- 1,36 Mrd. Euro für Entwicklungsbanken im Haushaltsentwurf 2027 veranschlagt
- Bundesrechnungshof rügt fehlende Kostentransparenz seit September 2025
- Vertragsgrundlagen, Kapitalanteile und Austrittsbedingungen ungeklärt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7995 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht zum Einzelplan 23 vom 19. September 2025 festgestellt, dass Zahlungen an multilaterale Entwicklungsbanken nicht nur aus Kapitel 2304 fließen, sondern auch aus anderen Haushaltstiteln — ohne dass eine konsolidierte Gesamtdarstellung je Institution im Haushaltsplan erfolgt. Für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 umfasst die Anfrage sämtliche Zahlungsflüsse an 16 Institutionen. Im Regierungsentwurf für 2027 (BT-Drs. 21/7300) sind in Kapitel 2304 des Einzelplans 23 rund 1,36 Mrd. Euro veranschlagt. Der Rechnungshof rügte zudem, dass Verpflichtungsermächtigungen bei den Titeln 687 01 und 687 03 entgegen § 16 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung nicht nach Fälligkeitsjahren aufgegliedert werden.
- 1,36 Mrd. Euro — In Kapitel 2304, Einzelplan 23 des Haushaltsentwurfs 2027 für Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken veranschlagt.
- 16 Institutionen — Entwicklungsbanken und Fonds, zu denen Zahlungsdaten für 2020 bis 2025 angefordert werden.
- 6 Haushaltsjahre — Die Anfrage umfasst den Zeitraum 2020 bis 2025 für Ist-Ausgaben und Rückflüsse.
- 15 Einzelfragen — Darunter Fragen zu Kapitalanteilen, Treuhandfonds, Austrittsrechten und parlamentarischer Kontrolle.
Im Detail
Der Bundesrechnungshof hat am 19. September 2025 festgestellt, dass an dieselben Organisationen auch aus anderen Titeln gezahlt wird und sich die Summe der Mittel je Organisation dem Einzelplan 23 nicht entnehmen lasse.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7995
Rund 1,36 Milliarden Euro stehen im Haushaltsentwurf 2027 allein in Kapitel 2304 des Einzelplans 23 für Beiträge Deutschlands an multilaterale Entwicklungsbanken. Hinzu kommen nach Feststellung des Bundesrechnungshofs weitere Zahlungen aus anderen Haushaltstiteln, die im Haushaltsplan nicht konsolidiert ausgewiesen werden. Die Gesamtkosten der deutschen Mitgliedschaft in 16 internationalen Entwicklungsinstitutionen sind damit selbst für den Bundestag nicht vollständig nachvollziehbar — ein Befund, der die AfD-Fraktion dazu veranlasst hat, mit BT-Drs. 21/7995 vom 11. September 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu richten.
Was gilt aktuell?
Deutschland ist Mitglied in einer Reihe multilateraler Entwicklungsbanken, darunter die Weltbankgruppe (IBRD, IDA, IFC, MIGA), die Afrikanische Entwicklungsbank, die Asiatische Entwicklungsbank, die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Entwicklungsbank des Europarates sowie die Asian Infrastructure Investment Bank. Die Mitgliedschaft beruht auf internationalen Abkommen, denen der Deutsche Bundestag per Zustimmungsgesetz zugestimmt hat. Zahlungen erfolgen in Form von Kapitaleinzahlungen, Fondswiederauffüllungen, Treuhandfondseinzahlungen und sonstigen Beiträgen — gebucht über verschiedene Haushaltsstellen, die bislang keine konsolidierte Gesamtschau ermöglichen.
Rüge des Bundesrechnungshofs
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 19. September 2025 konkrete Mängel benannt: Zahlungen an dieselben Organisationen fließen auch aus Titeln außerhalb von Kapitel 2304, ohne dass die Gesamtsumme je Institution dem Einzelplan 23 zu entnehmen ist. Zusätzlich fehlt bei den Titeln 687 01 und 687 03 die nach § 16 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung vorgeschriebene Aufgliederung der Verpflichtungsermächtigungen nach Fälligkeitsjahren. Diese gesetzliche Anforderung dient dazu, dem Parlament eine mehrjährige Finanzplanung nachvollziehbar zu machen. Dass sie bislang nicht eingehalten wird, schränkt die parlamentarische Haushaltskontrolle ein. Über Deutschlands 3,24 Mrd. Euro UN-Beiträge gibt es ähnlich gelagerte Transparenzfragen.
Entwicklungsbanken: 15 Fragen, ein Ziel
Die Anfrage umfasst 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterpunkten. Im Kern geht es um vier Themenbereiche: erstens die genaue Aufschlüsselung aller Zahlungen der Jahre 2020 bis 2025 je Institution, Haushaltsjahr und Haushaltstitel; zweitens die Kapitalstruktur — also gezeichnetes, eingezahltes und abrufbares Kapital sowie den deutschen Stimmrechtsanteil je Bank zum Stichtag 31. Dezember 2025; drittens die rechtlichen Grundlagen der Mitgliedschaft, einschließlich Zustimmungsgesetzen, Kapitalerhöhungszusagen seit 2019 und Austrittsregelungen; viertens Transparenz und Kontrolle, etwa welche Abkommen und Treuhandfondsvereinbarungen nicht öffentlich zugänglich sind und ob der Bundesrechnungshof die Mittelverwendung bei diesen Institutionen prüfen kann.
Besonders politisch relevant ist die Frage nach dem abrufbaren Kapital: Unter welchen Voraussetzungen können die Banken dieses Kapital einfordern, bedarf es dafür eines Bundestags-Beschlusses, und welche haushaltsmäßige Vorsorge existiert? Seit dem 1. Januar 1990 ist laut Anfrage kein solcher Abruf bekannt — doch die potenzielle Haftung des Bundes ist Teil der nicht öffentlich diskutierten Risikoposition.
Treuhandfonds und Personalentsendung
Die Anfrage erkundigt sich auch nach vom Bund finanzierten Treuhandfonds bei diesen Institutionen — mit Angaben zu Einzahlungen 2020 bis 2025, noch nicht abgeflossenen Mitteln zum 31. Dezember 2025 und einbehaltenen Verwaltungsgebühren. Ähnliche Transparenzfragen zu internationalen Förderprogrammen stellen sich auch bei der UNICEF-Förderung über 516 Mio. Euro. Zusätzlich fragt die AfD nach entsandtem Personal: Wie viele Exekutivdirektoren, Vertreter und Sachverständige entsendet oder mitfinanziert der Bund bei welcher Institution, und was kostet das den Haushalt?
Die Anfrage wurde von Dr. Michael Espendiller und weiteren Abgeordneten sowie der AfD-Fraktion unter Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla eingebracht. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Unmittelbar betroffen sind die Steuerzahler, da es sich um öffentliche Haushaltsmittel in Milliardenhöhe handelt. Mittelbar betroffen sind Empfängerländer internationaler Entwicklungsfinanzierung sowie die 16 angefragten Institutionen, darunter Weltbankgruppe, regionale Entwicklungsbanken und die Asian Infrastructure Investment Bank. Der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber hat ein direktes Kontrollinteresse an vollständiger Transparenz über Zahlungsströme, Kapitalverpflichtungen und Austrittsbedingungen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7995) ist am 11. September 2026 eingegangen. Die Bundesregierung muss die Fragen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Abrufbares Kapital
- Kapital, das ein Mitgliedsland einer Entwicklungsbank zugesagt, aber noch nicht eingezahlt hat und im Bedarfsfall abgerufen werden kann. Es dient als Sicherheitspuffer für die Kreditwürdigkeit der Bank.
- Verpflichtungsermächtigung (VE)
- Haushaltsmäßige Genehmigung, in einem Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die erst in künftigen Jahren zu Ausgaben führen. Laut § 16 Satz 2 BHO sind diese nach Fälligkeitsjahren aufzugliedern.
- Fondswiederauffüllung
- Periodische Aufstockung von Sonderfonds bei Entwicklungsbanken (z.B. IDA, Afrikanischer Entwicklungsfonds) durch Mitgliedsstaaten, um die Vergabe zinsgünstiger oder zinsloser Kredite an arme Länder zu ermöglichen.
Wie viel zahlt Deutschland an Entwicklungsbanken?
Im Haushaltsentwurf 2027 sind allein in Kapitel 2304 des Einzelplans 23 rund 1,36 Mrd. Euro für Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken veranschlagt. Hinzu kommen Zahlungen aus weiteren Haushaltstiteln, deren Gesamtumfang laut Bundesrechnungshof nicht transparent ausgewiesen ist.
Welche Banken sind von der Anfrage betroffen?
Die Anfrage bezieht sich auf 16 Institutionen, darunter Weltbank-Gruppe (IBRD, IDA, IFC, MIGA), Afrikanische, Asiatische, Inter-Amerikanische und Europäische Entwicklungsbanken sowie die Asian Infrastructure Investment Bank.
Was kritisierte der Bundesrechnungshof?
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass Zahlungen auch aus Haushaltstiteln außerhalb von Kapitel 2304 fließen und die Gesamtsumme je Institution dem Haushaltsplan nicht zu entnehmen ist. Außerdem fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen nach Jahresbeträgen gemäß § 16 Satz 2 BHO.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7995 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































