweit als Grundlage für Stresstests im Finanzsektor nutzen. Im Dezember 2025 zogen die Autoren die Studie zurück, nachdem massive methodische Schwächen festgestellt wurden, darunter eine extreme Sensitivität gegenüber fehlerhaften Wirtschaftsdaten eines einzelnen Landes (Usbekistan). Das NGFS warnte daraufhin ausdrücklich vor der weiteren Verwendung der Schadensschätzungen.
PIK-Finanzierung: Was fragt die Anfrage?
Die Anfrage richtet sich in 20 Einzelfragen an die Bundesregierung. Zunächst verlangt sie eine Aufschlüsselung der Bundesfinanzierung des PIK für die Jahre 2015 bis 2025, getrennt nach Grundfinanzierung und sonstigen Bundesmitteln, sowie die für 2026 veranschlagten Mittel. Zudem fragt sie nach eingeworbenen Drittmitteln aus EU-Programmen, Stiftungen und privaten Gebern. Das PIK wird über die Leibniz-Gemeinschaft institutionell durch Bund und Länder finanziert; die konkrete Summe der Bundesbeteiligung im Zehn-Jahres-Zeitraum nennt die Drucksache nicht, sie ist explizit Gegenstand der Frage.
Weitere Fragen richten sich auf mögliche wirtschaftliche Schäden: Die Fragesteller wollen wissen, ob der Bundesregierung Schätzungen zu Fehlallokationen von Kapital vorliegen, die auf den zurückgezogenen Schadensprojektionen beruhen — etwa durch verschärfte Kapitalanforderungen für Banken aufgrund der NGFS-Szenarien. Auch fragt die Anfrage, welche konkreten Konsequenzen die Bundesregierung aus der NGFS-Warnung für ihre eigene Nutzung dieser Szenarien gezogen hat. Im Kontext der deutschen Wirtschaftspolitik und Ressourcensicherheit gewinnen solche Fragen nach der Qualität wissenschaftlicher Grundlagen an Gewicht.
Governance und Qualitätsstandards im Fokus
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die institutionelle Rolle des PIK: Das Institut ist laut Drucksache im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen und agiert damit nach Auffassung der Fragesteller gleichzeitig als Forschungseinrichtung und als politischer Akteur. Die Anfrage fragt, welche Governance-Regeln die Bundesregierung nutzt, um wissenschaftliche Analyse von politischer Interessenvertretung zu trennen. Daneben stellt sie die Frage, ob künftig bei Studien mit erheblicher regulatorischer Tragweite eine verpflichtende unabhängige Reproduzierbarkeitsprüfung eingefordert werden soll, bevor diese in staatliche Strategien einfließen.
Asymmetrische Persistenz: das strukturelle Problem
Aus Sicht der Fragesteller illustriert der Fall ein strukturelles Muster: Wissenschaftliche Behauptungen entfalten laut Vorbemerkung der Anfrage frühzeitig politische und regulatorische Wirkung, während Korrekturen zeitverzögert und mit geringerer öffentlicher Wahrnehmung erfolgen. Die Drucksache bezeichnet dies als „asymmetrische Persistenz wissenschaftlicher Aussagen“. Die Anfrage fragt deshalb auch, ob innerhalb der Bundesregierung standardisierte Verfahren existieren, um nach einer Studien-Retraktion systematisch zu prüfen, welche politischen Entscheidungen auf dieser Grundlage getroffen wurden. Wie transparent die Bundesregierung bei vergleichbaren Fragen zur Forschungsfinanzierung agiert, zeigt auch der Blick auf den Umgang mit Bundeszuwendungen und parlamentarischen Datenfragen.
Die Anfrage fragt außerdem nach dem Umfang, in dem PIK-Forschungsergebnisse in den letzten zehn Jahren die Energiewende-Strategie, die CO2-Bepreisung und die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung beeinflusst haben, sowie danach, wie viele PIK-Wissenschaftler in beratender Funktion für Bundesministerien tätig waren. Ergänzend fragt sie, wie viele Veröffentlichungen der Leibniz-Gemeinschaft im Bereich Klima und Energie seit 2015 zurückgezogen oder wesentlich korrigiert wurden. Fragen zur Transparenz öffentlicher Kommunikation der Bundesregierung beschäftigen auch andere parlamentarische Anfragen, etwa zu Kosten für Broschüren und Videos.
Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7773 steht noch aus.
Weiterlesen:
Betroffen sind potenziell Banken und Unternehmen, die auf Basis der NGFS-Szenarien Kapitalanforderungen und Investitionsentscheidungen getroffen haben. Mittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Grundfinanzierung des PIK tragen, sowie die deutsche Industrie, für die klimaregulatorische Lasten teilweise auf den nun zurückgezogenen Schadensprognosen beruhen könnten.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7773) ist am 31. August 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage zur Beantwortung erhalten; die schriftliche Antwort steht noch aus.
- Retraktion
- Formeller Rückzug einer wissenschaftlichen Publikation durch die Autoren oder den Verlag, meist wegen methodischer Fehler oder nicht reproduzierbarer Ergebnisse.
- NGFS-Szenarien
- Klimaszenarien des Network for Greening the Financial System, die Zentralbanken und Aufsichtsbehörden als Grundlage für Stresstests im Finanzsektor nutzen.
- Leibniz-Gemeinschaft
- Zusammenschluss von 97 deutschen Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern finanziert werden; das PIK ist Mitglied.
Was ist das PIK und wer finanziert es?
Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) ist ein Leibniz-Institut und wird laut Drucksache erheblich mit Steuermitteln über die Leibniz-Gemeinschaft finanziert. Die genaue Höhe der Bundesfinanzierung ist Gegenstand der Anfrage.
Warum wurde die PIK-Studie zurückgezogen?
Laut Drucksache wurden massive methodische Schwächen und eine extreme Sensitivität gegenüber fehlerhaften Wirtschaftsdaten eines einzelnen Landes (Usbekistan) festgestellt. Die Retraktion erfolgte im Dezember 2025.
Was sind NGFS-Szenarien und warum sind sie relevant?
Die NGFS-Klimaszenarien (Network for Greening the Financial System) bilden laut Drucksache die Grundlage für globale Stresstests im Finanzsektor. Die zurückgezogene PIK-Studie war in Phase V dieser Szenarien eingeflossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7773 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































