Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8211 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 8 Quellen-TKÜ und 2 Online-Durchsuchungen durch Generalbundesanwalt 2024
- Kosten für Staatstrojaner seit 2021 unklar — Anfrage verlangt Aufschlüsselung
- Nachträgliche Korrektur der gemeldeten Einsatzzahlen wirft Fragen auf
Hintergrund
Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jährlich Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Für das Jahr 2024 wies es acht Einsätze der Quellen-TKÜ und zwei Online-Durchsuchungen durch den Generalbundesanwalt aus. Besonderes Gewicht erhält die Anfrage dadurch, dass der Generalbundesanwalt zunächst niedrigere Zahlen gemeldet und diese nachträglich nach oben korrigiert hatte. Hinzu kommt ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unter dem Titel „Trojaner II“, der Anforderungen an den verfassungskonformen Einsatz von Staatstrojanern konkretisiert und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Juni 2025 zu einer Länderumfrage veranlasste.
- 8 Einsätze — Quellen-TKÜ durch den Generalbundesanwalt im Jahr 2024, jeweils mit richterlichem Beschluss.
- 2 Einsätze — Online-Durchsuchungen durch den Generalbundesanwalt im Jahr 2024.
- 11 Fragen — Die Anfrage umfasst 11 Einzelfragen, darunter zu Kosten seit 2021 und Exportgenehmigungen für Überwachungstechnik in der 21. Wahlperiode.
Im Detail
Demnach hat der Generalbundesanwalt im Jahr 2024 acht Einsätze der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) nach richterlichem Beschluss durchgeführt. Zudem hat der Generalbundesanwalt im Jahr 2024 in zwei Fällen Einsätze der Online-Durchsuchung durchgeführt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8211
Der Einsatz von Staatstrojanern durch deutsche Bundesbehörden steht erneut im parlamentarischen Fokus. Laut den vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Statistiken hat der Generalbundesanwalt im Jahr 2024 acht Einsätze der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und zwei Einsätze der Online-Durchsuchung durchgeführt — beides Instrumente, die unter dem Begriff Staatstrojaner zusammengefasst werden. Die Fraktion Die Linke hat dazu am 25. September 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8211 eingereicht.
Was sind Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung?
Die Quellen-TKÜ erlaubt Ermittlern, verschlüsselte Kommunikation — etwa über Messenger-Dienste — direkt auf dem Endgerät abzufangen, bevor die Verschlüsselung greift. Die Online-Durchsuchung geht weiter: Sie ermöglicht den verdeckten Zugriff auf ein gesamtes informationstechnisches System einschließlich gespeicherter Daten. Beide Maßnahmen setzen nach §§ 100a und 100b der Strafprozessordnung (StPO) einen richterlichen Beschluss voraus und sind auf schwere Straftaten beschränkt. Wegen der tiefen Eingriffe in die Privatsphäre sind sie politisch wie rechtlich umstritten.
Was gilt aktuell?
Die rechtliche Grundlage für den Staatstrojaner-Einsatz durch Strafverfolgungsbehörden ist seit der StPO-Reform 2017 in § 100a Abs. 1 Satz 2 und § 100b StPO verankert. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss „Trojaner II“ die verfassungsrechtlichen Anforderungen an solche Eingriffe weiter präzisiert. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz befragte im Juni 2025 die Bundesländer zu den Konsequenzen dieses Beschlusses — Anlass und Ergebnis dieser Umfrage sind ebenfalls Gegenstand der Anfrage.
Nachträgliche Korrektur der Einsatzzahlen
Besonderes Interesse gilt einer Unstimmigkeit bei den gemeldeten Zahlen: Der Generalbundesanwalt hatte zunächst niedrigere Zahlen für angeordnete und durchgeführte Quellen-TKÜ-Einsätze im Jahr 2024 gemeldet und diese später nach oben korrigiert. Die Fraktion Die Linke fragt, welche Ursache diese Korrektur hatte. Dieser Aspekt ist für die parlamentarische Kontrolle relevant, da die Zuverlässigkeit amtlicher Statistiken zu Grundrechtseingriffen eine besondere Bedeutung hat.
Staatstrojaner-Kosten seit 2021 unbekannt
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die finanziellen Aufwendungen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung. Die Fraktion fragt nach den Gesamtkosten für Beschaffung, Entwicklung, Betrieb, Wartung, Schulung und Personal seit 2021 — aufgeschlüsselt nach Jahren. Zusätzlich sollen die im aktuellen Haushaltsentwurf für 2027 vorgesehenen Mittel offengelegt werden. Bislang sind diese Ausgaben nicht öffentlich bekannt. Angesichts der wachsenden Bedeutung digitaler Sicherheitsfragen ist die Frage nach den staatlichen Investitionen in Überwachungstechnologie politisch brisant.
Export von Überwachungstechnik im Blick
Die Anfrage geht über den reinen Inlandseinsatz hinaus: Frage 11 erkundigt sich nach Exportgenehmigungen für Abhör- und Überwachungstechnik, die der Bundesregierung in der 21. Wahlperiode erteilt wurden. Konkret geht es um sogenannte Dual-Use-Güter in bestimmten Güterlistenpositionen, die sich auch zur Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung eignen. Damit rückt die parlamentarische Kontrolle des deutschen Exports von Staatstrojaner-Technologie in den Fokus.
Die elf Fragen der Drucksache 21/8211 verlangen von der Bundesregierung fallweise Angaben zu Anlassstraftaten, Gerätetypen, Betriebssystemen, erfassten Daten, Anzahl betroffener Personen und den Gründen für nicht umgesetzte Anordnungen. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Auf parlamentarische Fragen zu Staatstrojanern hat die Bundesregierung in der Vergangenheit häufig auf Geheimhaltungsinteressen verwiesen.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Personen, gegen die der Generalbundesanwalt 2024 Maßnahmen der Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung angeordnet hat. Mittelbar berührt die Frage nach Exportgenehmigungen für Überwachungstechnik auch Unternehmen der deutschen Sicherheitstechnikbranche sowie Empfängerländer solcher Technologie.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8211) vom 25. September 2026 ist beim Bundeskanzleramt zugeleitet worden. Die Bundesregierung hat die Fragen innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung zu beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Quellen-TKÜ
- Quellen-Telekommunikationsüberwachung: Überwachung verschlüsselter Kommunikation direkt am Endgerät, bevor die Verschlüsselung greift. Rechtsgrundlage ist § 100a StPO.
- Online-Durchsuchung
- Verdeckter staatlicher Zugriff auf ein informationstechnisches System (Computer, Smartphone) zur Erhebung gespeicherter Daten. Geregelt in § 100b StPO.
- Dual-Use-Güter
- Waren und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch oder zur Überwachung genutzt werden können und daher einer Exportkontrolle unterliegen.
Was ist der Unterschied zwischen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung?
Die Quellen-TKÜ erfasst laufende Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung. Die Online-Durchsuchung erlaubt darüber hinaus den Zugriff auf gespeicherte Daten auf dem Gerät.
Wer darf Staatstrojaner in Deutschland einsetzen?
Laut Strafprozessordnung dürfen Strafverfolgungsbehörden Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung nur nach richterlichem Beschluss und bei schweren Straftaten gemäß § 100a Abs. 2 StPO einsetzen.
Warum korrigierte der Generalbundesanwalt seine Zahlen nach oben?
Die genaue Ursache ist Gegenstand der Anfrage. Laut Drucksache hatte der Generalbundesanwalt zunächst niedrigere Zahlen gemeldet und diese später korrigiert — die Bundesregierung soll den Grund erläutern.































































