- Bundesregierung plant Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes
- Mehr als 650.000 Bürger unterzeichneten Petition dagegen
- Grüne fordern Bundestransparenzgesetz mit Grundrecht auf Akteneinsicht
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7791 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (Bundes-IFG) gilt seit 2006 und gewährt Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Akteneinsicht gegenüber Bundesbehörden. Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU-SPD-Regierung der 21. Wahlperiode (S. 59) hatten die Koalitionspartner zugesagt, das Gesetz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. Am 22. Juli 2026 kündigte die Bundesregierung in einem Reformpaket an, das Bundes-IFG zu beschränken. Am 1. Juli 2026 veröffentlichte der Koalitionsausschuss eine entsprechende Vereinbarung, die für erhebliche öffentliche Kritik sorgte. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) lehnte die Pläne in einem Beschluss vom 6. Juli 2026 ab.
Im Detail
„Die bereits bestehenden gesetzlichen Ausnahmen sehen unter anderem einen umfassenden Schutz der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen von Bund und Ländern vor und ermöglichen es, auf veränderte Sicherheitslagen zu reagieren. Es besteht daher gar kein Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang auszunehmen.“
— Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK), Beschluss vom 6. Juli 2026, zitiert in BT-Drs. 21/7791
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes steht unter Druck. Laut einem Reformpaket der Bundesregierung vom 22. Juli 2026 soll der Zugang zu amtlichen Dokumenten künftig eingeschränkt werden — durch zusätzliche Ausnahmen, neue Zugangshürden oder höhere Gebühren. Mehr als 650.000 Bürgerinnen und Bürger haben dagegen eine Petition unterzeichnet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reagiert mit dem Antrag BT-Drs. 21/7791 vom 1. September 2026 und fordert den gegenteiligen Kurs: ein modernes Bundestransparenzgesetz statt einer Abwicklung bürgerlicher Informationsrechte.
Was gilt aktuell?
Das Bundes-IFG ermöglicht seit 2006 jedem Bürger, ohne Angabe von Gründen Einsicht in Akten, interne E-Mails, Gutachten und Studien von Ministerien und Bundesbehörden zu beantragen. Eine unabhängige Kontrollfunktion übt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) aus. Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU-SPD-Regierung (S. 59) hatten die Koalitionspartner zugesagt, das Bundes-IFG im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln — ein Versprechen, das aus Sicht der Antragstellerinnen und Antragsteller nun gebrochen zu werden droht.
Bundestransparenzgesetz: Die konkreten Forderungen
Der Antrag fordert die Bundesregierung in neun Punkten auf, die Transparenz staatlichen Handelns auszubauen statt zu beschneiden. Kernforderung ist die Vorlage eines Bundestransparenzgesetzes, das den voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch sichert, Bundesbehörden zur proaktiven Veröffentlichung von Dokumenten verpflichtet und einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Open Data verankert. Behörden sollen Daten kostenfrei, barrierefrei, maschinenlesbar und in offenen Formaten bereitstellen. Auch Mechanismen zur Umgehung von Informationsrechten — etwa das bewusste Nichtanlegen von Akten oder die Nutzung privater Geräte für Dienstgespräche — sollen wirksam unterbunden werden.
Darüber hinaus fordert der Antrag die Einrichtung eines digitalen Transparenzportals, in dem staatliche Informationen übersichtlich abrufbar sind. Die Rolle des Informationsfreiheitsbeauftragten soll durch verbindliche Durchsetzungsbefugnisse gestärkt, nicht abgeschafft werden. Als weitreichendste Forderung soll ein eigenständiges Grundrecht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Grundgesetz verankert werden — eine Initiative, die die Fraktion bereits 2012 eingebracht hatte (BT-Drs. 17/9724).
Kritik an den Regierungsplänen
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) hat die Einschränkungspläne in einem Beschluss vom 6. Juli 2026 zurückgewiesen. Laut IFK rechtfertigten aktuelle Herausforderungen keine solchen Einschränkungen: Die bestehenden gesetzlichen Ausnahmen schützten bereits umfassend die innere und äußere Sicherheit. Der Verweis auf Sicherheitsbelange sei lediglich ein Vorwand für nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit. Auch die im Antrag zitierten parlamentarischen Anfragen (BT-Drs. 21/7311 und 21/7434) hätten keinen Beleg dafür erbracht, dass es zu massenhaftem Missbrauch oder zu Beantwortungskosten in Höhe mehrerer Hunderttausend Euro komme — wie von der Regierung öffentlich behauptet.
Der Antrag verweist zudem auf Widersprüche innerhalb der Koalition: Während der Koalitionsvertrag staatliche Transparenz stärken soll, stünden die bekannt gewordenen Pläne des Bundesministeriums des Inneren dazu in direktem Gegensatz. Auch internationale Verpflichtungen, etwa im Rahmen der Open Government Partnership (OGP), würden durch eine Beschneidung des Bundes-IFG verletzt. Bundesweit haben mehrere Länder bereits weitergehende Transparenzgesetze, an deren Vorbild sich ein Bundestransparenzgesetz orientieren soll. Wie die Frage der staatlichen Datentransparenz zeigt, gibt es im Bund weiterhin erhebliche Lücken beim Informationszugang.
Auch das gesetzliche Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden soll nach dem Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller klar geregelt und gestärkt werden (vgl. BT-Drs. 21/5694). Bislang fehlt eine bundesgesetzliche Grundlage für ein einheitliches Medienauskunftsrecht gegenüber Bundesministerien. Ähnlich wie bei den Kosten für Regierungskommunikation zeigt sich, dass der öffentliche Umgang mit staatlichen Informationen politisch umstritten ist.
Der Antrag wurde am 31. August 2026 von Katharina Dröge und Britta Haßelmann sowie der gesamten Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterzeichnet und am 1. September 2026 eingebracht. Die Ausschussberatung und die Abstimmung im Plenum stehen noch aus.
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die Auskunftsrechte gegenüber Bundesbehörden wahrnehmen wollen, sowie Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Besonders betroffen wären Nutzer des Informationsfreiheitsgesetzes, das pro Jahr tausende Anfragen an Ministerien und Behörden umfasst. Auch Unternehmen, die auf offene Verwaltungsdaten (Open Data) setzen, wären von den geplanten Einschränkungen betroffen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/7791) wurde am 1. September 2026 eingebracht und steht zur Überweisung an die zuständigen Ausschüsse an. Nach Abschluss der Ausschussberatungen entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung des Antrags.
- Bundes-IFG
- Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (seit 2006) ermöglicht jedem Bürger, voraussetzungslos Einsicht in Dokumente von Bundesbehörden zu beantragen.
- Open Data
- Offene Verwaltungsdaten, die von Behörden kostenfrei, maschinenlesbar und zur freien Weiterverwendung bereitgestellt werden.
- Informationsfreiheitsbeauftragter
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) überwacht die Einhaltung des Bundes-IFG und kann als unabhängige Kontrollinstanz tätig werden.
Was ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes?
Das Bundes-IFG ermöglicht seit 2006 jedem Bürger, ohne Angabe von Gründen Einsicht in Akten, E-Mails, Gutachten und Studien von Bundesbehörden zu beantragen.
Was plant die Bundesregierung laut dem Grünen-Antrag?
Laut dem Antrag soll laut Reformpaket vom 22. Juli 2026 der Informationszugang durch zusätzliche Ausnahmen, Zugangshürden oder höhere Gebühren eingeschränkt werden.
Was ist ein Bundestransparenzgesetz?
Ein Bundestransparenzgesetz würde das bestehende Informationsfreiheitsgesetz erweitern: Behörden müssten Informationen proaktiv veröffentlichen und Daten kostenfrei und maschinenlesbar bereitstellen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7791 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































