- SPARK soll Genehmigungszeiten für Infrastrukturprojekte halbieren
- Entwicklungskosten und beteiligte Dienstleister bisher nicht öffentlich
- Pilotprojekte laufen in Hamburg, NRW und beim Fernstraßen-Bundesamt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7843 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat die KI-Software SPARK Workflow im April 2026 zunächst in ersten Modulen und Mitte Juni 2026 vollständig als quelloffene Software auf der Plattform Open Code veröffentlicht. Das System soll Genehmigungszeiten für große Infrastrukturprojekte nach Angaben des BMDS um bis zu 50 Prozent verkürzen. SPARK ist laut Drucksache als Teil des sogenannten Deutschland-Stacks geplant, einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur für Bund, Länder und Kommunen. Lange Genehmigungszeiten gelten in Deutschland als wesentliches Investitionshemmnis, das Infrastrukturprojekte um Jahre verzögert.
- April 2026 — Erste SPARK-Module als quelloffene Software auf Open Code veröffentlicht.
- Mitte Juni 2026 — Vollständige Veröffentlichung von SPARK Workflow durch das BMDS.
- 50 % weniger Genehmigungszeit — Zielgröße des BMDS für große Infrastrukturprojekte laut Pressemitteilung.
- 3 Pilotstandorte — Hamburg (Wasserstoffkernnetz), Nordrhein-Westfalen (BImSchG) und Fernstraßen-Bundesamt.
- 15 Fragen — Umfang der parlamentarischen Anfrage zu Kosten, Technik, Rechtssicherheit und Souveränität.
Im Detail
„die moderne Verwaltung […] schnell, transparent und nutzerzentriert“ funktionieren werde
— Bundesminister Dr. Karsten Wildberger (BMDS), zitiert in BT-Drs. 21/7843
Lange Wartezeiten bei Genehmigungsverfahren sind in Deutschland ein anerkanntes Problem: Industrieanlagen, Windparks, Brücken und Straßen verzögern sich oft um Jahre, weil Behörden mit der Menge an Unterlagen überfordert sind. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) setzt mit dem KI-Assistenzsystem SPARK darauf, diese Engpässe zu überwinden — und verspricht eine Halbierung der Genehmigungszeiten für Großprojekte. Die AfD-Fraktion stellt dazu mit BT-Drs. 21/7843 vom 4. September 2026 eine Kleine Anfrage mit 15 Fragen an die Bundesregierung.
Was ist SPARK Workflow?
SPARK steht für „Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch KI“. Die Software strukturiert eingereichte Unterlagen automatisch, ermittelt einschlägige Rechtsgrundlagen und formuliert Bescheidentwürfe vor. Den endgültigen Bescheid unterzeichnet weiterhin ein menschlicher Sachbearbeiter. Erste Module veröffentlichte das BMDS im April 2026 auf der Open-Code-Plattform des Bundes als quelloffene Software — abrufbar für alle Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Mitte Juni 2026 folgte die vollständige Veröffentlichung von SPARK Workflow. Bundesminister Dr. Karsten Wildberger erklärte, die moderne Verwaltung werde damit „schnell, transparent und nutzerzentriert“ funktionieren.
Pilotprojekte: Hamburg, NRW und Fernstraßen-Bundesamt
Drei Pilotprojekte laufen derzeit: In Hamburg testet das Projekt SPARK beim Aufbau des Wasserstoffkernnetzes, in Nordrhein-Westfalen kommt die Software bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Einsatz, und das Fernstraßen-Bundesamt erprobt das System bei Straßenbauprojekten. Konkrete Zahlen zur tatsächlichen Zeitersparnis aus diesen Piloten sind öffentlich bisher nicht bekannt.
Was gilt aktuell?
Vor der Einführung von SPARK bearbeiten Behörden Planungs- und Genehmigungsanträge weitgehend manuell: Sachbearbeiter müssen Unterlagen prüfen, relevante Vorschriften recherchieren und Bescheide selbst verfassen. Für Großprojekte wie Windparks oder Autobahnen dauern diese Verfahren in Deutschland typischerweise mehrere Jahre. Eine einheitliche digitale Infrastruktur für Bund, Länder und Kommunen fehlt bislang — SPARK soll laut BMDS Teil des sogenannten Deutschland-Stacks werden, der diesen „digitalen Wildwuchs“ beenden soll.
Kernfragen der parlamentarischen Anfrage
Die AfD-Fraktion fragt in 15 Einzelfragen nach zentralen Aspekten des Projekts: Welche externen Dienstleister waren an Konzeption, Entwicklung und Tests beteiligt? Mit welchen Trainingsdaten wurde die KI trainiert? Welcher IT-Anbieter speichert die Daten im laufenden Betrieb, und wo stehen dessen Server? Greift SPARK über Schnittstellen auf proprietäre Large Language Models (LLM) wie GPT zurück?
Besonderes Gewicht legen die Fragesteller auf die Kostenfrage: Sie verlangen eine Aufschlüsselung der Entwicklungskosten nach Haushaltsjahren und Kostenstellen — einschließlich Personalkosten — sowie Auskunft über geplante Mittel für Weiterentwicklung und Betrieb im laufenden und kommenden Haushaltsjahr. Über welchen Einzelplan die Finanzierung läuft, ist ebenfalls gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der digitalen Souveränität: Die Anfrage erkundigt sich, ob die Bundesregierung garantieren kann, dass verarbeitete Daten nicht von außereuropäischen IT-Unternehmen kontrolliert werden — etwa über Cloud-Speicherung, Rechenleistung oder Lizenzverträge. Auch die Frage der Rechtssicherheit steht im Raum: Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass KI-vorformulierte Bescheide einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, insbesondere hinsichtlich Begründungstiefe und Ermessensausübung?
Schließlich fragt die Fraktion nach möglichen Ausbauplänen: Erwägt die Bundesregierung, SPARK bei positiven Rückmeldungen auch auf andere Verwaltungsbereiche jenseits von Planungs- und Genehmigungsverfahren auszuweiten? Das Thema Bürokratieabbau durch KI-gestützte Verwaltungsprozesse berührt dabei grundsätzliche Fragen zur Kosten-Nutzen-Kontrolle staatlicher IT-Projekte — ein Thema, das angesichts der angespannten Haushaltslage politisch brisant bleibt.
Die Fragesteller betonen laut Drucksache ausdrücklich, die Verwaltungsmodernisierung mit digitalen Mitteln zu begrüßen. Sie fordern aber eine kritische Evaluierung, ob SPARK tatsächlich zu echtem Bürokratieabbau führt oder ob lediglich bürokratische Aufwände in IT-Systeme verlagert werden.
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Direkt betroffen sind Unternehmen und Privatpersonen, die Genehmigungen für Bauvorhaben, Industrieanlagen oder Infrastrukturprojekte beantragen. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahler, da die Entwicklungs- und Betriebskosten von SPARK aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sind als künftige Nutzer der Software ebenfalls betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7843) ist am 4. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt sieht § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen vor.
- LLM (Large Language Model)
- Ein großes Sprachmodell ist ein KI-System, das auf Basis riesiger Textmengen trainiert wurde und menschenähnliche Texte verstehen und erzeugen kann, etwa GPT oder vergleichbare Systeme.
- BImSchG-Verfahren
- Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, das für industrielle Anlagen wie Fabriken oder Windparks erforderlich ist und oft Jahre dauern kann.
- Open Code / quelloffene Software
- Software, deren Quellcode öffentlich zugänglich ist, sodass ihn jede Behörde einsehen, herunterladen und anpassen kann — im Gegensatz zu proprietärer, kostenpflichtiger Software.
Was ist SPARK Workflow?
SPARK Workflow ist eine vom BMDS entwickelte KI-Software, die Behörden bei Planungs- und Genehmigungsverfahren unterstützt, indem sie Unterlagen strukturiert, relevante Gesetze ermittelt und Bescheidentwürfe vorformuliert.
Wo wird SPARK bereits eingesetzt?
Laut Drucksache laufen Pilotprojekte in Hamburg (Wasserstoffkernnetz), in Nordrhein-Westfalen (BImSchG-Verfahren) sowie beim Fernstraßen-Bundesamt.
Was ist quelloffene Software?
Bei quelloffener (Open-Source-)Software ist der Programmcode öffentlich einsehbar und kann von anderen Behörden oder Entwicklern weitergenutzt und angepasst werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7843 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































