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- 47 Mio. Euro Anwaltskosten für Impfstoffhersteller im Bundeshaushalt 2027
- Bund trägt Rechtskosten von BioNTech, Pfizer, Moderna und anderen Herstellern
- Aufschlüsselung nach Unternehmen und Prüfmaßstäben bisher nicht veröffentlicht
Hintergrund
Im Zuge der COVID-19-Pandemie schloss der Bund Abnahmeverträge mit mehreren Impfstoffherstellern ab, die nach Angaben der Fragesteller auch Klauseln zur Übernahme von Anwaltskosten enthalten. Aus Kapitel 1503 Titel 684 07 des Bundeshaushalts wurden in den Jahren 2021 bis 2024 mehrere Milliarden Euro ausgegeben — allein 2022 laut Haushaltsrechnung rund 6,69 Milliarden Euro. Die Bundesregierung teilte auf eine frühere Schriftliche Frage im Februar 2025 mit, es seien 13,2 Millionen Euro brutto für Anwaltskosten ausgezahlt worden, nannte jedoch weder Unternehmen noch eine Aufschlüsselung nach Kostenart oder Haushaltsjahr.
- 47.246.000 Euro — im Haushaltsentwurf 2027 für Anwaltskosten aus Kapitel 1503 Titel 684 07 vorgesehen
- 25.600.000 Euro — jährlich für Anwaltskosten in den Jahren 2028 bis 2030 geplant
- 13,2 Mio. Euro brutto — bereits ausgezahlte Anwaltskosten laut Regierungsantwort vom Februar 2025
- 6,69 Mrd. Euro — Gesamtausgaben aus dem Haushaltstittel im Jahr 2022 (Haushaltsrechnung)
- 3,87 Mrd. Euro — Gesamtausgaben aus dem Haushaltstittel im Jahr 2021 (Haushaltsrechnung)
Im Detail
„sichergestellt, dass die Hersteller ausschließlich zulässige und vertretbare Kosten […] ersetzt erhalten“
— Bundesregierung, Antwort auf Schriftliche Frage 118, BT-Drs. 20/14894, 5. Februar 2025
Der Bund plant, im Jahr 2027 rund 47,2 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für Anwaltskosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfstoffbeschaffung auszugeben. Ein Teil davon dürfte auf die Erstattung von Anwaltskosten der Impfstoffhersteller entfallen — konkret: Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanzieren möglicherweise die rechtliche Verteidigung von Unternehmen wie BioNTech, Pfizer oder Moderna in laufenden Gerichtsverfahren. Wie hoch dieser Anteil genau ist und welche Hersteller in welcher Höhe profitieren, ist öffentlich nicht bekannt. Genau das will die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8260 vom 29. September 2026 klären.
Anwaltskosten der Impfstoffhersteller: Was der Haushalt verrät
Im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027 (BT-Drs. 21/7300) sind bei Kapitel 1503 Titel 684 07 insgesamt 48.127.000 Euro veranschlagt. Nach Angaben der Bundesregierung gegenüber den zuständigen Berichterstattern im Haushaltsausschuss entfallen davon 47.246.000 Euro auf Anwaltskosten. Für die Folgejahre 2028 bis 2030 sind laut Drucksache jeweils 25.600.000 Euro für Anwaltskosten ausgewiesen. Worauf diese Beträge im Einzelnen entfallen — auf die Erstattung der Anwaltskosten der Hersteller oder auf die eigene rechtliche Beratung und Vertretung des Bundes — ist in den Haushaltsdokumenten nicht ausgewiesen.
Aus demselben Haushaltstitel wurden in den Vorjahren erhebliche Summen abgerufen: Laut Haushaltsrechnung flossen 2021 rund 3,87 Milliarden Euro, 2022 sogar rund 6,69 Milliarden Euro und 2023 noch rund 1,19 Milliarden Euro aus diesem Titel ab. 2024 waren es noch rund 450 Millionen Euro, 2025 rund 396 Millionen Euro. Der Großteil dieser Beträge entfiel nach Angaben der Fragesteller auf die Beschaffung von Impfstoff, Lagerung und Logistik — eine Aufschlüsselung nach Kostenarten ist jedoch nicht veröffentlicht.
Vertragsgrundlage und Prüfmaßstäbe unklar
Die Anwaltskosten der Impfstoffhersteller beruhen laut Drucksache auf Freistellungs- und Kostenübernahmeklauseln in den Abnahmeverträgen, die der Bund mit den Herstellern geschlossen hat. Die Fragesteller argumentieren, dass Anwaltskosten kein Impfstoffpreis seien und daher nicht unter die vertraglich vereinbarte Preisvertraulichkeit fallen. Die Bundesregierung hat auf eine frühere Schriftliche Frage (BT-Drs. 20/14894) im Februar 2025 lediglich mitgeteilt, es seien „entsprechende Auszahlungen in Höhe von 13,2 Mio. Euro brutto erfolgt“ und die Hersteller erhielten „ausschließlich zulässige und vertretbare Kosten“ erstattet. Weder die prüfende Organisationseinheit noch der konkrete Prüfmaßstab wurden dabei benannt.
Die AfD-Fraktion stellt 15 Hauptfragen mit zahlreichen Unterfragen, die unter anderem klären sollen, welche Rechtsanwaltskanzleien seit 2021 für die Hersteller gegenüber dem Bund Kosten geltend gemacht haben, wie viele Haftungsfälle notifiziert wurden und ob für ausländische Kanzleien, auf die das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht anwendbar ist, eigene Prüfmaßstäbe gelten. Auch die Frage nach vertraglichen oder haushaltsrechtlichen Obergrenzen je Haftungsfall oder Unternehmen ist Teil der Anfrage. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch beim EU-Klimasozialfonds, wo Mittelverwendung und Prüfmaßstäbe ebenfalls unklar sind.
Gerichtsverfahren und Impfschadensfälle im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt der Kleinen Anfrage betrifft anhängige Gerichtsverfahren, in denen der Bund die Anwaltskosten eines Impfstoffherstellers ganz oder teilweise trägt. Gefragt wird nach der Zahl der Verfahren zum Stichtag 30. Juni 2026, dem jeweils zuständigen Gericht, der Instanz und dem betroffenen Unternehmen. Zugleich soll die Bundesregierung mitteilen, in wie vielen dieser Verfahren die Klägerseite einen Gesundheitsschaden nach einer SARS-CoV-2-Impfung geltend macht. Parallel dazu werden Amtshaftungsklageverfahren gegen den Bund selbst erfragt, getrennt von den vertraglichen Haftungsfällen nach den Abnahmeverträgen.
Frage 11 der Anfrage enthält einen Vergleichsaspekt, der politisch brisant ist: Während die Bundesregierung nach Darstellung der Fragesteller möglicherweise Anwaltskosten der Hersteller übernimmt, soll sie auch angeben, welche Mittel in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 für die rechtliche Unterstützung von Personen aufgewendet wurden, die Gesundheitsschäden nach einer COVID-19-Impfung geltend machen. Ob dafür überhaupt Mittel veranschlagt sind, ist Teil der Anfrage.
Impfstofflager und Gesamtkosten bis 2030
Die Anfrage umfasst auch Fragen zum Lagerbestand an COVID-19-Impfstoffdosen: Wie viele Dosen befanden sich zum 30. Juni 2026 noch im zentralen Bundeslag, wie viele wurden seit 2021 vernichtet, und bis wann läuft der im Juni 2025 neu bezuschlagte Lagervertrag? Schließlich soll die Bundesregierung eine Gesamtrechnung vorlegen: Welche Summe hat der Bund seit 2021 insgesamt für Anwaltskosten der Hersteller, eigene Anwaltskosten und Zahlungen aus Vergleichen und Urteilen im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen aufgewendet? Diese Gesamtschau fehlt bisher in öffentlich zugänglichen Dokumenten. Vergleichbare Fragen zur staatlichen Haushaltskontrolle spielten zuletzt auch bei der GKV-Selbstverwaltung eine Rolle, wo Transparenz über die Verwendung öffentlicher Mittel gefordert wird.
Betroffen sind in erster Linie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die Ausgaben aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Mittelbar berührt sind zudem Personen, die Gesundheitsschäden nach einer COVID-19-Impfung geltend machen und deren Klagen von Herstellern verteidigt werden, deren Anwaltskosten der Bund trägt. Die Anfrage erkundigt sich auch danach, ob und welche Mittel für die Unterstützung von Impfgeschädigten vorgesehen sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8260) wurde am 29. September 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Kapitel 1503 Titel 684 07
- Eine bestimmte Haushaltsstelle im Bundeshaushalt, aus der Ausgaben im Zusammenhang mit der zentralen COVID-19-Impfstoffbeschaffung des Bundes finanziert werden.
- Haftungsfall
- Laut Drucksache jeder gegenüber dem Bund notifizierte Fall, in dem ein Impfstoffhersteller eine Haftungsfreistellung nach den Abnahmeverträgen in Anspruch nimmt.
- Freistellungsklausel
- Eine Vertragsklausel, durch die sich eine Partei verpflichtet, die andere Partei von bestimmten Kosten oder Haftungsrisiken freizustellen — hier: Kosten der Rechtsvertretung der Hersteller.
Warum zahlt der Bund Anwaltskosten für Impfstoffhersteller?
Laut Drucksache beruht die Verpflichtung auf Klauseln in den Abnahmeverträgen, die der Bund mit den Herstellern geschlossen hat. Die genauen Vertragsbedingungen sind bislang nicht vollständig öffentlich bekannt.
Wie viel Geld ist für Anwaltskosten im Haushalt 2027 geplant?
Im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027 sind bei Kapitel 1503 Titel 684 07 insgesamt 48.127.000 Euro veranschlagt, davon laut Regierungsangaben 47.246.000 Euro für Anwaltskosten.
Für welche Jahre sind noch weitere Mittel geplant?
Für die Jahre 2028 bis 2030 sind laut Drucksache jeweils 25.600.000 Euro für Anwaltskosten ausgewiesen.























































