Eingegangen am 10.03.2026
AfD hinterfragt CO2-Export und Offshore-Speicherung kritisch
Hintergrund
Die Bundesregierung plant zwei Gesetzentwürfe zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS). Ein Gesetz soll den Export von abgeschiedenem CO2 ins Ausland ermöglichen, das andere die Offshore-Speicherung in deutschen Meeresgebieten regeln. Die Technologie gilt als wichtiger Baustein beim Klimaschutz, ist aber noch relativ neu und wenig erprobt.
Die AfD-Fraktion fragt in einer Kleinen Anfrage vom 10. März 2026 (BT-Drs. 21/4619) nach den geplanten Gesetzen zum CO2-Export und zur Offshore-Speicherung. Mit insgesamt 18 detaillierten Fragen wendet sie sich an die Bundesregierung. Schwerpunkt ist die neue CCS-Technologie.
Die Anfrage bezieht sich auf zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Der erste soll die Ausfuhr von abgeschiedenem CO2 ins Ausland ermöglichen. Der zweite regelt die Offshore-Speicherung in deutschen Meeresgebieten. Laut den Entwürfen ist der Export notwendig, da Deutschland mangels kurzfristig verfügbarer Speicherkapazitäten auf ausländische Lagerung angewiesen ist. Dies ist bemerkenswert, da Deutschland bislang eine eher zurückhaltende Position zur CCS-Technologie eingenommen hatte.
Fragen zu Sicherheit und Kontrolle
Die AfD fragt nach den Mindestanforderungen internationaler Absprachen. Auch die Überwachung der Einhaltung steht im Fokus. „Welche Sanktions- bzw. Durchsetzungsinstrumente beabsichtigt die Bundesregierung zurückzugreifen, wenn der Zielstaat bzw. Betreiber die Bedingungen nicht einhält?“ fragt die Fraktion und nennt Beispiele wie Exportstopp oder Vertragsstrafen.
Die Kostenschätzung der Bundesregierung stellt die AfD grundsätzlich in Frage. Diese geht von keinem zusätzlichen Erfüllungsaufwand aus, obwohl internationale Übereinkünfte und Überwachung erforderlich sind. Hintergrund ist, dass solche grenzüberschreitenden Verfahren typischerweise erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen. Auch die Angabe, Länder und Gemeinden würden nicht zusätzlich belastet, hinterfragt die Fraktion kritisch.
Umweltrisiken im Fokus
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf möglichen Umweltschäden. Die AfD fordert eine detaillierte Auflistung ökologischer Risiken für Meeresökosysteme – getrennt nach Normalbetrieb, Störfällen und Leckagen. Genannt werden unter anderem pH-Absenkung, CO2-Ausbreitung und Schwermetallmobilisierung.
Nach der wissenschaftlichen Grundlage der Risikobewertungen fragt die Partei ebenfalls. Wie bei anderen komplexen Technologiethemen fordert sie peer-reviewte Studien und behördliche Bewertungen als Belege.
Die Bundesregierung muss nun alle 18 Fragen beantworten. Dabei soll sie auch erklären, welche Staaten als Zielländer für den CO2-Export in Betracht kommen und nach welchen Kriterien sie ausgewählt werden.
Betroffen sind vor allem Industrieunternehmen, die CO2 abscheiden wollen, sowie Anrainerstaaten der Nord- und Ostsee. Auch Meeresökosysteme und deren Artenvielfalt könnten durch die neue Technologie beeinflusst werden.
Die Bundesregierung muss die 18 Fragen der AfD beantworten. Parallel laufen die parlamentarischen Beratungen zu den beiden Gesetzentwürfen weiter. Eine Antwortfrist ist nicht erkennbar, da es sich um eine Kleine Anfrage handelt.
- CCS
- Carbon Capture and Storage bezeichnet die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von Kohlendioxid, um es dauerhaft aus der Atmosphäre fernzuhalten.
- Londoner Protokoll
- Internationales Abkommen, das die Einbringung von Stoffen ins Meer regelt und bisher den CO2-Export zur Meeresspeicherung verbietet.
- Offshore-Speicherung
- Die dauerhafte Lagerung von CO2 in geologischen Schichten unter dem Meeresboden.























































