- 1.332 Euro Abgabe pro Tonne fehlenden nachhaltigen Flugkraftstoffs
- Luftfahrt-Bundesamt wird zuständige Vollzugsbehörde mit 5 neuen Stellen
- Bußgelder bis 50.000 Euro für Verstöße gegen Berichts- und Informationspflichten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7871 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Verordnung (EU) 2023/2405 — Initiative „ReFuelEU Aviation“ — ist seit Oktober 2023 in Kraft und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, harmonisierte Regeln für nachhaltige Flugkraftstoffe national durchzusetzen. Deutschland hat die Frist zur Schaffung von Sanktionsmechanismen nach Angaben der Drucksache bereits überschritten, weshalb das Gesetz unverzüglich in Kraft treten soll. Ein erster Teil der Umsetzung — betreffend Flugkraftstoffanbieter — erfolgte bereits am 7. Juni 2026 durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (BGBl. 2026 I Nr. 163). Das Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet Deutschland bis 2045 zur Treibhausgasneutralität, was auch signifikante Emissionsreduktionen im Luftverkehr erfordert.
- 1.332 Euro pro Tonne — Abgabe für Airlines, die ihre SAF-Betankungspflicht nicht erfüllen (Referenzjahr 2026).
- 5 Vollzeitäquivalente — Neuer Personalbedarf beim Luftfahrt-Bundesamt für den Vollzug der EU-Verordnung.
- 167.000 Euro/Jahr — Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes durch die neuen LBA-Aufgaben.
- Bis zu 50.000 Euro Bußgeld — Höchststrafe bei schwerwiegenden Verstößen gegen die SAF-Vorschriften (z.B. Doppelverbuchung).
- 2.100 Euro Gebühr — Festgebühr für die Festsetzung einer Abgabe nach § 29d LuftVG durch das LBA.
Im Detail
Die europarechtlich harmonisierten Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2405 für den Markthochlauf und die Bereitstellung nachhaltiger Flugkraftstoffe können für Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten für Flugkraftstoffe und damit die Preise von Flugtickets erhöhen.
— Begründung BT-Drs. 21/7871, Abschnitt VII Nr. 6
Nachhaltiger Flugkraftstoff soll im europäischen Luftverkehr zur Pflicht werden — und wer sich nicht daran hält, zahlt künftig eine Abgabe von 1.332 Euro pro Tonne nicht vertankten SAF-Anteils. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe vor (BT-Drs. 21/7871), der am 7. September 2026 dem Bundestag zugeleitet wurde. Das Bundesministerium für Verkehr ist federführend.
Was gilt aktuell?
Bislang fehlt in Deutschland ein nationaler Vollzugsrahmen für die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation (EU 2023/2405), die seit Oktober 2023 in Kraft ist. Die Verordnung schreibt EU-weit steigende Mindestanteile nachhaltiger Flugkraftstoffe an allen Unionsflughäfen vor. Ein erster Umsetzungsschritt für Flugkraftstoffanbieter erfolgte bereits am 7. Juni 2026 durch Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Für Airlines und Flughäfen fehlt der nationale Sanktionsrahmen jedoch noch — und die Drucksache hält fest, dass die europarechtliche Frist hierfür bereits abgelaufen ist.
SAF-Abgabe: 1.332 Euro pro fehlender Tonne
Das Herzstück des Gesetzentwurfs ist der neue § 29d Luftverkehrsgesetz: Airlines, die weniger als 90 Prozent ihres Jahresbedarfs an einem deutschen Unionsflughafen mit SAF-haltigem Kraftstoff decken, ohne von der Betankungspflicht befreit zu sein, müssen eine Abgabe von 1.332 Euro pro nicht vertankter Tonne entrichten. Dieser Betrag entspricht dem Doppelten des EASA-Referenzpreises von 666 Euro pro Tonne konventionellen Flugkraftstoffs aus dem Frühjahr 2026 — die EU-Verordnung schreibt mindestens die doppelte Höhe vor. Die Abgabe wird jährlich durch Rechtsverordnung an aktuelle Preise angepasst.
Die Abgabenschuld entsteht jeweils zum 31. März des Folgejahres. Airlines erhalten vor der Festsetzung Gelegenheit zur Stellungnahme. Ausnahmen gelten für außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände sowie für genehmigten Sicherheitsbedarf nach den geltenden Kraftstoffsicherheitsvorschriften.
Luftfahrt-Bundesamt übernimmt Vollzug
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig wird als zuständige Behörde für alle Luftfahrzeugbetreiber und Flughäfen der Union in Deutschland bestimmt. Bereits seit einem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr vom 2. Juli 2025 war das LBA faktisch mit diesen Aufgaben betraut; das Gesetz überführt dies nun in den formalen Aufgabenkatalog (§ 2 Abs. 1 Nr. 21 LFBAG). Für den Vollzug entstehen beim LBA 5 neue Vollzeitstellen und ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 167.000 Euro. Das LBA erhält Betretungsrechte für Grundstücke und — zur Verhütung dringender Gefahren — auch für Wohnräume; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit ausdrücklich eingeschränkt.
Bußgelder bis 50.000 Euro
Neben der Abgabepflicht führt das Gesetz Ordnungswidrigkeitentatbestände ein (§ 58a LuftVG). Wer Informationen gegenüber dem LBA nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, riskiert Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Die schwerste Sanktion von bis zu 50.000 Euro trifft Airlines, die denselben SAF-Anteil in mehreren Treibhausgasminderungssystemen geltend machen — also Doppelvergütung betreiben. Verstöße gegen Berichtspflichten können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Für Flugkraftstoffanbieter gelten separate Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Neue Gebühren für LBA-Amtshandlungen
Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung wird um vier neue Gebührentatbestände ergänzt: Die Bearbeitung eines Antrags auf vorübergehende Ausnahme von der Betankungspflicht kostet 1.250 Euro, die Prüfung von Flughafenmaßnahmen zur SAF-Bereitstellung 1.215 Euro, die Prüfung der jährlichen Berichte von Airlines 530 Euro und die Festsetzung der Abgabe nach § 29d LuftVG 2.100 Euro.
Auswirkungen auf Flugreisende
Laut Begründung der Drucksache können die harmonisierten SAF-Anforderungen die Kosten für Flugkraftstoffe und damit die Ticketpreise erhöhen. Das nationale Umsetzungsgesetz selbst verursacht laut Bundesregierung keinen eigenen Erfüllungsaufwand für Wirtschaft oder Bürger; die Mehrkosten resultieren aus der EU-Verordnung selbst. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft — ein schnelles Verfahren ist laut Begründung notwendig, da die EU-Umsetzungsfrist für Sanktionsnormen bereits abgelaufen ist.
Vergleichbare Regelungen im Steuerrecht zur ökologischen Lenkungswirkung finden sich etwa beim Tabaksteuer-Reform 2027 oder beim Haushaltsbegleitgesetz 2027 mit der Alkoholsteuer, wo Lenkungsabgaben ebenfalls zur Verhaltenssteuerung eingesetzt werden. Fragen zur deutschen Wettbewerbsposition im internationalen Kontext diskutiert auch der Beitrag zum Standort Deutschland im China-Wettbewerb.
Weiterlesen:
- Drohnen im EU-Luftraum: Bundesregierung sieht Russland verantwortlich
- Das bewegt Deutschland — 07.09.2026
Direkt betroffen sind Luftfahrzeugbetreiber (Airlines), die an deutschen Flughäfen der EU operieren, sowie die Leitungsorgane dieser Flughäfen. Sie müssen Berichtspflichten erfüllen und bei Nichteinhaltung der SAF-Betankungsquoten Abgaben zahlen. Mittelbar können Flugreisende durch höhere Ticketpreise betroffen sein, da laut Drucksache die gestiegenen Kraftstoffkosten weitergegeben werden können.
Der Gesetzentwurf wurde am 7. September 2026 dem Bundestag zugeleitet. Die Zuleitung an den Bundesrat erfolgte bereits am 14. August 2026 als besonders eilbedürftig; die Stellungnahme des Bundesrates steht laut Begleitschreiben noch aus und wird unverzüglich nachgereicht. Als nächste Schritte stehen Ausschussüberweisung, Beratung und abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages aus. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
- SAF (Sustainable Aviation Fuel)
- Nachhaltiger Flugkraftstoff, hergestellt aus erneuerbaren Quellen oder synthetisch. Reduziert CO₂-Emissionen im Vergleich zu konventionellem Kerosin erheblich.
- ReFuelEU Aviation
- EU-Initiative (Verordnung EU 2023/2405), die schrittweise steigende Mindestanteile nachhaltiger Flugkraftstoffe an allen EU-Flughäfen vorschreibt.
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- Bundesbehörde mit Sitz in Braunschweig, die künftig als zuständige Vollzugsbehörde für die SAF-Pflichten von Airlines und Flughäfen in Deutschland agiert.
Was ist nachhaltiger Flugkraftstoff (SAF)?
SAF (Sustainable Aviation Fuel) ist ein Kraftstoff, der aus nachwachsenden Rohstoffen oder synthetisch hergestellt wird und deutlich weniger CO₂ als herkömmliches Kerosin erzeugt.
Welche Sanktionen drohen Airlines bei Verstößen?
Airlines zahlen 1.332 Euro pro Tonne nicht vertankten SAF-Pflichtanteils. Darüber hinaus drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro für Verstöße gegen Berichts- und Informationspflichten.
Wer kontrolliert die Einhaltung in Deutschland?
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist zuständige Behörde für Luftfahrzeugbetreiber und Flughäfen. Es erhält dafür 5 neue Vollzeitstellen und etwa 167.000 Euro jährlichen Erfüllungsaufwand.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7871 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































