Wartet auf Antwort
AfD fragt nach Abschiebungen und Aufnahmen von Afghanen
Hintergrund
Am 26. Februar 2026 wurden 20 afghanische Straftäter nach Kabul abgeschoben, während parallel Aufnahmeprogramme weiterlaufen. Ende Januar 2026 trafen 46 Afghanen im Rahmen solcher Programme in Berlin ein. Gleichzeitig warten noch etwa 350 Personen in Pakistan auf ihre Einreise nach Deutschland, deren Unterbringung die Bundesrepublik finanziert.
Die AfD-Fraktion hat eine umfangreiche Kleine Anfrage vom 2. April 2026 (BT-Drs. 21/5182) zur deutschen Afghanistan-Politik vorgelegt. Stephan Brandner, Martin Hess und Sascha Lensing stellen dabei 13 detaillierte Fragen. Diese betreffen Abschiebungen und Aufnahmen afghanischer Staatsangehöriger.
Abschiebungen und Aufnahmen parallel
Auslöser ist ein augenscheinlicher Widerspruch. Am 26. Februar 2026 schob Deutschland erstmals seit der Taliban-Machtübernahme 20 afghanische Straftäter nach Kabul ab – gleichzeitig liefen jedoch Aufnahmeprogramme weiter. Dies ist bemerkenswert, da die Bundesregierung damit parallel abschiebt und aufnimmt. Ende Januar 2026 trafen 46 Afghanen im Rahmen solcher Programme in Berlin ein. Etwa 350 weitere Personen warteten noch in Pakistan auf ihre Einreise – auf deutsche Kosten.
Nach der Anzahl der Abschiebeflüge seit Legislaturbeginn fragt die AfD konkret. Welche Kosten sind entstanden? Bei wie vielen Abgeschobenen hat es sich um verurteilte Straftäter gehandelt? Die Abgeordneten zielen auf eine detaillierte Aufstellung aller Abschiebungen mit Einzelkosten und den jeweiligen Delikten ab.
Die AfD will eine komplette Bilanz: Wer wird rausgebracht, wer reingeholt und was kostet das alles?
Widerrufene Aufnahmezusagen vor Gericht
Widerrufene Aufnahmezusagen stehen im besonderen Fokus der Anfrage. Hintergrund ist, dass laut Medienberichten über 500 Afghanen eine Aufnahme einklagen, deren Zusage zurückgenommen worden ist. Unterstützt werden sie dabei von der NGO „Kabul Luftbrücke“. Die AfD will wissen: Wie viele Klagen sind erfolgreich gewesen? Welche Kosten entstehen dem deutschen Staat dadurch?
Auch die Finanzierung von NGOs rückt in den Blick. Ob Organisationen wie „Kabul Luftbrücke“ seit 2000 staatliche Förderung erhalten haben, erfragt die Anfrage. Dies deutet auf grundsätzliche Kritik hin – der Staat finanziert möglicherweise Organisationen, die gegen seine eigenen Entscheidungen klagen.
Umfassende Daten zu beiden Seiten der Afghanistan-Politik muss die Bundesregierung nun liefern. Von Abschiebungskosten bis hin zu Unterbringungsausgaben in Pakistan. Die Antwort dürfte mehrere Wochen dauern, da extensive statistische Erhebungen nötig sind.
Betroffen sind afghanische Staatsangehörige in Deutschland sowie solche, die auf Aufnahme warten. Indirekt sind alle Steuerzahler betroffen, da sie die Kosten für Abschiebungen, Aufnahmen und Unterbringung tragen.
Die Bundesregierung hat nun Zeit, die 13 detaillierten Fragen zu beantworten. Eine Antwortfrist ist nicht explizit genannt, üblich sind jedoch mehrere Wochen für umfangreiche Kleine Anfragen mit statistischen Daten.
- Aufnahmeprogramm
- Staatliche Programme zur geregelten Aufnahme bestimmter Personengruppen aus Krisengebieten, oft für besonders schutzbedürftige Menschen oder ehemalige Ortskräfte.
- Ortskräfteverfahren
- Spezielles Verfahren für Afghanen, die für deutsche Stellen gearbeitet haben und deshalb gefährdet sind.
- Vollziehbar ausreisepflichtig
- Personen, die Deutschland rechtskräftig verlassen müssen und gegen die keine aufschiebenden Rechtsmittel mehr bestehen.























































