Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8043 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- SPARK Workflow kostete 3,3 Mio. Euro Entwicklung aus dem KTF
- PwC entwickelte die Software, Pilotbetrieb beim Fernstraßen-Bundesamt
- KI unterstützt Sachbearbeiter — Letztentscheidung bleibt beim Menschen
Hintergrund
Lange Genehmigungsverfahren gelten in Deutschland als zentrales Hemmnis für Infrastrukturprojekte, Energieanlagen und Bauprojekte. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) startete das Projekt SPARK, um KI-gestützt Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Erste Module wurden im April 2026 veröffentlicht, SPARK Workflow folgte als vollständige quelloffene Lösung Mitte Juni 2026. Pilotprojekte laufen in Hamburg (Wasserstoffkernnetz), Nordrhein-Westfalen (BImSchG-Verfahren) und beim Fernstraßen-Bundesamt.
- 3.276.617,40 Euro brutto — Gesamtentwicklungskosten für SPARK Workflow, entstanden im Haushaltsjahr 2026
- 3 Innovationspartner — wurden in der Forschungsphase mit konkurrierenden Lösungskonzepten beauftragt, davon 2 mit der Entwicklung der KI-Prototypen
- 4 externe Prüfer — ITZBund, CQSE und Accenture (technisch) sowie KPMG Law (rechtlich) testeten die Lösung
- 15 Fragen — umfasste die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Kosten, Technik, Pilotbetrieb und digitaler Souveränität
Im Detail
Nach dem Grundsatz 'einmal entwickeln, vielfach nutzen' verteilen sich die einmaligen Entwicklungskosten auf eine Vielzahl von Verfahren und Behörden, wodurch sich der wirtschaftliche Nutzen mit zunehmender Verbreitung weiter erhöht.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8043, Antwort zu Frage 9
Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte dauern in Deutschland oft Jahre. Mit der KI-Software SPARK Workflow versucht die Bundesregierung, diesen Engpass zu überwinden — und hat dafür laut BT-Drs. 21/8043 bislang 3.276.617,40 Euro brutto aus dem Klima- und Transformationsfonds aufgewendet. Die Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7843) vom 15. September 2026 liefert erstmals detaillierte Angaben zu Kosten, Technik und Einsatzstand des Systems.
Was ist SPARK Workflow?
SPARK Workflow ist ein KI-gestütztes Assistenzsystem, das Sachbearbeiter in Behörden bei Planungs- und Genehmigungsverfahren unterstützt. Das System strukturiert eingereichte Unterlagen, ermittelt einschlägige Rechtsgrundlagen und formuliert Bescheidentwürfe vor. Entwickelt wurde die Lösung durch PwC im Rahmen einer Innovationspartnerschaft mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Die technische Prüfung übernahmen ITZBund, CQSE und Accenture, die rechtliche Prüfung KPMG Law. Mitte Juni 2026 stellte das BMDS SPARK Workflow vollständig als quelloffene Software auf der Plattform OpenCode bereit — nutzbar für alle Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, kostenfrei.
KI in der Verwaltung: Was gilt aktuell?
Bislang werden Antragsunterlagen für große Infrastrukturprojekte manuell gesichtet — ein Prozess, der je nach Verfahren mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. SPARK Workflow soll diese Prüfung auf einen Bruchteil der Zeit reduzieren. Laut Bundesregierung ist die größte Beschleunigung dort zu erwarten, wo große Mengen an Unterlagen von Hand gesichtet werden müssen, etwa bei der formalen Vollständigkeitsprüfung oder im Einwendungs- und Beteiligungsmanagement. Eine konkrete prozentuale Zeitersparnis nennt die Bundesregierung jedoch nicht — pauschale Quantifizierungen seien angesichts der Vielfalt der unterstützten Verfahren weder belastbar noch aussagekräftig.
Ein zentrales Designprinzip von SPARK ist das sogenannte „Human in the Loop“-Konzept: Die KI trifft keine eigenständigen Entscheidungen. Sachbearbeiter müssen jeden KI-Vorschlag prüfen und entweder bestätigen oder verwerfen. Alle KI-gestützten Bearbeitungsschritte werden farblich gekennzeichnet und dauerhaft dokumentiert, sodass jede Entscheidung nachvollziehbar bleibt. Die rechtliche Verantwortung für den Bescheid — einschließlich Begründungstiefe und Ermessensausübung — liegt weiterhin bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.
SPARK Workflow im Pilotbetrieb
Der Pilotbetrieb läuft aktuell beim Fernstraßen-Bundesamt im Ressort des Bundesministeriums für Verkehr. Weitere Piloten wurden in Hamburg (Wasserstoffkernnetz) und Nordrhein-Westfalen (BImSchG-Verfahren) gestartet, laut Antwort der Bundesregierung obliegt der Betrieb dort jedoch der jeweiligen Stelle selbst. Das BMDS betreibt SPARK Workflow nicht zentral. Mittelfristig ist eine schrittweise Ausweitung auf weitere Behörden vorgesehen — konkrete Planungen lagen zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vor.
Technisch ist SPARK Workflow modellagnostisch konzipiert: Die genutzten Sprachmodelle werden über eine standardisierte Schnittstelle angebunden und können jederzeit ausgetauscht werden. Für die Referenzimplementierung wurden verschiedene Open-Source- und Open-Weights-Modelle evaluiert. Ein eigenes Training der Software oder der eingebundenen Sprachmodelle findet laut Bundesregierung nicht statt. Die Datenverarbeitung und Speicherung obliegen der jeweils betreibenden Behörde — das BMDS gibt keine Serverstandorte vor.
Kosten und Wirtschaftlichkeit von SPARK
Die Entwicklungskosten von 3.276.617,40 Euro stammen vollständig aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (Haushaltsstelle 6092 892 03). Personalkosten des BMDS sind laut Antwort nicht entstanden. Die Bundesregierung bewertet das Kosten-Nutzen-Verhältnis positiv: Nach dem Grundsatz „einmal entwickeln, vielfach nutzen“ verteilen sich die einmaligen Entwicklungskosten auf alle Behörden, die die quelloffene Software nutzen. Konkrete Haushaltsplanungen für Weiterentwicklung und Betrieb lagen zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vor — das BMDS befindet sich dazu noch in Gesprächen über mögliche Betriebsmodelle. Die Frage nach der Wirkungsmessung öffentlich geförderter Innovationsprojekte stellt sich dabei grundsätzlich auch bei SPARK: Als Erfolgskriterium zieht die Bundesregierung die Beschleunigung einzelner Verfahrensschritte heran, nicht eine Gesamtbewertung des Bürokratieabbaus.
SPARK Workflow soll perspektivisch Teil des Deutschland-Stacks werden — einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur für Bund, Länder und Kommunen. Das modulare System lässt sich über standardisierte APIs in bestehende Softwarelösungen einbinden und ist nach Angaben der Bundesregierung für den Einsatz in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen über Planungs- und Genehmigungsverfahren hinaus geeignet. Die Frage, ob SPARK tatsächlich zu echtem Bürokratieabbau im föderalen System beiträgt oder nur Aufwände in die IT-Systeme verlagert, beantwortet die Drucksache nicht abschließend.
Weiterlesen:
Unternehmen und Projektträger, die Genehmigungen für Infrastruktur-, Energie- oder Bauprojekte benötigen, können von kürzeren Bearbeitungszeiten profitieren. Behördenmitarbeiter auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene erhalten durch SPARK Workflow Unterstützung bei der Prüfung umfangreicher Antragsunterlagen. Mittelbar sind alle Bürger betroffen, die auf funktionsfähige Infrastruktur angewiesen sind.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich. Bei der Frage nach konkreten prozentualen Zeitersparnissen aus den Pilotprojekten (Frage 7) verweist sie auf die Komplexität des Systems und erklärt pauschale Quantifizierungen für nicht belastbar. Zur Weiterentwicklungsfinanzierung liegen laut Antwort noch keine validen Haushaltsplanungen vor.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. KI-Software SPARK: Kosten und Nutzen unter parlamentarischer Prüfung →
- Open Source / Quelloffene Software
- Software, deren Quellcode öffentlich zugänglich ist und von jedem genutzt, geprüft und weiterentwickelt werden darf — ohne Lizenzkosten.
- Human in the Loop
- Designprinzip, bei dem KI-Systeme keine autonomen Entscheidungen treffen, sondern stets einen menschlichen Sachbearbeiter einbeziehen, der Vorschläge prüft und freigibt.
- LLM (Large Language Model)
- Großes Sprachmodell — KI-Technologie, die Texte versteht und erzeugt. SPARK Workflow ist modellagnostisch konzipiert und kann verschiedene LLMs über eine standardisierte Schnittstelle nutzen.
Was kostet die Entwicklung von SPARK Workflow?
Die Entwicklungskosten belaufen sich laut Bundesregierung auf 3.276.617,40 Euro brutto, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Haushaltsjahr 2026.
Wer hat SPARK Workflow entwickelt?
Die Lösung SPARK Workflow wurde durch PwC entwickelt. Die technische Prüfung erfolgte durch ITZBund, CQSE und Accenture, die rechtliche Prüfung durch KPMG Law.
Kann SPARK selbstständig Entscheidungen treffen?
Nein. SPARK Workflow arbeitet nach dem Prinzip 'Human in the Loop': Alle KI-Vorschläge müssen von Sachbearbeitern geprüft und freigegeben werden. Die fachliche Letztentscheidung verbleibt stets bei den Behördenmitarbeitern.































































