Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8044 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Fünf Dienstvisa für Taliban-Vertreter seit 2021 erteilt
- 3,07 Mio. Euro Ernährungshilfe 2023/24 über Hawala-Kanal abgewickelt — nicht von der Bundesregierung selbst
- Sieben Diplomatinnen und Diplomaten an drei afghanischen Vertretungen akkreditiert
Hintergrund
Seit der Taliban-Machtübernahme in Afghanistan im August 2021 unterhält Deutschland keine formellen diplomatischen Beziehungen zur De-facto-Regierung. Dennoch finden nach Angaben der Bundesregierung technische Kontakte statt, unter anderem zu Rückführungen und humanitärer Hilfe. Im Herbst 2025 reiste ein De-facto-Vertreter der Taliban als Konsularbeamter nach Deutschland ein; die Bundesregierung erklärte, davon keine Kenntnis gehabt zu haben. Berichte über die Nutzung des Hawala-Systems für Teile der deutschen Afghanistan-Nothilfe hatten die parlamentarische Anfrage ausgelöst.
- 7 akkreditierte Entsandte — an den drei afghanischen Vertretungen in Berlin, Bonn und München; zwei davon nach August 2021 neu akkreditiert.
- 5 Dienstvisa — seit 2021 für Vertreter der Taliban-De-facto-Regierung erteilt.
- 3,07 Mio. Euro + 245.000 Euro Gebühren — flossen 2023/2024 für Ernährungsprojekte über das Hawala-System (nicht von der Bundesregierung direkt, sondern von geförderten Organisationen).
- 27 Fragen — umfasste die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7575), auf die die Bundesregierung mit Drucksache 21/8044 antwortete.
Im Detail
Bei Kontakten auf technischer Ebene handelt es sich grundsätzlich um Kontakte unterhalb der politischen Ebene. Es handelt sich dabei um Arbeitskontakte zu für die Bundesregierung relevanten Themen, u. a. auch humanitärer Hilfe und Rückführungen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8044, Seite 3
Die deutsch-afghanischen Beziehungen seit der Taliban-Machtübernahme im August 2021 stehen im Mittelpunkt der Bundestagsdrucksache 21/8044 vom 16. September 2026. Die Bundesregierung hat darin auf 27 Fragen der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7575) geantwortet — und dabei einige zentrale Sachverhalte klargestellt, andere jedoch aus Vertraulichkeitsgründen offengelassen.
Technische Kontakte zur Taliban-Regierung
Die Bundesregierung bestätigt, dass sie anlassbezogen auf technischer Ebene Kontakt zur afghansichen De-facto-Regierung hält. Konkrete Termine, Orte oder Gesprächsinhalte nennt sie nicht: „Darüberhinausgehende Daten werden statistisch nicht erfasst. Zu einzelnen Gesprächsinhalten nimmt die Bundesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit keine Stellung.“ Thematisch umfassen diese Kontakte nach Angaben der Regierung unter anderem humanitäre Hilfe und Rückführungen. Gespräche mit jenen Taliban-Führern, gegen die der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle erlassen hat — darunter Taliban-Chef Haibatullah Achundsada — finden laut Bundesregierung nicht statt.
Seit 2021 haben die deutschen Behörden fünf Diensteinreisevisa an Vertreter der De-facto-Regierung erteilt. An den drei afghanischen Vertretungen in Berlin (Botschaft), Bonn (Generalkonsulat) und München (Generalkonsulat) sind insgesamt sieben Entsandte akkreditiert; zwei davon wurden nach August 2021 neu akkreditiert. Die Botschaft führt einen Geschäftsträger a. i., einen Ersten und einen Zweiten Sekretär; das Generalkonsulat Bonn einen Konsul sowie zwei Verwaltungsmitarbeiter; München einen Generalkonsul.
Hawala-System: Bundesregierung distanziert sich, räumt Ausnahmen ein
Besondere Aufmerksamkeit erlangte die Frage, ob deutsche Hilfsgelder über das in Deutschland illegale Hawala-System nach Afghanistan transferiert wurden. Berichte hatten nahegelegt, dass für Ernährungsprojekte in den Jahren 2023 und 2024 rund 3,07 Millionen Euro zuzüglich 245.000 Euro Gebühren über diesen Kanal abgewickelt worden seien. Die Bundesregierung stellt klar: „Transaktionen die dem Hawala-Banking zuzurechnen sind, wurden von der Bundesregierung weder getätigt noch beauftragt.“ Gleichzeitig räumt sie ein, dass geförderte Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen in begründeten Einzelfällen — wenn kein verlässliches Bankensystem existiert — das Hawala-System als ultima ratio nutzen dürfen. Dies unterliege strengen Voraussetzungen, Auflagen und Berichtspflichten.
Auf die Frage, welche Konsequenzen die Regierung aus Berichten über illegale Finanztransferwege zieht, verweist sie auf eine frühere Antwort vom 1. Juli 2024 (BT-Drs. 20/12069). Erkenntnisse über konkrete Mittelsleute oder Unternehmen des Hawala-Netzwerks liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.
Humanitäre Hilfe und Frauenrechte
Die deutsche humanitäre Hilfe und Basisversorgung in Afghanistan erfolgt laut Bundesregierung ausschließlich regierungsfern — das heißt ohne direkte Kooperation mit der Taliban-De-facto-Regierung. Gefördert werden nur Projekte, in denen Frauen weiterhin arbeiten und Frauen sowie Kinder erreicht werden können. Das Beschäftigungsverbot für Afghaniinnen in Nichtregierungsorganisationen sowie das im Jahr 2024 erlassene Taliban-„Tugendgesetz“ schränken die humanitären Handlungsspielräume nach Angaben der Bundesregierung erheblich ein. Umsetzungspartner berichten von Einflussnahmeversuchen durch die De-facto-Regierung, etwa dem Versuch, Einfluss auf Empfängerlisten zu nehmen. Afghanistan gilt zudem als Hochrisikodrittland bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, weshalb verstärkte Sorgfaltspflichten gelten.
Sicherheitslage: ISPK und Al-Qaida weiter aktiv
Zur Sicherheitslage teilt die Bundesregierung mit, dass der Islamische Staat Provinz Khurasan (ISPK) vorwiegend im Norden Afghanistans sowie in den Grenzprovinzen zu Pakistan aktiv ist. Trotz eines Rückgangs der Anschlagsbekenntnisse sei die Gruppe weiterhin zu komplexen Operationen fähig. Afghanistan dient zudem als Rückzugsraum für Al-Qaida-Mitglieder. Die Tehrik-e-Taliban Pakistan (TTP) operiert aus dem Grenzgebiet heraus gegen Ziele in Pakistan. Von diesen Organisationen geht nach Einschätzung der Bundesregierung keine direkte Anschlagsgefahr gegen die afghanische Zivilbevölkerung aus.
Die Drucksache 21/8044 dokumentiert, wie die Bundesregierung unter schwierigen Bedingungen einen schmalen Pfad zwischen Kontaktvermeidung und pragmatischer Zusammenarbeit mit den Taliban beschreitet — bei gleichzeitiger Beibehaltung humanitärer Hilfe. Detaillierte Auskünfte zu Gesprächsinhalten und früheren Zahlungsflüssen bleiben jedoch aus. Wer die vollständige Entwicklung der deutsch-afghanischen Beziehungen nachverfolgen möchte, findet ergänzende Informationen im Überblick zu Finanzflüssen zwischen staatlichen Ebenen sowie im Beitrag zu diplomatischen Rechtsfragen bei ausländischen Vertretungen in Deutschland.
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Betroffen sind vor allem afghanische Staatsangehörige in Deutschland, die Schutz vor dem Taliban-Regime suchen, sowie Hilfsorganisationen, die in Afghanistan tätig sind. Auch Steuerzahler haben ein Interesse an der Frage, wie deutsche Hilfsgelder kontrolliert werden. Darüber hinaus sind Ortskräfte und frühere Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte betroffen, die über Abschiebepolitik und Taliban-Kontakte besorgt sind.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen zu Gesprächsinhalten und Hawala-Zahlungen früherer Regierungen nicht direkt, sondern verweist auf ältere Drucksachen (21/2873, 20/12069, 20/14823). Detailfragen zu Anzahl und Terminen der Taliban-Kontakte werden mit dem Hinweis auf fehlende statistische Erfassung und Vertraulichkeit abgelehnt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Taliban-Kontakte: Linke fragt nach deutsch-afghanischen Beziehungen →
- Hawala-System
- Informelles Geldtransfersystem, bei dem Beträge ohne Bankbeteiligung über Mittelsmänner übertragen werden. In Deutschland ist es ohne Banklizenz illegal.
- De-facto-Regierung
- Eine Regierung, die faktisch die Macht ausübt, aber international nicht als rechtmäßige Regierung anerkannt ist — hier die Taliban in Afghanistan.
- ISPK
- Islamischer Staat Provinz Khurasan — regionaler Ableger des IS, der in Afghanistan und Teilen Pakistans aktiv ist und als terroristische Organisation gilt.
Hat Deutschland Kontakt zur Taliban-Regierung?
Ja, die Bundesregierung steht nach eigenen Angaben anlassbezogen auf technischer Ebene mit Vertretern der afghansichen De-facto-Regierung in Kontakt — unter anderem zu humanitärer Hilfe und Rückführungen.
Hat Deutschland das Hawala-System für Hilfsgelder genutzt?
Die Bundesregierung selbst verneint dies. In Ausnahmefällen dürfen jedoch geförderte Hilfsorganisationen das Hawala-System als letztes Mittel nutzen, wenn keine alternativen Transferwege verfügbar sind.
Wie viele Taliban-Vertreter haben ein deutsches Visum erhalten?
Laut Bundesregierung wurden seit 2021 fünf Visa für dienstliche Zwecke an Vertreter der De-facto-Regierung erteilt.































































