- 15 Fragen zu Dialysekosten im GKV-System 2020–2025
- Kosten für Asylbewerber-Dialyse und Inklusionsprogramme angefragt
- Inanspruchnahme des Check-up 35 durch Migranten im Fokus
Hintergrund
Chronische Nierenerkrankungen (CKD) und die daraus folgende Dialysepflicht gehören zu den kostspieligsten Dauerbehandlungen im deutschen GKV-System. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fördert über seinen Innovationsfonds Projekte wie das Versorgungsforschungsprojekt NoMiG, das Barrieren bei der Notfallversorgung von Migranten untersucht. Gleichzeitig steht der allgemeine Vorsorge-Checkup (Check-up 35) allen GKV-Versicherten ab 35 Jahren offen. Die Frage, ob bestimmte Bevölkerungsgruppen dieses Angebot seltener nutzen und welche Folgekosten daraus entstehen, ist Gegenstand gesundheitswissenschaftlicher Forschung.
Im Detail
Da die Dialyse eine der teuersten chronischen Behandlungen im GKV-System ist, besteht in den Augen der Fragesteller ein dringendes öffentliches Interesse an der Transparenz über die tatsächliche Kostenlast durch Zuwanderer sowie an der Wirksamkeit staatlich finanzierter Präventionsmaßnahmen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8353
Dialysebehandlungen gehören zu den teuersten Dauerleistungen im deutschen GKV-System. Wer an einer chronischen Nierenerkrankung (CKD) im Endstadium leidet, ist in der Regel drei- bis viermal wöchentlich auf eine mehrstündige Blutwäsche angewiesen. Die AfD-Fraktion fragt in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8353 vom 6. Oktober 2026, wie hoch diese Kosten in den Jahren 2020 bis 2025 insgesamt waren — und welcher Teil davon auf Personen entfällt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder über § 264 SGB V als Sozialhilfeempfänger abgerechnet werden.
Dialysekosten und Migrationshintergrund im Fokus
Die 15 Fragen umfassen ein breites Spektrum: von den konkreten jährlichen Dialysegesamtkosten über die Rate sogenannter Akut-Dialysen — also Erstdiagnosen im Endstadium ohne vorherige nephrologische Anbindung — bis hin zu Kostenunterschieden zwischen Versicherten mit und ohne Migrationshintergrund, aufgegliedert nach Fallpauschalen und Dialysesachkosten. Die Fragesteller wollen zudem wissen, ob und in welcher Höhe Krankenkassen und Sozialhilfeträger Dolmetscherleistungen bei nephrologischen Konsultationen finanzieren.
Ein weiterer Schwerpunkt gilt der Nutzung von Vorsorgeangeboten: Die Anfrage erkundigt sich nach der Inanspruchnahmequote des Check-up 35 durch Versicherte mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, insbesondere Empfänger von AsylbLG- und SGB-II-Leistungen, im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Der Check-up 35 ist ein GKV-Vorsorgeuntersuchungsangebot für alle Versicherten ab 35 Jahren und erfasst unter anderem Risikofaktoren für Nierenerkrankungen.
Fördergelder für interkulturelle Gesundheitsprogramme
Die Fraktion fragt darüber hinaus nach konkreten vom G-BA oder dem Bundesgesundheitsministerium geförderten Inklusionsprojekten im nephrologischen Bereich. Genannt wird dabei das Innovationsfonds-Projekt NoMiG, das Barrieren bei der Notfallversorgung von Migranten untersucht, sowie das Versorgungsforschungsprojekt CKD-up. Aus Sicht der Fragesteller — so die Vorbemerkung der Anfrage — ist kritisch zu prüfen, ob solche Programme tatsächlich die Krankheitslast senken oder hauptsächlich administrative Zusatzkosten erzeugen. Diese Einschätzung stellt die Position der antragstellenden Fraktion dar und ist keine objektiv belegte Tatsache.
Frage 11 geht einen Schritt weiter und fragt, wie die Bundesregierung den Einsatz von Bundes- oder Beitragsmitteln für mehrsprachige Informationskampagnen begründet, wenn der Erwerb der deutschen Sprache als Bestandteil der Integrationspflicht gilt. Frage 15 wiederum thematisiert, ob eine systematische Erfassung von Behandlungskosten nach Aufenthaltsstatus oder Migrationshintergrund erfolgt — und falls nicht, warum nicht.
Was gilt aktuell?
Im geltenden Recht erfolgt die Abrechnung von Dialysebehandlungen für GKV-Versicherte über einheitliche Fallpauschalen; eine gesonderte statistische Erfassung nach Migrationshintergrund oder Aufenthaltsstatus ist gesetzlich nicht vorgesehen. Asylbewerber haben nach dem AsylbLG Anspruch auf medizinische Grundversorgung, wozu akut notwendige Behandlungen wie Dialyse zählen. Für anerkannte Schutzberechtigte und dauerhaft Aufenthaltsberechtigte gilt das allgemeine GKV-Recht.
Die Anfrage schließt an eine breitere gesundheitspolitische Diskussion an, die etwa auch die Pflegereform PNOG und Fragen zur häuslichen Versorgung betrifft. Vergleichbare Transparenzfragen zu Kosten und Migrationshintergrund finden sich auch in anderen Drucksachen, etwa zu Abschiebungsverfahren.
Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
Betroffen sind GKV-Versicherte als Beitragszahler, Dialysepatienten unabhängig ihrer Herkunft sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem SGB II. Auch Krankenkassen und Sozialhilfeträger sind als Kostenträger direkt angesprochen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8353) ist am 6. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Die Antwort wird als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- CKD (Chronische Nierenerkrankung)
- Chronic Kidney Disease — eine dauerhaft eingeschränkte Nierenfunktion, die im Endstadium zur Dialysepflicht führt und zu den teuersten Behandlungen im GKV-System gehört.
- AsylbLG
- Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Sozialleistungen für Asylbewerber und Geduldete in Deutschland, einschließlich medizinischer Grundversorgung.
- Innovationsfonds G-BA
- Ein Fördertopf des Gemeinsamen Bundesausschusses, der neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung im deutschen Gesundheitssystem finanziert.
Was ist eine Akut-Dialyse im Sinne der Anfrage?
Laut Drucksache bezeichnet der Begriff eine Erstdiagnose im Endstadium der Nierenerkrankung ohne vorherige nephrologische Anbindung — also ein Szenario, das durch frühere Vorsorge hätte vermieden werden können.
Was ist der Check-up 35?
Der Check-up 35 ist ein gesetzlich verankertes Vorsorgeuntersuchungsangebot der GKV für alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr, das unter anderem Risikofaktoren für Nieren- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erfasst.
Was ist das Projekt NoMiG?
NoMiG ist ein vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gefördertes Forschungsprojekt, das die Ursachen für eine aus Sicht der Fragesteller überdurchschnittliche Notfallversorgungsnutzung durch Migranten untersucht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8353 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































