- Elterngeld-Etat 2027 sinkt um 440 Mio. Euro auf 7,07 Mrd. Euro
- Mindest- und Höchstbetrag seit 2007 nominal unverändert bei 300 und 1.800 Euro
- Konkrete Reformdetails verweigert die Bundesregierung wegen laufender Abstimmungen
Hintergrund
Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt und ersetzt seither einen Teil des Einkommens, das Eltern in der Betreuungszeit nach der Geburt verlieren. Der Mindestbetrag von 300 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 Euro blieben seitdem nominal unverändert, obwohl der allgemeine Verbraucherpreisindex zwischen 2007 und 2025 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 43,9 Prozent gestiegen ist. Im Koalitionsvertrag 2025 haben CDU, CSU und SPD eine spürbare Anhebung dieser Beträge sowie der Einkommensgrenze angekündigt. Gleichzeitig führte die Bundesregierung die „Reform des Elterngelds“ in den Haushaltseckwerten 2027 ausdrücklich als Konsolidierungsmaßnahme auf. Im Jahr 2025 wurden laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 654.241 Kinder geboren – so wenige wie seit 1946 nicht mehr.
- 7,07 Mrd. Euro — Elterngeld-Ansatz im Bundeshaushalt 2027 (Regierungsentwurf)
- 7,51 Mrd. Euro — Elterngeld-Ansatz 2026 (Vergleichswert; Rückgang um rund 440 Mio. Euro bzw. knapp 6 %)
- 43,9 % — Anstieg des allgemeinen Verbraucherpreisindex von 2007 bis 2025
- 300 / 1.800 Euro — Mindest- und Höchstbetrag des Basiselterngeldes, seit 2007 nominal unverändert
- 929 Euro / 1.450 Euro — Durchschnittlicher monatlicher Basiselterngeldanspruch von Müttern und Vätern im Jahr 2023
Im Detail
Die Bundesregierung arbeitet aktuell an der vorgesehenen Weiterentwicklung des Elterngeldes. Konkrete Regelungsinhalte des Referentenentwurfs zur Elterngeldreform sind Gegenstand interner Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8793, S. 5
Das Elterngeld steht vor der größten Reform seit seiner Einführung im Jahr 2007 – doch über die konkrete Ausgestaltung schweigt die Bundesregierung. Die BT-Drucksache 21/8793 vom 26. Oktober 2026 enthält die Antwort auf 36 Fragen der AfD-Fraktion zur Elterngeldreform 2027 und macht deutlich: Der Referentenentwurf befindet sich noch in interner Abstimmung, konkrete Beträge oder Zeitpläne nennt die Regierung nicht.
Elterngeldreform 2027: Was die Zahlen zeigen
Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 sieht für das Elterngeld einen Ansatz von rund 7,07 Mrd. Euro vor. Im Jahr 2026 sind hierfür noch 7,51 Mrd. Euro veranschlagt – der Rückgang beträgt rund 440 Mio. Euro oder knapp 6 Prozent. Laut Bundesregierung beruht dieser Rückgang im Wesentlichen auf der sinkenden Geburtenrate. Die Berechnungen stammen vom Fraunhofer-Institut FIT, das die Ausgaben auf Grundlage von Geburtenzahlen, Bezugsdauer und Lohnentwicklung schätzt. Zusätzlich wirken sich Einsparungen aus der 2024 in Kraft getretenen Absenkung der Einkommensgrenze auf 175.000 Euro des zu versteuernden Einkommens aus.
Zur demografischen Ausgangslage: Im Jahr 2025 wurden in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 654.241 Kinder geboren – so wenige wie seit 1946 nicht mehr. Die zusammengefasste Geburtenziffer lag bei 1,32 Kindern je Frau. Auch in den ersten Monaten 2026 setzte sich der Rückgang fort.
Was gilt aktuell beim Elterngeld?
Der Mindestbetrag des Basiselterngeldes liegt seit Einführung 2007 unverändert bei 300 Euro monatlich, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro. Eine gesetzliche Dynamisierung, die diese Beträge automatisch an die Inflation anpasst, ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nicht vorgesehen. Zwar stiegen die tatsächlich ausgezahlten Beträge durch Lohnentwicklung: Bei Müttern von 615 Euro (2007) auf 929 Euro (2023), bei Vätern von 989 Euro auf 1.450 Euro. Der allgemeine Verbraucherpreisindex stieg im selben Zeitraum (2007 bis 2025) jedoch um 43,9 Prozent. Berechnungen dazu, welchen Betrag ein inflationsbereinigter Mindestsatz im Jahr 2027 ergeben würde, liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.
Elterngeldreform 2027: Was die Koalition plant
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht eine spürbare Anhebung der Einkommensgrenze sowie von Mindest- und Höchstbetrag vor. Außerdem sollen mehr Anreize für eine partnerschaftliche Nutzung der Elternmonate gesetzt werden, die Berechnungsgrundlage für Selbstständige flexibilisiert und ein Elterngeld für Pflegeeltern eingeführt werden. Auf welchen konkreten Betrag der Mindestsatz steigen soll, zu welchem Zeitpunkt die Reform in Kraft treten soll und wie sich die Reform auf unterschiedliche Familiensituationen auswirkt, beantwortet die Regierung in der Drucksache nicht – mit dem Hinweis, dass der Referentenentwurf noch in interner Ressortabstimmung ist. Die Fragen 1 bis 10, 17 bis 21 sowie 33 bis 36 werden mit identischem Verweis auf die laufenden Abstimmungen beantwortet.
Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte am 10. September 2026 in ihrer Haushaltsrede erklärt, das Elterngeld müsse zielgerichteter helfen, einfacher und digitaler werden. Für Eltern, die gegenwärtig ein Kind erwarten, sagte sie ausdrücklich Vertrauensschutz zu. Welcher Stichtag dafür gelten soll und welche Leistungsmerkmale konkret geschützt sein werden, bleibt laut Drucksache offen.
Geburtenrückgang und Familienpolitik
Auf die Frage, ob die Bundesregierung mögliche negative Auswirkungen der Reform auf die Geburtenentwicklung untersucht hat, antwortet sie: Die Auswirkung einzelner Maßnahmen auf die Geburtenentwicklung könne kaum isoliert betrachtet und nicht sicher prognostiziert werden. Einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Bundesfamilienministeriums von Ende 2025 zufolge geben 25 Prozent der Befragten an, dass staatliche finanzielle Unterstützung für sie eine unbedingte Voraussetzung für die Entscheidung für Kinder sei. Wichtiger waren den Befragten ein Betreuungsplatz in der Kindertagesbetreuung (45 Prozent) sowie familienfreundliche Arbeitgeber (38 Prozent). Die Bundesregierung verweist zudem auf eine UN-Studie (UNFPA, 2025), der zufolge die Erfüllung von Kinderwünschen in Deutschland seltener als in den meisten anderen Ländern an der finanziellen Situation scheitert.
Die strukturelle Spannung, die die Anfrage aufzeigt – koalitionsvertraglich angekündigte Leistungsverbesserungen bei gleichzeitig sinkendem Haushaltsansatz und Einordnung der Reform als Konsolidierungsschritt –, bleibt durch die Antwort der Bundesregierung politisch unaufgelöst. Die Regierung erklärt lediglich, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussagen zu möglichen Haushaltswirkungen getroffen werden könnten. Mehr zum parlamentarischen Kalender der 21. Wahlperiode bietet der Überblick der wichtigsten Drucksachen vom 31. Oktober 2026.
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Betroffen sind alle Eltern, die nach dem Inkrafttreten der Reform ein Kind bekommen. Besonders relevant ist die Frage für werdende Eltern, die in ihrer Familien- und Berufsplanung auf verlässliche Leistungsversprechen angewiesen sind. Pflegeeltern, für die laut Koalitionsvertrag ebenfalls ein Elterngeld eingeführt werden soll, sind ebenfalls betroffen.
Die Bundesregierung weicht bei den zentralen Fragen (Fragen 1–10, 17–21, 33–36) vollständig aus und verweist auf laufende interne Abstimmungen. Bei den Haushaltsfragen (11–16) nennt sie die Grundannahmen des Fraunhofer-Instituts (FIT), verweigert aber konkrete Aussagen zu Haushaltswirkungen der Reform. Nur bei Fragen zu wissenschaftlichen Studien (Frage 30) und zur Kaufkraftentwicklung (Fragen 24–28) liefert sie substanzielle Antworten.
Die Anfrage ist beantwortet; das Verfahren zu dieser Drucksache ist damit abgeschlossen. Die eigentliche Elterngeldreform befindet sich noch in der internen Abstimmung der Bundesregierung. Einen Referentenentwurf hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend laut Drucksache noch nicht veröffentlicht; ein Zeitplan für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist nicht bekannt.
- Basiselterngeld
- Die Grundform des Elterngeldes, die für bis zu 14 Monate gezahlt wird. Es beträgt 65 Prozent des vor der Geburt erzielten Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich.
- ElterngeldPlus
- Eine Variante des Elterngeldes, bei der der halbe Basiselterngeldbetrag doppelt so lange ausgezahlt wird. Es ermöglicht die Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit.
- Partnerschaftsbonus
- Vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, die beide Elternteile gleichzeitig erhalten, wenn beide in der gleichen Zeit 25 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Warum sinkt der Elterngeld-Etat 2027 trotz angekündigter Verbesserungen?
Laut Bundesregierung beruht der niedrigere Ansatz von 7,07 Mrd. Euro im Wesentlichen auf der sinkenden Geburtenrate und Einsparungen durch die 2024 abgesenkte Einkommensgrenze. Konkrete Haushaltswirkungen der Reform selbst können derzeit noch nicht beziffert werden.
Haben sich die Elterngeld-Beträge seit 2007 gar nicht verändert?
Mindest- (300 Euro) und Höchstbetrag (1.800 Euro) des Basiselterngeldes sind seit 2007 nominal unverändert. Die tatsächlich ausgezahlten Beträge sind jedoch durch Lohnsteigerungen gestiegen: Bei Müttern von durchschnittlich 615 Euro (2007) auf 929 Euro (2023), bei Vätern von 989 Euro auf 1.450 Euro.
Wann kommt der Gesetzentwurf zur Elterngeldreform?
Einen Zeitplan nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht. Der Referentenentwurf befindet sich noch in interner Abstimmung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8793 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































