Noch nicht beantwortet
AfD fragt nach umstrittenen Huaier-Pilz-Präparaten bei Krebs
Hintergrund
Der Huaier-Pilz (Trametes robiniophila) wird in der Traditionellen Chinesischen Medizin seit langem eingesetzt und findet in China als adjuvantes Präparat in der Krebstherapie Anwendung. Eine randomisierte Studie mit 1.044 Patienten nach Leberkrebs-Operation zeigte Vorteile beim rezidivfreien Überleben. In Europa werden entsprechende Produkte jedoch überwiegend als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet.
Die AfD-Fraktion richtet eine umfassende Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Umgang mit Huaier-Pilz-Präparaten (BT-Drs. 21/5163 vom 1. April 2026). Konkret geht es um die rechtliche Einordnung eines chinesischen Pilzprodukts, das zwischen Krebsbegleittherapie und Nahrungsergänzungsmittelmarkt angesiedelt ist. Die Anfrage umfasst 18 Fragen.
Wissenschaftliche Grundlage und regulatorische Grauzone
Der Huaier-Pilz (Trametes robiniophila) wird in China seit langem in der Traditionellen Chinesischen Medizin eingesetzt. Eine randomisierte Phase-IV-Studie mit 1.044 Patienten nach Leberkrebs-Operation berichtet Vorteile beim rezidivfreien Überleben, führt die AfD aus. Dies ist bemerkenswert, da entsprechende Produkte in Europa jedoch überwiegend als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet werden – ohne die strengen Zulassungsverfahren für Arzneimittel durchlaufen zu haben.
Die AfD sieht darin rechtliche Abgrenzungsprobleme zwischen Lebensmittel und Arzneimittel. Auch Fragen der Novel-Food-Einordnung stehen im Raum. Der Verbraucherschutz bei möglicherweise unzulässiger krankheitsbezogener Werbung steht ebenfalls im Fokus der Anfrage.
Ein chinesischer Heilpilz, der dort gegen Krebs eingesetzt wird, wird hier als harmloses Nahrungsergänzungsmittel verkauft – die AfD will wissen, ob das legal ist.
18 Fragen zu Überwachung und Forschung
Das Spektrum der Anfrage ist breit gefächert. Von der klinischen Evidenz über Inhaltsstoffe bis hin zu Vollzugsdefiziten bei Onlinewerbung – die AfD will umfassend Auskunft. Hintergrund ist offenbar die unklare Zuständigkeitsabgrenzung zwischen BfArM und BVL bei derartigen Produkten. Darüber hinaus fragt die Fraktion, ob Deutschland klinische Studien zu Huaier-Granulat fördern sollte. Die bessere Information von Patienten über den Unterschied zwischen zugelassenen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln steht zur Diskussion.
Die Bundesregierung muss nun zu allen 18 Fragen Stellung nehmen. Das Themenfeld der komplementären Onkologie erweist sich damit einmal mehr als regulatorisches Spannungsfeld zwischen Patientenwünschen, wissenschaftlicher Evidenz und geltendem Recht.
Betroffen sind Krebspatienten, die auf der Suche nach ergänzenden Therapien sind, sowie Verbraucher, die möglicherweise durch unzulässige Gesundheitswerbung irregeführt werden könnten. Auch Behörden wie BfArM und BVL sind bei der rechtlichen Abgrenzung gefordert.
Die Bundesregierung hat die übliche Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage. Die 18 Fragen umfassen Aspekte der klinischen Evidenz, rechtlichen Einordnung, Überwachung und möglichen Forschungsförderung zu Huaier-Präparaten.
- Adjuvante Therapie
- Zusätzliche Behandlung zur Haupttherapie, die das Rückfallrisiko senken oder die Heilungschancen verbessern soll.
- Novel Food
- Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden und daher einer besonderen Zulassung bedürfen.
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Jahrtausende alte Heilkunde aus China, die pflanzliche, mineralische und tierische Arzneien sowie weitere Therapieverfahren umfasst.























































