- Rund 25.000 ukrainische Soldaten seit 2022 in Deutschland ausgebildet
- Laut Berichten mehrere hundert Fälle unerlaubten Entfernens bundesweit
- Aufenthaltsrecht, Fahndung und Sicherheitsüberprüfungen ungeklärt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7986 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit dem 17. Oktober 2022 bildet die Bundeswehr im Rahmen der EU-Mission EUMAM Ukraine ukrainische Soldaten an verschiedenen Standorten in Deutschland aus. Bis August 2026 wurden nach Angaben der Bundeswehr rund 25.000 Soldaten geschult. Medienberichte — darunter von Welt und MDR — schildern mehrere hundert Fälle, in denen Soldaten die Truppenübungsplätze unerlaubt verlassen haben sollen. Allein für Sachsen-Anhalt werden über 80 solcher Vorfälle genannt. Die rechtliche Lage dieser Personen — insbesondere ihr Aufenthaltsstatus nach dem unerlaubten Entfernen — ist bislang nicht öffentlich durch die Bundesregierung dargelegt worden.
- 25.000 — ukrainische Soldaten seit Oktober 2022 an Bundeswehr-Standorten ausgebildet (laut Bundeswehr-Website)
- Mehrere Hundert — Fälle unerlaubten Entfernens bundesweit laut Medienberichten (Welt.de)
- 80+ — gemeldete Fälle allein in Sachsen-Anhalt laut MDR-Bericht
- 8 Fragen — stellt die AfD-Fraktion an die Bundesregierung, darunter zur Aufschlüsselung nach Jahren, Ländern und Standorten
Im Detail
Das unerlaubte Entfernen von Truppenübungsplätzen birgt nicht nur potenzielle Sicherheitsrisiken im Bundesgebiet, sondern wirft auch erhebliche aufenthalts- und ordnungsrechtliche Fragen auf.
— BT-Drs. 21/7986, Vorbemerkung der Fragesteller
Seit Oktober 2022 bildet die Bundeswehr im Rahmen der EU-Mission EUMAM Ukraine ukrainische Soldaten in Deutschland aus. Nach Angaben der Bundeswehr wurden bis August 2026 rund 25.000 ukrainische Soldaten an verschiedenen Standorten im Bundesgebiet geschult. Begleitend dazu berichten Medien über eine wachsende Zahl von Fällen, in denen Soldaten die Truppenübungsplätze unerlaubt verlassen haben sollen — bundesweit sollen es mehrere hundert Fälle sein, in Sachsen-Anhalt allein über 80.
Diese Berichte nehmen die AfD-Abgeordneten Jörg Zirwes, Andreas Paul, Thomas Ladzinski und Kurt Kleinschmidt zum Anlass für die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7986, die am 11. September 2026 im Deutschen Bundestag eingegangen ist. Die Anfrage stellt acht konkrete Fragen an die Bundesregierung und verlangt erstmals eine systematische, nach Jahren und Bundesländern aufgeschlüsselte Darstellung der bekannten Fälle von Desertion bei der Bundeswehr-Ausbildung.
Was sind die zentralen Fragen zur Desertion bei der Bundeswehr?
Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Fälle der Bundesregierung insgesamt bekannt sind und wie sich diese auf einzelne Bundeswehr-Standorte und Truppenübungsplätze verteilen. Außerdem fragen sie nach dem aufenthaltsrechtlichen Status der betroffenen Soldaten: Welchen Aufenthaltsstatus haben ukrainische Soldaten während ihrer Ausbildung in Deutschland, und wie ändert sich dieser rechtlich, wenn sie unerlaubt verschwinden? Eine Abschiebung oder Rückführung in die Ukraine — wo Wehrpflichtige als Deserteure verfolgt werden könnten — ist aufenthaltsrechtlich und humanitär ein sensibler Vorgang.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die Sicherheitsüberprüfungen vor Aufnahme der Ausbildung. Die Fragesteller wollen wissen, welche Prüfungen vor der Einreise stattfinden, um sicherheitsrelevante Risiken zu minimieren. Daneben fragen sie nach polizeilichen Fahndungsmaßnahmen: Welche Schritte leiten Bundespolizei und Landesbehörden ein, wenn ein ukrainischer Soldat als vermisst gemeldet wird? In wie vielen Fällen konnten Entwichene aufgefunden oder an ukrainische Stellen überstellt werden?
Desertion bei der Bundeswehr-Ausbildung: Was gilt aktuell?
Für deutsche Soldaten ist das unerlaubte Entfernen vom Dienst im Wehrstrafgesetz geregelt und strafbewehrt. Bei ausländischen Soldaten, die im Rahmen einer EU-Mission in Deutschland ausgebildet werden, gilt eine andere Rechtslage: Sie unterstehen nicht dem deutschen Wehrstrafrecht, sind aber dem deutschen Aufenthaltsrecht unterworfen. Ihr Aufenthalt ist an den Ausbildungszweck geknüpft; ob und wie dieser Status nach dem unerlaubten Entfernen fortbesteht oder erlischt, ist bislang öffentlich nicht geklärt. Genau diese Lücke adressiert die Anfrage. Für Betroffene, die nicht in die Ukraine zurückkehren wollen, stellt sich zudem die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Asylantrag möglich ist — ein Thema, das auch im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) relevant ist.
Der Verbleib entwichener Soldaten innerhalb des Schengen-Raums ist eine weitere offene Frage. Ohne systematische Grenzkontrollen können Personen innerhalb des Schengen-Gebiets weitgehend ungehindert reisen, was eine Rückverfolgung erschwert. Die Drucksache thematisiert auch, welche Kenntnisse die Bundesregierung über den tatsächlichen Aufenthaltsort der Entwichenen hat — ob sie also im Bundesgebiet geblieben oder in andere EU-Staaten weitergereist sind.
Politischer Kontext: Ukraine-Ausbildung und innere Sicherheit
Die Bundeswehr-Ausbildung ukrainischer Soldaten ist Teil der deutschen und europäischen Unterstützung für die Ukraine im laufenden Krieg gegen Russland. Die EUMAM-Ukraine-Mission läuft seit Oktober 2022 und hat Deutschland zu einem der größten Ausbildungspartner innerhalb der EU gemacht. Dass dabei vereinzelte Soldaten den Übungsplatz verlassen, ist aus Sicht der Bundesregierung bislang kein öffentlich diskutiertes Problem gewesen. Die Anfrage bringt diesen Aspekt nun erstmals parlamentarisch auf die Tagesordnung und verlangt eine transparente Aufschlüsselung. Auch andere Bundeswehr-bezogene Drucksachen zeigen, dass Infrastruktur und Verfahren der Truppe zunehmend unter parlamentarischer Beobachtung stehen — etwa bei Infrastrukturprojekten oder der Ressourcenplanung.
Die Bundesregierung hat nach Zuleitung der Anfrage an das Bundeskanzleramt grundsätzlich 14 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort. Eine Antwort liegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind ukrainische Soldaten, die an Bundeswehr-Standorten ausgebildet werden oder wurden, sowie die Bevölkerung und Behörden in den betroffenen Regionen. Mittelbar betreffen die aufgeworfenen Fragen alle Bürgerinnen und Bürger im Umfeld der Truppenübungsplätze, insbesondere in Sachsen-Anhalt, wo die meisten Fälle gemeldet worden sein sollen.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7986 ist am 11. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wurde an das Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung Zeit, die Anfrage schriftlich zu beantworten.
- EUMAM Ukraine
- EU Military Assistance Mission Ukraine — eine EU-Mission zur militärischen Ausbildung ukrainischer Streitkräfte, an der Deutschland maßgeblich beteiligt ist.
- Unerlaubtes Entfernen
- Im militärischen Kontext das eigenmächtige Verlassen des zugewiesenen Dienstortes oder Übungsplatzes ohne Genehmigung — bei deutschen Soldaten strafbewehrt, bei ausländischen Soldaten aufenthaltsrechtlich komplex.
- Schengen-Raum
- Europäischer Raum ohne systematische Grenzkontrollen, dem 29 Staaten angehören. Personen, die innerhalb dieses Raums weiterreisen, sind für Behörden schwerer zu verfolgen.
Wie viele ukrainische Soldaten wurden in Deutschland ausgebildet?
Laut Drucksache wurden seit dem 17. Oktober 2022 im Rahmen der EUMAM-Ukraine-Mission etwa 25.000 ukrainische Soldaten an Bundeswehr-Standorten ausgebildet.
Was passiert rechtlich, wenn ein ukrainischer Soldat den Übungsplatz verlässt?
Diese Frage ist Gegenstand der Kleinen Anfrage. Aufenthaltsrechtliche Einordnung, mögliche Strafverfolgung und Fahndungsmaßnahmen sind noch nicht offiziell durch die Bundesregierung beantwortet.
Welche Sicherheitsüberprüfungen gibt es vor der Ausbildung?
Die AfD-Fraktion fragt in BT-Drs. 21/7986 explizit danach, welche Sicherheitsüberprüfungen vor Einreise und Beginn der Ausbildung stattfinden. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7986 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































