Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8403 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 110.000 Tonnen e-SAF fehlen laut Anfrage ab 2030
- Verpflichtungsermächtigungen sinken von 2,4 Mrd. auf 344 Mio. Euro
- EU-Quote: 2 Prozent SAF seit 2025, 42 Prozent bis 2045
Hintergrund
Die EU-Verordnung 2023/2405 (ReFuelEU Aviation) schreibt seit 2025 eine SAF-Mindestquote von 2 Prozent an EU-Flughäfen vor. Sie soll bis 2050 auf 70 Prozent steigen. Eine eigene e-SAF-Unterquote gilt ab 2030. Laut den Fragestellern gibt es in Deutschland bislang keine industriellen Produktionskapazitäten in dieser Größenordnung. Hohe Produktionskosten, der Bedarf an erneuerbarem Strom und fehlende Investitionssicherheit gelten als zentrale Hürden.
- 110.000 Tonnen — impliziter e-SAF-Bedarf in Deutschland ab 2030 laut Fragestellern.
- 1,2 Prozent — anfängliche e-SAF-Unterquote ab 2030.
- 42 Prozent — SAF-Mindestanteil im Jahr 2045.
- 2,4 Mrd. auf 344 Mio. Euro — Absenkung der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltstitel 892 04.
Im Detail
Die e‑SAF-Unterquote greift ab 2030 und liegt zunächst bei 1,2 Prozent, was einen Bedarf von ca. 110.000 t e‑SAF in Deutschland impliziert.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8403
Ab 2030 müssen Fluggesellschaften in der EU erstmals strombasiertes Kerosin einsetzen. Für Deutschland entspricht das laut der Kleinen Anfrage 21/8403 vom 7. Oktober 2026 einem Bedarf von rund 110.000 Tonnen e-SAF. Industrielle Produktionskapazitäten in dieser Größenordnung fehlen nach Darstellung der Fragesteller bislang. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN richtet deshalb 32 Fragen an die Bundesregierung.
Was gilt aktuell bei SAF und e-SAF?
Die EU-Verordnung 2023/2405 (ReFuelEU Aviation) schreibt seit 2025 eine SAF-Mindestquote von 2 Prozent an EU-Flughäfen vor. Sie soll schrittweise bis 2050 auf 70 Prozent steigen, für 2045 nennt die Anfrage 42 Prozent. Eine eigene Unterquote für e-SAF greift ab 2030 und liegt zunächst bei 1,2 Prozent. e-SAF entsteht im Power-to-Liquid-Verfahren aus grünem Wasserstoff und CO2 und lässt sich als sogenannter Drop-in-Kraftstoff in bestehenden Flugzeugen und Flughafeninfrastrukturen nutzen. Laut der Anfrage gilt er daher als zentrale skalierbare Option zur Defossilisierung der Luftfahrt, weil er geringere Landnutzungskonflikte verursacht als biobasierte Kraftstoffe.
Zugleich benötigt die Produktion erhebliche Mengen erneuerbaren Stroms und Wasser. Die Fragesteller betonen, dass e-SAF vor allem dort eingesetzt werden sollte, wo eine direkte Elektrifizierung nicht möglich ist. Vermeidbare Flugreisen könnten Ressourcenbedarf und Emissionen zusätzlich senken.
Versorgungslücke und Importfrage
Ein Schwerpunkt der Anfrage ist die Frage, wie die Bundesregierung die Lücke von rund 110.000 Tonnen bis 2030 schließen will. Die Fraktion fragt nach der Zeitspanne zwischen Planung, Bau und Inbetriebnahme der Anlagen, nach geplanten Importen und möglichen Partnerländern sowie nach der Logistik- und Lieferkettenstrategie. Außerdem will sie wissen, ob die nationalen Klimaziele im Luftverkehr für 2030 und 2045 ohne ausreichende e-SAF-Kapazitäten erreichbar sind und welche verbleibenden Emissionen 2045 bei einem SAF-Anteil von 42 Prozent erwartet werden.
Doppelauktion und Preisannahmen
Mehrere Fragen betreffen den von der Bundesregierung geplanten Doppelauktionsmechanismus. Dabei sollen Wasserstoff-Produktionsvereinbarungen (HPAs) und Wasserstoff-Verkaufsvereinbarungen (HSAs) im Förderzeitraum 2030 bis 2039 abgeschlossen werden. Die Fraktion fragt nach Fördervolumen, Laufzeiten, Mengenallokation, Risikoverteilung zwischen Produzenten, Intermediär, Inverkehrbringern und Staat sowie nach jährlichen Ausgaben und Einnahmen.
Kritisch hinterfragt die Anfrage die Berechnungen im vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Dokument zum deutschen e-SAF-Förderprogramm. Dort würden HSA-Preise von 640 Euro je Tonne (fossiles Kerosin) und 1.925 Euro je Tonne (HEFA-SAF/Biokerosin) angesetzt, obwohl der zitierte EASA-Bericht keinen Indexpreis für e-SAF ausweise. Die Fragesteller wollen wissen, ob die niedrigen Preisannahmen auf eine mögliche Abschwächung der ReFuelEU-Quoten hindeuten und ob die Flugbranche von hohen Pflichtkosten entlastet werden soll. Ebenfalls gefragt wird nach der Bewertung von Berichten über eine mögliche Aussetzung von Sanktionen bei Nichterfüllung der Quoten.
Haushaltskürzung im Entwurf 2027
Besonders konkret ist die Frage zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027. Im Einzelplan 60, Titel 892 04 (Förderung von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Kraftstoffe und Antriebstechnologien für die Luft- und Schifffahrt), sinken laut Anfrage die Verpflichtungsermächtigungen von rund 2,4 Milliarden Euro auf 344 Millionen Euro. Die Fraktion verlangt eine Begründung und will wissen, wie sich die Änderung auf das Volumen auswirkt, das über die Doppelauktion gefördert werden kann.
Projekte, Bundeswehr und weitere Fragen
Weitere Fragen gelten dem Zeitplan und der Förderzusage für das Projekt Concrete Chemicals am PCK Schwedt in Brandenburg sowie dem Förderverfahren für das PtX Lab in der Lausitz. Hinzu kommen Fragen zum Potenzial von SAF bei Luftwaffe und Flugbereitschaft der Bundeswehr, zur Klimabilanz der Bundesverwaltung, zur Bioökonomie bei nicht-strombasierten Kraftstoffen, zu Nicht-CO2-Effekten wie Kondensstreifen sowie zur Position der Bundesregierung zum geplanten Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit. Auch die verteilten Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung und mögliche Verzögerungen durch ressortübergreifende Abstimmung sind Thema.
Die Antworten der Bundesregierung stehen noch aus. Sie dürften zeigen, wie konkret die Planungen für den e-SAF-Hochlauf tatsächlich sind.
Weiterlesen:
- Bustourismus braucht Technologieoffenheit statt E-Mobilitätszwang
- Nachnutzung stillzulegender Kernkraftwerke für Fusion
Betroffen sind Fluggesellschaften und Flughäfen, die die EU-Quoten erfüllen müssen, sowie Anlagenbauer, Chemieunternehmen und Wasserstoffproduzenten. Mittelbar betrifft das Thema Fluggäste und Steuerzahler, weil Förderprogramme und Quotenkosten Preise und Haushalt beeinflussen können.
Die Anfrage wurde am 7. Oktober 2026 als Drucksache veröffentlicht. Die Bundesregierung hat sie noch nicht beantwortet. Für Kleine Anfragen sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
- e-SAF
- Strombasiertes nachhaltiges Flugkraftstoff-Kerosin, hergestellt aus grünem Wasserstoff und CO2.
- Power-to-Liquid (PtL)
- Verfahren, bei dem Strom über Wasserstoff und CO2 in flüssige Kraftstoffe umgewandelt wird.
- Doppelauktion
- Förderinstrument, bei dem Produktion und Abnahme von Wasserstoff getrennt ausgeschrieben werden, um Angebot und Nachfrage zu verbinden.
Was ist e-SAF?
e-SAF ist strombasiertes Flugkraftstoff-Kerosin, das aus grünem Wasserstoff und CO2 hergestellt wird und in bestehenden Flugzeugen eingesetzt werden kann.
Welche EU-Quote gilt für e-SAF?
Laut Anfrage greift die e-SAF-Unterquote ab 2030 und beträgt zunächst 1,2 Prozent, was in Deutschland etwa 110.000 Tonnen entspricht.
Wie soll e-SAF gefördert werden?
Die Bundesregierung plant laut Anfrage einen Doppelauktionsmechanismus mit Wasserstoff-Produktions- und Verkaufsvereinbarungen im Zeitraum 2030 bis 2039.



































































