Wahlvorschlag eingereicht
Die Linke schlägt Ines Schwerdtner für Schuldengremium vor
Hintergrund
Das Gremium nach § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes überwacht die Verschuldung des Bundes und berät über finanzpolitische Fragen. Es ist ein wichtiges Kontrollorgan für die deutsche Haushaltspolitik. Die Zusammensetzung erfolgt nach dem Proporz der Fraktionsstärken im Bundestag.
Die Fraktion Die Linke hat am 5. Mai 2026 einen Wahlvorschlag für das Gremium nach § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes eingereicht (Drucksache 21/5736). Als Kandidatin schlägt sie Ines Schwerdtner vor. Die aktuelle Parteivorsitzende der Linken soll damit in das wichtige Finanzkontrollorgan einziehen.
Kontrollorgan der Staatsfinanzen
Das Gremium überwacht die Verschuldung des Bundes. Dies ist bemerkenswert, da es sich um eines der einflussreichsten Kontrollorgane der deutschen Finanzpolitik handelt. Darüber hinaus berät es über grundsätzliche finanzpolitische Fragen und begleitet die Entwicklung der deutschen Staatsschulden, wobei die Zusammensetzung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Bundestag erfolgt.
Der Wahlvorschlag trägt die Unterschriften der Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek und Sören Pellmann. Mit Schwerdtner würde erstmals die aktuelle Parteivorsitzende der Linken in dieses Finanzgremium einziehen – ein Novum in der jüngeren Parlamentsgeschichte.
Das Schuldengremium funktioniert wie ein Wächter über Deutschlands Staatsfinanzen – es schaut genau hin, wenn der Bund neue Kredite aufnehmen will.
Parlamentarische Abstimmung steht an
Der Bundestag muss nun entscheiden. Hintergrund ist das parlamentarische Verfahren bei der Besetzung von Bundesgremien, wonach eine Abstimmung in den kommenden Plenarsitzungen erfolgt. Die Mehrheit der Abgeordneten entscheidet über die Gremienzusammensetzung, was wiederum Teil der parlamentarischen Kontrolle über die Bundesfinanzen ist und einen wichtigen Baustein der demokratischen Haushaltskontrolle darstellt.
Betroffen sind alle Steuerzahler, da das Gremium die Entwicklung der Staatsschulden überwacht und damit Einfluss auf die Finanzpolitik nimmt. Auch die parlamentarische Kontrolle der Bundesfinanzen wird durch die Personalentscheidung beeinflusst.
Der Bundestag muss über den Wahlvorschlag abstimmen. Die Wahl erfolgt in der Regel in einer der nächsten Plenarsitzungen. Dabei entscheidet die Mehrheit der Abgeordneten über die Besetzung des Gremiums.
- Bundesschuldenwesengesetz
- Gesetz, das die Verwaltung und Kontrolle der deutschen Staatsschulden regelt und entsprechende Kontrollgremien einrichtet.























































