- Über 6,7 Mio. Euro Bundesförderung für Demokratieprojekte in zwei Thüringer Wahlkreisen 2025–2026
- Parteipolitische Neutralität ist Förderbedingung und wird jährlich über Verwendungsnachweise geprüft
- Demokratiefördergesetz bleibt Vorhaben der Vorgängerregierung – aktuell keine gesetzliche Grundlage geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7839 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird seit 2015 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend — heute Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — aufgelegt und fördert zivilgesellschaftliche Projekte gegen Extremismus und für demokratische Kultur. Für den Zeitraum bis Ende 2024 galt die Förderrichtlinie vom 5. August 2019 (zuletzt geändert am 5. August 2022). Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie vom 20. November 2024. Ein eigenständiges Demokratiefördergesetz, das die Förderung auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage stellen sollte, ist laut Bundesregierung ein Vorhaben der Vorgängerregierung und bisher nicht weiterverfolgt worden.
- 840.000 Euro — Gesamtförderung für drei Partnerschaften für Demokratie im Wahlkreis 189 (2025–2026)
- 3.763.208 Euro — Bundesförderung für das Thüringer Landesdemokratiezentrum im Wahlkreis 192 (2025–2026)
- 1.298.384 Euro — Fördersumme für UNITYED e.V. im Bereich Strafvollzug und Bewährung (2025–2026)
- 500.000 Euro — Fördersumme für Distanz e.V. als Innovationsprojekt im Wahlkreis 192 (2025–2026)
- 140.000 Euro pro Jahr — Regelfördersatz je Partnerschaft für Demokratie in beiden Wahlkreisen
Im Detail
Maßnahmen, die zielgerichtet für eine politische Partei werben oder zielgerichtet gegen eine politische Partei Einfluss nehmen, sind nicht vom Zuwendungszweck umfasst und daher nicht förderfähig.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7839, S. 1–2
Mehr als 6,7 Millionen Euro an Bundesmitteln fließen in der Förderperiode 2025 bis 2026 in Demokratieprojekte in den beiden Thüringer Wahlkreisen 189 (Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis) und 192 (Erfurt – Weimar – Weimarer Land II). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7839) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 2. September 2026 übermittelt hat.
Demokratie leben!: Was gilt aktuell?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert zivilgesellschaftliche Projekte gegen Extremismus und für demokratische Teilhabe. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie vom 20. November 2024 (GMBl. 2024, S. 1166 ff.). Für die vorangegangene Periode bis Ende 2024 war die Richtlinie vom 5. August 2019 maßgeblich. Ein eigenständiges Demokratiefördergesetz, das die Förderung dauerhaft gesetzlich absichern sollte, bezeichnet die Bundesregierung als Vorhaben der Vorgängerregierung — eine Aussage zur Fortführung des Vorhabens macht sie nicht.
Förderauflagen und Neutralitätspflicht
Auf die Frage nach Auflagen zur parteipolitischen Neutralität erklärt die Bundesregierung: Maßnahmen, die zielgerichtet für eine politische Partei werben oder gegen eine Partei Einfluss nehmen, sind nicht vom Zuwendungszweck umfasst und daher nicht förderfähig. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird laut Antwort im Rahmen des Verwendungsnachweises jährlich überprüft. Eigene Erklärungen der Träger zur Neutralität sind im Bescheid nicht ausdrücklich vorgesehen. Vorgaben zur Personalauswahl hinsichtlich Gleichstellung, Diversität oder Inklusion bestehen nach Angaben der Bundesregierung nicht.
Geförderte Projekte und Fördersummen im Überblick
Im Wahlkreis 189 werden drei kommunale Partnerschaften für Demokratie kontinuierlich weitergeführt: Wartburgkreis, Wartburgstadt Eisenach und Unstrut-Hainich-Kreis erhalten je 140.000 Euro pro Jahr, insgesamt je 280.000 Euro für 2025 und 2026. Im Wahlkreis 192 ist das Fördervolumen deutlich umfangreicher: Das Thüringer Landesdemokratiezentrum, angesiedelt beim Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, erhält den mit Abstand größten Einzelbetrag — 1.881.604 Euro im Jahr 2025 und denselben Betrag 2026, also rund 3,76 Millionen Euro insgesamt. Daneben werden UNITYED e.V. im Bereich Strafvollzug und Bewährung mit insgesamt rund 1,3 Millionen Euro sowie zwei Innovationsprojekte (Distanz e.V. mit 500.000 Euro und Arbeit und Leben Thüringen e.V. mit rund 297.000 Euro) gefördert. Hinzu kommen Partnerschaften für Demokratie in Erfurt und Weimar mit je 280.000 Euro.
Wirkungskontrolle und Evaluation
Die Frage nach messbaren Zielen und unabhängiger Evaluation beantwortet die Bundesregierung mit dem Verweis auf die Programm-Website. Die Evaluation der Projekte aus dem Jahr 2024 ist demnach veröffentlicht. Für die laufende Förderperiode ab 2025 sind wissenschaftliche Einrichtungen für die jeweiligen Programmbereiche benannt; der Prozess ist laut Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Aus der beigefügten Anlage 1 geht hervor, dass alle zum Stichtag 31. Mai 2026 vorliegenden Projektupdate-Prüfungen im Wahlkreis 192 ohne Beanstandungen abgeschlossen wurden. Mehrere Verwendungsnachweise für 2025 befinden sich noch in der Prüfung. Für kommunale Gebietskörperschaften gilt eine Einreichungsfrist von einem Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, weshalb für die Partnerschaften für Demokratie zum Stichtag noch keine Verwendungsnachweise vorlagen.
Transparenz und personelle Verbindungen
Informationen zu Förderungen sind laut Bundesregierung öffentlich unter demokratie-leben.de abrufbar. Auf die Frage nach personellen oder organisatorischen Verbindungen zwischen geförderten Trägern und den über die Förderung entscheidenden Stellen — etwa Koordinierungs- und Fachstellen oder der wissenschaftlichen Begleitung — teilt die Bundesregierung mit, ihr lägen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Ebenso sind nach Angaben der Regierung keine speziellen Auswirkungen des Förderperiodenwechsels oder haushaltsrechtlicher Entwicklungen auf die Wahlkreise 192 und 189 bekannt.
Das Demokratie-leben!-Programm steht seit Jahren im politischen Fokus. Fragen nach Wirkungsnachweisen und Neutralitätssicherung begleiten die Debatte regelmäßig, wie etwa auch Diskussionen um staatliche Förderung und deren Rechtsrahmen in anderen Politikfeldern zeigen.
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Betroffen sind Kommunen, Vereine und zivilgesellschaftliche Träger in den Thüringer Wahlkreisen 189 (Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis) und 192 (Erfurt – Weimar – Weimarer Land II), die Fördermittel aus dem Bundesprogramm erhalten. Indirekt betroffen sind Steuerzahler, die das Programm finanzieren, sowie Bürgerinnen und Bürger in der Region, die von den geförderten Projekten erreicht werden sollen.
Zu Frage 4 (personelle Verbindungen zwischen Trägern und Entscheidungsstellen) verweist die Bundesregierung auf fehlende eigene Erkenntnisse, ohne die Fragestellung inhaltlich zu vertiefen. Zu Frage 9 teilt sie mit, spezielle Auswirkungen des Förderperiodenwechsels auf die betroffenen Wahlkreise seien ihr nicht bekannt — eine inhaltliche Auseinandersetzung mit möglichen Effekten fehlt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: AfD fragt nach Auflagen in Thüringen →
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem Zuwendungsempfänger nachweisen müssen, dass Fördermittel zweckentsprechend verwendet wurden. Bei Projektförderung wird er jährlich oder nach Förderende eingereicht.
- Partnerschaft für Demokratie
- Förderformat im Programm 'Demokratie leben!', bei dem Kommunen eine lokale Koordinierungsstelle und einen Aktionsfonds für demokratiefördernde Projekte einrichten.
- Landesdemokratiezentrum
- Landesweite Beratungs- und Vernetzungsstelle im Programm 'Demokratie leben!', die auf Ebene eines Bundeslandes koordiniert und fachlich begleitet.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundes, das zivilgesellschaftliche Projekte zur Stärkung von Demokratie und gegen Extremismus finanziert. Die Rechtsgrundlage seit 2025 bildet die Förderrichtlinie vom 20. November 2024.
Dürfen geförderte Projekte Parteien unterstützen?
Nein. Laut Zuwendungsbescheid sind Maßnahmen, die zielgerichtet für oder gegen eine politische Partei wirken, nicht förderfähig. Die Einhaltung wird jährlich im Verwendungsnachweis geprüft.
Welche Fördersummen fließen in die Thüringer Wahlkreise?
Im Wahlkreis 189 erhalten drei Partnerschaften für Demokratie je 280.000 Euro (gesamt 840.000 Euro). Im Wahlkreis 192 fließen u. a. über 3,7 Mio. Euro in das Landesdemokratiezentrum sowie weitere Millionenbeträge in Innovations- und Strafvollzugsprojekte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7839 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































