- Über 80.000 Hinweise auf Schwarzarbeit gehen jährlich beim Zoll ein
- Kurzarbeitergeld-Verstöße sanken von 8.416 (2022) auf 907 (2025)
- Digitales Risikoanalysesystem OIDA-System erst 2028 einsatzbereit
Hintergrund
Im Mai 2026 veröffentlichte die Bundesregierung den 15. Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BT-Drs. 21/6100), der die Entwicklung der Schwarzarbeitsbekämpfung für die Jahre 2021 bis 2024 dokumentiert. Der Bericht erscheint gemäß Bundestagsbeschluss alle vier Jahre und war bereits für 2025 fällig. Die Fraktion Die Linke nahm diesen Bericht zum Anlass für eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8332) mit 40 Detailfragen zu Ermittlungsverfahren, Risikokriterien, Behördenkooperation und grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Das Bundesministerium der Finanzen antwortete namens der Bundesregierung am 19. Oktober 2026.
- 80.000+ — Hinweise auf Schwarzarbeit gehen jährlich bei der FKS ein; eine statistische Auswertung nach Herkunft und Ergebnis findet nicht statt.
- 48.812 — Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren im Jahr 2023, gegenüber 22.066 im Jahr 2015 (Quelle: GZD).
- 101.423 — Eingeleitete Strafverfahren im Jahr 2023; der Höchstwert lag 2021 bei 120.345.
- 907 — Gesamtzahl der Kurzarbeitergeld-Verstöße und Verdachtsfälle im Jahr 2025, nach 8.416 im Jahr 2022.
- 63 — Bearbeitete Verfahren im Bereich Organisierte Kriminalität im Jahr 2025, nach 49 im ersten Erfassungsjahr 2019.
Im Detail
Bei der FKS gehen jährlich über 80.000 Hinweise in unterschiedlichster Qualität ein. Diese werden an zentraler Stelle bei den Hauptzollämtern (HZÄ) erfasst und im Anschluss daran auf Qualität und Plausibilität geprüft.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8738, S. 6
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verursachen dem Staat jährlich Milliardenschäden durch entgehende Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ist die zentrale Behörde zur Bekämpfung dieser Verstöße — doch wie effektiv arbeitet sie, und wo sind ihre statistischen Grenzen? Die Bundesregierung hat dazu am 20. Oktober 2026 auf BT-Drs. 21/8738 geantwortet.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Datenlage und Statistik
Ein zentrales Ergebnis der Antwort: Viele der gefragten Kennzahlen werden von der FKS schlicht nicht systematisch erfasst. So kann die Behörde weder angeben, wie viele Hinweise zu tatsächlichen Prüfungen geführt haben, noch wie viele Verfahren vor Verjährung eingestellt wurden. Laut Bundesregierung gehen bei der FKS jährlich über 80.000 Hinweise ein — aus der Bevölkerung und von Zusammenarbeitsbehörden —, eine Auswertung nach Art, Inhalt und Ursprung findet jedoch nicht statt. Ebenso wenig ist erfasst, wie viele Unternehmen infolge von FKS-Kontrollen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen wurden.
Was die Drucksache belegt: Die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren ist von 22.066 im Jahr 2015 auf 48.812 im Jahr 2023 gestiegen — also mehr als verdoppelt. Die Strafverfahren bewegten sich im selben Zeitraum zwischen rund 101.000 und 121.000 jährlich, mit einem Höhepunkt von 120.345 im Jahr 2021. Im Bereich der Organisierten Kriminalität bearbeitete die FKS im Jahr 2025 insgesamt 63 Verfahren; im ersten Erfassungsjahr 2019 waren es 49.
Kurzarbeitergeld: Starker Rückgang nach Pandemie
Besonders deutlich zeigt sich der Rückgang bei Kurzarbeitergeld-Verstößen: Während die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2022 noch 8.416 Verstöße und Verdachtsfälle registrierte, sank die Zahl bis 2025 auf 907. Dies spiegelt den Abbau der massiven Corona-Kurzarbeit wider, die während der Pandemie einen außergewöhnlichen Kontrollaufwand erzeugt hatte. Die Daten der BA sind allerdings nur eingeschränkt aussagefähig, da sie operativen und nicht statistischen Methoden folgen.
Neue digitale Werkzeuge erst ab 2028
Ein zentrales Modernisierungsvorhaben ist das operative Informations- und Datenanalysesystem (OIDA-System), das die FKS künftig bei der risikobasierten Auswahl von Prüfsachverhalten unterstützen soll. Die Produktivsetzung ist laut Bundesregierung für das Kalenderjahr 2028 geplant. Das System erlaubt keine anlasslose Massenauswertung: Risikohinweise aus dem OIDA allein begründen keinen Anfangsverdacht und reichen nicht für die Einleitung von Ermittlungsverfahren aus. Die zugehörige Rechtsverordnung, die weitere Einzelheiten zum Datenumfang festlegt, befindet sich noch in der Erarbeitung.
Grenzüberschreitende Prüfungen nehmen zu
Systematisch erfasst werden grenzüberschreitende Prüfungen erst seit 2023, als die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) ihre volle Arbeitsfähigkeit erreichte. Im Jahr 2024 beteiligte sich die FKS an 37 solchen Prüfungen, davon 32 auf deutsche Initiative — ein erheblicher Anstieg gegenüber 10 Prüfungen im Jahr 2023. An diesen internationalen Einsätzen waren zuletzt Behörden aus bis zu 20 EU-Mitgliedstaaten beteiligt, darunter Polen, Rumänien, Spanien und die Niederlande. Für den Zeitraum vor 2023 liegen laut Generalzolldirektion keine belastbaren Daten vor. Ähnlich verhält es sich mit verjährten Verfahren und grenzüberschreitend gescheiterten Vollstreckungen: Hier fehlen der Bundesregierung jegliche Erkenntnisse.
Bei der Zusammenarbeit zwischen FKS und Jobcentern hat das 13. SGB-II-Änderungsgesetz, das überwiegend zum 1. Juli 2026 in Kraft trat, neue Anzeige- und Rückmeldepflichten eingeführt. Zugelassene kommunale Träger (zkT) verwalten ihre Daten jedoch eigenverantwortlich in separaten IT-Systemen, sodass ein automatisierter Datenzugriff wie bei der Bundesagentur für Arbeit bislang nicht besteht. Die Bundesregierung sieht Verbesserungspotenzial, verweist die Zuständigkeit hierfür aber an die Bundesländer. Wer faire Arbeitsbedingungen und einen funktionierenden Mindestlohn erwartet, findet in dieser Antwort sowohl Belege für wachsende Ermittlungskapazitäten als auch für fortbestehende Lücken in Datenbasis und Behördenkooperation — ähnlich wie bei anderen Aufsichtsbereichen mit lückenhafter Statistik.
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Betroffen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Mindestlohnunterschreitungen oder illegaler Beschäftigung betroffen sein können, sowie Unternehmen, die im fairen Wettbewerb mit Schwarzarbeit konkurrieren. Darüber hinaus betrifft das Thema Sozialversicherungsträger und die öffentliche Hand, denen durch illegale Beschäftigung Beiträge und Steuern entgehen.
Die Bundesregierung hat zahlreiche Fragen vollständig beantwortet und umfangreiche Tabellen geliefert. Bei mehreren Fragen — etwa zu verjährten Verfahren (Frage 6), zu Unternehmensausschlüssen (Frage 21) und zur Herkunft von Hinweisen (Fragen 11–14) — verweist sie auf fehlende statistische Erfassung und kann keine Daten liefern.
Die Anfrage ist mit der Antwort der Bundesregierung vom 20. Oktober 2026 abgeschlossen. Das geplante OIDA-Datenanalysesystem soll 2028 in Betrieb gehen; die zugehörige Rechtsverordnung befindet sich laut Bundesregierung noch in der Erarbeitung. Das 13. SGB-II-Änderungsgesetz mit neuen Anzeige- und Rückmeldepflichten zwischen Jobcentern und FKS ist überwiegend zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten.
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
- Spezialbehörde des Zolls, die illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße kontrolliert und verfolgt.
- OIDA-System
- Operatives Informations- und Datenanalysesystem nach § 26 SchwarzArbG, das die FKS künftig bei der risikobasierten Auswahl von Prüfsachverhalten unterstützen soll. Inbetriebnahme für 2028 geplant.
- Schwere strukturelle Kriminalität (SsK)
- Kategorie organisierter Schwarzarbeit mit verfestigten kriminellen Strukturen, die besonders zeitaufwändige Ermittlungen erfordert.
Wie viele Hinweise erhält die FKS pro Jahr?
Laut Bundesregierung gehen bei der FKS jährlich über 80.000 Hinweise in unterschiedlichster Qualität ein, die bei den Hauptzollämtern zentral erfasst und bewertet werden.
Wie haben sich Kurzarbeitergeld-Verstöße entwickelt?
Die Gesamtzahl der Kurzarbeitergeld-Verstöße und Verdachtsfälle ist von 8.416 im Jahr 2022 auf 907 im Jahr 2025 deutlich zurückgegangen.
Wann kommt das neue Datenanalysesystem OIDA?
Das operative Informations- und Datenanalysesystem (OIDA-System) für das zentrale Risikomanagement der FKS ist laut Bundesregierung für das Kalenderjahr 2028 zur Produktivsetzung geplant.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8738 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































