- Notfallsystem für Strommangellage startet Winter 2026/2027
- Zum Stichtag 31. August 2026 noch null Entnahmestellen erfasst
- Kritische Infrastruktur wie Notruf wird vorrangig geschützt
Hintergrund
Die Bundesnetzagentur entwickelt die Sicherheitsplattform Strom als digitales Instrument zur Unterstützung des Bundeslastverteilers bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen nach dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Rechtsgrundlage ist § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnSiG, der die Errichtung und den Betrieb digitaler Plattformen zur Energiesicherung ermöglicht. Die operative Plattform wird vom Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH betrieben. Anlass für die parlamentarische Anfrage war auch eine frühere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7682) zur Mobilfunkversorgung bei Stromausfällen, deren Antwort Folgefragen zur Priorisierung von Verbrauchern und zur Cybersicherheit der digitalen Kriseninfrastruktur aufgeworfen hatte.
- 0 Entnahmestellen — Zum Stichtag 31. August 2026 hat die Bundesnetzagentur noch keine Daten von Großverbrauchern erfasst; die Datenerhebung hat noch nicht begonnen.
- Ab 8 GWh Jahresverbrauch — Ab diesem Schwellenwert je Entnahmestelle sollen Stromverbraucher zur Registrierung aufgefordert werden.
- Ab 10 GWh Jahresverbrauch — Lastreduktionsmaßnahmen sind nach dem veröffentlichten Konzept ab dieser Verbrauchsschwelle vorgesehen.
- Bis zu 1 Woche Vorlauf — Für prognostizierte Notfallzeitfenster sollen Planungsdaten der Verbraucher mit einem Vorlauf von bis zu sieben Tagen abgefragt werden.
Im Detail
Die Sicherheitsplattform Strom ist ein Werkzeug zur Kommunikation und Datenverarbeitung in einer Mangellage. Die Verfahren lassen sich auch ohne die Plattform durch den Bundeslastverteiler umsetzen, wenn die Sicherheitsplattform nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8790, Antwort zu Frage 15
Deutschland bereitet sich auf den Ernstfall vor: Ab Winter 2026/2027 soll die Sicherheitsplattform Strom der Bundesnetzagentur als digitales Notfallsystem einsatzbereit sein. Sie dient dazu, Stromgroßverbraucher im Krisenfall koordiniert zur Lastreduktion anzuweisen. Wie die Bundesregierung in BT-Drs. 21/8790 vom 26. Oktober 2026 mitteilt, hat die Datenerhebung bei Großverbrauchern zum Stichtag 31. August 2026 jedoch noch nicht begonnen — die Plattform steht strukturell bereit, die operative Registrierung steht noch aus.
Sicherheitsplattform Strom: Funktionsweise im Überblick
Die Sicherheitsplattform Strom ist kein automatisches Abschaltsystem, sondern ein Kommunikations- und Datenwerkzeug für den Bundeslastverteiler. Alle Entscheidungen über Lastreduktionsverfügungen trifft dieser als behördliche Einzelfallentscheidungen — eine automatisierte Auswahl ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Der Bundeslastverteiler wird im Krisenfall von der Bundesregierung per Verordnung nach dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) eingesetzt; derzeit ist die Bundesnetzagentur für diese Rolle vorgesehen. Betrieben wird die Plattform vom Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH, der als KRITIS-Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen hohen IT-Sicherheitsstandards nach dem Energiewirtschaftsgesetz erfüllen muss.
Registrierungspflichtig werden alle Stromnetzbetreiber sowie Stromverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 8 Gigawattstunden je Entnahmestelle. Lastreduktionsmaßnahmen sind nach dem veröffentlichten Konzept ab einem Jahresverbrauch von 10 Gigawattstunden vorgesehen. Für prognostizierte Notfallzeitfenster sollen Planungsdaten mit einem Vorlauf von bis zu einer Woche abgefragt werden, um technische Anlagenschäden zu vermeiden.
Priorisierung: Wer wird geschützt?
Eine der zentralen Fragen der parlamentarischen Anfrage betrifft die Reihenfolge, in der Verbraucher von Lastreduktionen ausgenommen werden. Die Antwort der Bundesregierung ist eindeutig: Kritische Infrastruktur im Sinne der BSI-Kritisverordnung — darunter Notrufzentralen, öffentliche Warnsysteme und Telekommunikationsanbieter — wird bei Lastreduktionsentscheidungen prioritär geschützt. Für die übrigen Verbraucher gilt der gesetzliche Rahmen des EnSiG, nach dem das wirtschaftliche und soziale Leben so lange wie möglich aufrechtzuerhalten ist, auch wenn auf reduziertem Niveau. Eine Legaldefinition des „lebenswichtigen Bedarfs“ gibt es laut Bundesregierung nicht; Einzelfallentscheidungen in einer bislang unbekannten Krise seien situationsabhängig.
Offene Fragen zur Cybersicherheit
Die Sicherheitsplattform Strom ist auf ihre Verfügbarkeit und Datenintegrität angewiesen — gerade in einem Krisenfall, in dem Cyberangriffe wahrscheinlicher werden. Laut Bundesregierung existieren Rückfallverfahren: Der Bundeslastverteiler kann die erforderlichen Prozesse auch ohne die digitale Plattform umsetzen. Eine unabhängige Cybersicherheitsprüfung vor dem Wirkbetrieb ist demnach nicht explizit vorgesehen; stattdessen verweist die Bundesregierung auf die bestehenden KRITIS-Pflichten von Amprion und das gesicherte IT-Ökosystem des Unternehmens. Für Verbraucher, die ihre technische Vorlaufzeit für eine Lastreduktion angeben, verlangt die Bundesnetzagentur keine Nachweise — die Selbstangabe wird ohne Prüfung übernommen.
Volkswirtschaftliche Folgen von Lastreduktionsverfügungen — Produktionsverluste, Lieferketteneffekte, Beschäftigungsauswirkungen — sollen laut Bundesregierung anhand volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen bewertet werden. Konkrete Kennzahlen oder Methoden nennt die Antwort nicht. Ebenso wurden bei der Entwicklung der Sicherheitsplattform Strom keine konkreten Szenarien mit definierten Leistungsunterdeckungen oder Dauern zugrunde gelegt — die Plattform ist als flexibles Kommunikationswerkzeug konzipiert, nicht als szenariobasiertes Planungsinstrument. Thematisch verwandt ist auch die Debatte um KI-gestützte Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, die parallel im Bundestag diskutiert wird.
Die Drucksache zeigt, dass der regulatorische Rahmen für den Stromnotfall zwar steht, die operative Umsetzung — insbesondere die Registrierung der Großverbraucher — aber noch bevorsteht. Wie die Energiepolitik insgesamt aufgestellt ist, beleuchtet auch der Beitrag zum Umbau des Energiewende-Referats im Bundesministerium.
Betroffen sind zunächst alle Stromnetzbetreiber sowie Stromverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 8 Gigawattstunden je Entnahmestelle — das sind vor allem Industrieunternehmen, Rechenzentren und vergleichbare Großverbraucher. Im Krisenfall können auch kleinere Verbraucher, die nicht auf der Plattform registriert sind, von Maßnahmen des Bundeslastverteilers betroffen werden. Kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser, Notrufzentralen und Telekommunikationsanbieter genießen gesetzlich verankerten Vorrangschutz.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, verweist bei Frage 5 jedoch lediglich auf die Antwort zu Frage 4 und gibt bei Fragen zu konkreten Szenarien und Entscheidungsparametern an, dass keine schriftlich festgelegten Kriterien existieren. Mehrere Antworten sind knapp gehalten und verweisen auf die situationsabhängige Natur künftiger Krisenentscheidungen.
Die Anfrage ist beantwortet; das parlamentarische Verfahren ist abgeschlossen. Die Sicherheitsplattform Strom soll laut Bundesregierung ab Winter 2026/2027 in einem ersten funktionsfähigen Zustand betrieben werden. Die Datenerhebung bei Großverbrauchern hatte zum Stichtag 31. August 2026 noch nicht begonnen und steht als nächster operativer Schritt aus.
- Bundeslastverteiler
- Behörde, die in einer Energiemangellage per Regierungsverordnung eingesetzt wird und bindende Verfügungen zur Stromzuteilung und -reduktion gegenüber Verbrauchern erlassen kann.
- EnSiG (Energiesicherungsgesetz)
- Bundesgesetz, das die rechtliche Grundlage für staatliche Eingriffe in die Energieversorgung bei Gefährdungen oder Störungen schafft, unter anderem den Einsatz digitaler Plattformen wie der Sicherheitsplattform Strom.
- BSI-KritisV
- Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz; legt fest, welche Infrastrukturen als kritisch eingestuft werden und damit besonderen Schutz genießen.
Wer betreibt die Sicherheitsplattform Strom?
Die Plattform wird vom Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH betrieben, der als KRITIS-Unternehmen hohe IT-Sicherheitsstandards nach dem Energiewirtschaftsgesetz erfüllen muss.
Ab wann müssen sich Großverbraucher registrieren?
Laut Bundesregierung hat die Datenerhebung zum 31. August 2026 noch nicht begonnen; das erste funktionsfähige System soll ab Winter 2026/2027 bereitstehen.
Wer entscheidet, wer Strom reduzieren muss?
Die abschließende Entscheidung trifft der Bundeslastverteiler, der von der Bundesregierung per Verordnung nach dem Energiesicherungsgesetz eingesetzt wird. Es handelt sich stets um behördliche Einzelfallentscheidungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8790 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































