- 12,27 Mio. Euro FlexHHM-Ausgaben bis September 2026
- Drohnen-Positiv-Liste aus Sicherheitsgründen nicht offengelegt
- Datenübertragungsrisiko bei handelsüblichen Drohnen nicht ausschließbar
Hintergrund
Das Instrument der Flexiblen Haushaltsmittel für militärische Dienststellenleitungen wurde 2019 eingeführt, um Ausstattungslücken bei Bundeswehr-Verbänden unbürokratisch zu schließen. Der Betrag je Dienststelle stieg seitdem von 25.000 auf 50.000 Euro. Ab 2026 erfolgte eine Umbenennung von FlexHHM Kdr in FlexHHM milDstLtg. Der Ukraine-Krieg hat handelsübliche Kleinstdrohnen auch für militärische Zwecke relevant gemacht; Ende Oktober 2023 erstellte die Bundeswehr erstmals eine Positiv-Liste zugelassener Modelle, die im Juni 2024 umfassend überarbeitet wurde.
- 12.272.286 Euro — Ausgabenstand der FlexHHM milDstLtg bis September 2026
- 50.000 Euro — maximales Jahresbudget je Dienststelle (2019 noch 25.000 Euro)
- Oktober 2023 — Erstellung der ersten Positiv-Liste handelsüblicher Kleinstdrohnen
- Juni 2024 — umfassende Überarbeitung der Positiv-Liste
- 2 zivile Dienststellen — nutzten FlexHHM Kdr im Jahr 2022; danach wurde das Instrument für Zivilstellen eingestellt
Im Detail
Ein Risiko im Sinne der Fragestellung kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Der Einsatz von Drohnen im Sinne der Fragestellung ist daher nur für OFFEN klassifizierte Zwecke erlaubt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8719, Antwort zu Frage 15
Über das Instrument der Flexiblen Haushaltsmittel militärischer Dienststellenleitungen (FlexHHM milDstLtg) hat die Bundeswehr bis September 2026 insgesamt 12.272.286 Euro ausgegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8719, veröffentlicht am 19. Oktober 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Das dezentrale Beschaffungsinstrument erlaubt Dienststellenleitungen, pro Jahr bis zu 50.000 Euro eigenständig auszugeben — ohne den zentralen Beschaffungsweg des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) durchlaufen zu müssen.
FlexHHM milDstLtg: Wie das Instrument funktioniert
Das Instrument wurde 2019 mit einem Anfangsbudget von 25.000 Euro je Dienststelle eingeführt. Es soll Ausstattungslücken in militärischen Verbänden schnell und unbürokratisch schließen. Ab dem Haushaltsjahr 2026 erhielt es eine neue Bezeichnung. Die Mittel unterliegen dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit gemäß §§ 11 und 45 der Bundeshaushaltsordnung und können nicht in das Folgejahr übertragen werden. Eine Überführung dezentral beschaffter Materialien in die zentralen Logistikketten der Bundeswehr findet laut Bundesregierung grundsätzlich nicht statt, da dies dem Wesen der dezentralen Beschaffung widerspräche.
Kleinstdrohnen: Positiv-Liste und Sicherheitsbedenken
Ein wesentlicher Teil der Anfrage betrifft den Einsatz handelsüblicher Kleinstdrohnen, die seit dem Ukraine-Krieg auch militärisch genutzt werden. Ende Oktober 2023 erstellte die Bundeswehr eine Positiv-Liste zugelassener Modelle; sie wurde im Juni 2024 umfassend überarbeitet. Welche konkreten Modelle auf der Liste stehen und aus welchen Ländern sie stammen, teilt die Bundesregierung nicht mit. Sie begründet dies damit, dass eine Offenlegung Manipulationsrisiken schon bei der Produktion sowie Rückschlüsse auf Einsatzszenarien ermöglichen würde.
Auf die Frage, ob ausgeschlossen werden kann, dass in den Drohnen verbaute Komponenten eigenständige Kommunikationskanäle zu nicht-verbündeten Staaten aufbauen, antwortet die Bundesregierung: „Ein Risiko im Sinne der Fragestellung kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.“ Als Schutzmaßnahme gilt daher, dass handelsübliche Drohnen ausschließlich für Zwecke der Einstufung „OFFEN“ eingesetzt werden dürfen — also nur dort, wo keine geheimschutzrelevanten Informationen verarbeitet werden. Technisch sieht die Bundesregierung vor, dass die Systeme zwingend ohne Internetverbindung betrieben werden müssen und ohne Nutzeraccounts oder Hersteller-Verifizierungen voll funktionsfähig sein müssen.
Was gilt aktuell bei der Drohnenbeschaffung?
Es existiert keine Dienstanweisung, die eine ausschließliche Beschaffung nach der Positiv-Liste vorschreibt. Tatsächlich bestätigt die Bundesregierung, dass in Rahmenvereinbarungen für Ausbildungsdrohnen auch Modelle enthalten sind, die nicht auf der Whitelist stehen — darunter Zieldarstellungsdrohnen für den Übungsbetrieb. Da diese Systeme ebenfalls nur in der Sicherheitseinstufung „OFFEN“ einzusetzen sind, hält die Bundesregierung die Nutzung für vertretbar. Für den theoretischen Teil der Drohnenausbildung stehen Online-Kurse bereit; praktische Ausbildungskapazitäten werden auch aus FlexHHM-Beschaffungen gespeist.
Angaben zur Anzahl ausgebildeter Drohnenpiloten in 2025 und zur erwarteten Entwicklung 2026 verweigert die Bundesregierung vollständig. Sie begründet dies damit, dass das Staatswohl das parlamentarische Informationsrecht in diesem Fall überwiege — selbst eine Einstufung als Verschlusssache reiche der Sensibilität der Information nicht aus. Für zivile Bundeswehr-Dienststellen ist das Instrument seit Ende 2024 nicht mehr zugänglich; die Inanspruchnahme war mit lediglich zwei Dienststellen im Jahr 2022 zu gering. Seegehende Einheiten hingegen haben FlexHHM laut Bundesregierung genutzt, um Ausstattungslücken zu schließen.
Die Drucksache 21/8719 beleuchtet ein Beschaffungsinstrument, das militärische Reaktionsfähigkeit erhöht, zugleich aber Fragen zu Datensicherheit und Kontrolle aufwirft — Themen, die angesichts des steigenden Drohneneinsatzes in modernen Konflikten an Bedeutung gewinnen. Einen weiteren Überblick über aktuelle Bundestagsthemen bietet der Bericht Bundestag 31.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Weiterlesen:
- Sicherheitsplattform Strom: Bundesnetzagentur plant Notfallsystem
- Indienpolitik: 20 Fragen zu EU-Abkommen und Russland-Kurs
Betroffen sind militärische Dienststellen der Bundeswehr, die das Budgetinstrument für dezentrale Beschaffungen nutzen. Indirekt betrifft die Sicherheitsfrage alle Bundeswehrangehörigen, die mit handelsüblichen Drohnen ausgebildet werden oder diese im Dienst einsetzen.
Bei zwei Fragenkomplexen (Fragen 10/13/14 zur Anzahl ausgebildeter Drohnenpiloten und zum Inhalt der Positiv-Liste) verweigert die Bundesregierung die Auskunft vollständig unter Berufung auf Staatswohlerwägungen und erklärt, eine Einstufung als Verschlusssache sei nicht ausreichend. Die übrigen 20 Fragen werden inhaltlich beantwortet.
Die Anfrage ist mit der Antwort der Bundesregierung vom 16. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8719) abgeschlossen. Weiterer parlamentarischer Handlungsbedarf besteht insoweit, als die Bundesregierung bei zwei Fragenkomplexen die Auskunft verweigert hat; eine weitere parlamentarische Befassung wäre auf dem Klageweg vor dem Bundesverfassungsgericht möglich.
- FlexHHM milDstLtg
- Flexible Haushaltsmittel militärische Dienststellenleitungen — bis zu 50.000 Euro pro Dienststelle und Jahr für dezentrale, unbürokratische Beschaffungen zur Schließung von Ausstattungslücken.
- sUAS
- Small Unmanned Aircraft Systems — handelsübliche Kleinstdrohnen, die die Bundeswehr für Aufklärung, Ausbildung und Zieldarstellung einsetzt.
- Einstufung OFFEN
- Niedrigste Geheimschutzklasse im Bundeswehr-System; Informationen, die keinen besonderen Schutz erfordern und für die handelsübliche Systeme ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen eingesetzt werden dürfen.
Was ist FlexHHM und wie viel Geld steht zur Verfügung?
FlexHHM (Flexible Haushaltsmittel militärische Dienststellenleitungen) ermöglicht Dienststellenleitern eigenständige Beschaffungen bis zu 50.000 Euro je Dienststelle pro Jahr. Bis September 2026 flossen insgesamt 12,27 Millionen Euro ab.
Können die Drohnen Daten an feindliche Staaten senden?
Laut Bundesregierung kann ein solches Risiko nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Deshalb dürfen handelsübliche Drohnen ausschließlich für nicht geheimschutzpflichtige Zwecke der Einstufung 'OFFEN' eingesetzt werden.
Welche Drohnen stehen auf der Positiv-Liste?
Die Bundesregierung nennt keine konkreten Modelle, da eine Offenlegung nach eigener Einschätzung Manipulationsrisiken birgt und Rückschlüsse auf Einsatzszenarien ermöglichen würde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8719 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































