Vom Bundeskanzler übermittelt
Neue EU-Richtlinie: Deutschland stärkt Vermögensabschöpfung
Hintergrund
Die EU-Richtlinie 2024/1260 muss bis zum 23. November 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ersetzt ältere Regelungen und stärkt die Vermögensabschöpfung insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Deutschland trägt damit zur UN-Agenda 2030 bei, die illegale Finanzströme deutlich verringern will.
Die Bundesregierung hat am 11. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten vorgelegt (BT-Drs. 21/5869). Das neue Gesetz stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität.
Neue Aufgabenverteilung bei Behörden
Das Bundeskriminalamt (BKA) bleibt weiterhin polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle. Es behält seine bisherigen Aufgaben beim internationalen Informationsaustausch. Neu ist jedoch, dass die Staatsanwaltschaften der Länder künftig als justizielle Vermögensabschöpfungsstellen fungieren werden — und dabei insbesondere grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherstellen können.
Das Bundesamt für Justiz wird künftig als Kontaktstelle im Netzwerk der Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen tätig. Dies ist bemerkenswert, da damit eine zentrale Koordinierungsrolle geschaffen wird. Die Länder müssen zudem zentrale Vermögensverwaltungsstellen einrichten, die andere Behörden beraten und Expertise bereitstellen sollen.
Vereinfacht gesagt: Deutschland organisiert seine Behörden neu, um die grenzüberschreitende Abschöpfung von Vermögenswerten zu verbessern.
Erweiterte Befugnisse und neue Fristen
Der Entwurf erweitert die Rechtsgrundlagen für den Informationszugang der Vermögensabschöpfungsstellen erheblich. Deutsche Behörden können künftig deutlich schneller auf Ersuchen aus anderen EU-Staaten reagieren. Bei dringenden Fällen mit direktem Zugang zu Informationen binnen acht Stunden. Bei anderen dringenden Ersuchen binnen drei Tagen.
Hintergrund ist die Beschleunigung europäischer Ermittlungsverfahren. Besonders relevant ist dabei die neue Befugnis zur vorübergehenden Sicherstellung von Vermögenswerten nach § 91r des Gesetzes über internationale Rechtshilfe. Damit können deutsche Staatsanwaltschaften bereits vor einem förmlichen europäischen Sicherstellungsersuchen tätig werden.
Kosten und Zeitplan
Dem Bund entstehen Mehrausgaben von etwa 339.000 Euro jährlich für 3,5 zusätzliche Stellen beim BKA. Den Ländern können durch die Zentralisierung der Vermögensverwaltungsstellen einmalige Umstellungskosten von unter 100.000 Euro entstehen. Erwartet werden etwa 2.800 zusätzliche Vorgänge pro Jahr. Das bedeutet einen Mehraufwand von rund 5.900 Stunden.
Der Bundesrat hat dem Entwurf bereits zugestimmt. Die EU-Richtlinie muss bis zum 23. November 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Betroffen sind vor allem Staatsanwaltschaften und das Bundeskriminalamt, die neue Aufgaben als Vermögensabschöpfungsstellen erhalten. Kriminelle können durch verstärkte internationale Zusammenarbeit schwerer ihr unrechtmäßig erworbenes Vermögen verstecken.
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Nach Artikel 33 der EU-Richtlinie muss die Umsetzung bis zum 23. November 2026 abgeschlossen sein. Die neuen Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen müssen bis 24. Mai 2027 bei der EU-Kommission benannt werden.
- Vermögensabschöpfung
- Staatliches Verfahren zum Einziehen von Vermögen, das aus Straftaten stammt oder zur Begehung von Straftaten verwendet wurde.
- Vermögensabschöpfungsstelle
- Spezialisierte Behörde, die Vermögen von Kriminellen aufspürt und dessen Einziehung koordiniert, oft über Ländergrenzen hinweg.
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Kooperation zwischen Behörden verschiedener EU-Staaten beim Aufspüren und Einziehen von Verbrechenserträgen.























































