Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8416 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 19 Fragen zur Lage der Terroropfer im Inland
- Gesetzliche Grundlage für Bundesopferbeauftragten geplant
- Entschädigungsanträge nach SGB XIV im Fokus
Hintergrund
Nach dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 wurde das Amt des Bundesopferbeauftragten geschaffen. Er betreut laut Drucksache aktuell Betroffene zahlreicher Taten, etwa in Halle, Hanau, Magdeburg, Mannheim und Solingen. Die Fragesteller verweisen darauf, dass staatliche Hilfen aus ihrer Sicht lange nicht ausreichend und niedrigschwellig waren.
Im Detail
Gleichzeitig zeigt sich, dass staatliche Unterstützungsangebote für Betroffene und Hinterbliebene in der Vergangenheit längst nicht ausreichend, niedrigschwellig und langfristig ausgestaltet waren.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8416
Wie gut hilft der Staat Menschen, die einen Terroranschlag überlebt oder Angehörige verloren haben? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage 21/8416 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 7. Oktober 2026. Unterzeichnet haben unter anderem Helge Limburg, Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic und Lamya Kaddor.
Anlass ist die Ankündigung der Bundesregierung vom Juli 2026, dem Amt des Bundesopferbeauftragten eine gesetzliche Grundlage zu geben. Bisher beruht die Tätigkeit auf Kabinettsbeschlüssen. Die Fraktion will die bisherige Arbeit und die Lage der Betroffenen genauer beleuchten. Sie möchte damit eine Grundlage für Impulse zur Weiterentwicklung des Amtes sowie der Opferhilfe und der sozialen Entschädigung gewinnen.
Was gilt aktuell?
Der Bundesopferbeauftragte wurde als Lehre aus dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz 2016 geschaffen. Er ist zentraler Ansprechpartner für Betroffene terroristischer und extremistischer Anschläge im Inland. Er soll sie im Umgang mit Behörden unterstützen, gemeinsam mit den zuständigen Stellen praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfen vermitteln und sich in Politik und Öffentlichkeit für ihre Anliegen einsetzen. Seine Geschäftsstelle gehört zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
Nach der Drucksache betreut er aktuell Betroffene der Anschläge auf den CSD Berlin (2026), der Messerangriffe von Bielefeld, Essen und am Holocaust-Mahnmal Berlin (2025), des Anschlags in München (2025), des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt (2024), der Messerangriffe in Duisburg (2023), Mannheim und Solingen (2024), im ICE zwischen Nürnberg und Regensburg (2022), in Dresden (2020), des Anschlags in Hanau (2020), der Anschläge in Halle (Saale) und Landsberg (2019) sowie der Taten am Berliner Breitscheidplatz und am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (2016).
Die Fragen zur Lage der Betroffenen
Die Fragesteller beschreiben, dass terroristische Taten für Opfer und Angehörige nicht nur unmittelbares Leid, sondern vielfach langjährige psychische, soziale und finanzielle Belastungen bedeuten. Aus ihrer Sicht bestehen bei Gesundheitsfolgen, finanzieller Absicherung sowie bei Beantragung und Koordinierung von Leistungen erhebliche Hürden. Die Bundesregierung soll deshalb darlegen, wie viele Menschen der Beauftragte seit 2016 betreut hat, aufgeschlüsselt nach Geschädigten, Angehörigen, Zeugen, Ersthelfern und wirtschaftlich Geschädigten. Außerdem fragt die Fraktion nach der materiellen, gesundheitlichen und sozialen Lage der Betroffenen sowie nach vorhandener und geplanter Forschung zu den Langzeitfolgen.
Entschädigung nach dem SGB XIV
Ein weiterer Schwerpunkt sind Leistungen der sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV. Die Bundesregierung soll mitteilen, wie viele Anträge aus dem Kreis der betreuten Betroffenen gestellt und wie viele negativ beschieden wurden. Zudem fragt die Fraktion nach den Ablehnungsgründen und deren Häufigkeit. Weitere Fragen betreffen die Kriterien, nach denen der Beauftragte eine Betreuung übernimmt und wieder beendet.
Gesetz, Personal und Beteiligung
Zum geplanten Gesetz über einen Beauftragten für die Anliegen von Betroffenen terroristischer Straftaten im Inland möchte die Fraktion wissen, ob Kompetenzen erweitert werden. Sie fragt zudem nach den Planstellen der Geschäftsstelle seit 2020 und nach zusätzlichem Personal und Mitteln. Offen ist auch, ob ein Beirat Betroffener geschaffen wird, ob die Zuständigkeit auf Taten vor 2016 oder im Ausland ausgeweitet werden soll und wann der Abschlussbericht des Beauftragten der 20. Wahlperiode vorliegt. Außerdem erkundigt sich die Fraktion nach einem Ausbau der Koordinierungsstelle NOAH auch für das Inland.
Die Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor. Sie dürfte zeigen, wie viele Menschen betreut werden, wie Entschädigungsanträge ausgehen und welche Pläne für das Amt bestehen.
Weiterlesen:
Betroffen sind Verletzte, Angehörige, Zeugen, Ersthelfer und Personen mit wirtschaftlichen Schäden nach terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland.
Die Bundesregierung muss die Kleine Anfrage nun beantworten. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist dafür grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht.
- SGB XIV
- Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt die soziale Entschädigung, also Leistungen für Opfer von Gewalttaten.
- NOAH
- Die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe unterstützt Betroffene und Angehörige; die Anfrage erkundigt sich nach einem Ausbau für das Inland.
Was macht der Bundesopferbeauftragte?
Er ist laut Drucksache zentraler Ansprechpartner für Betroffene terroristischer und extremistischer Anschläge. Er unterstützt sie im Umgang mit Behörden und vermittelt praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfen.
Wo ist die Geschäftsstelle angesiedelt?
Die Geschäftsstelle ist im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz angesiedelt.
Warum wird das Amt gesetzlich geregelt?
Die Bundesregierung hat im Juli 2026 angekündigt, dem bisher auf Kabinettsbeschlüssen beruhenden Amt eine gesetzliche Grundlage zu geben.



































































