- BKA wusste vor dem Anschlag nicht von reduzierter Observierung
- RADAR-iTE stufte Abdul B. mit 'hohes Risiko' ein — am 13. Mai 2026
- Nächste Risikobewertung war für 13. August 2026 geplant, Anschlag war am 25. Juli
Hintergrund
Am 25. Juli 2026 verübte Abdul B. einen islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin. Dabei wurde ein Mensch getötet und 31 Personen wurden teils schwer verletzt. Der Täter war den Sicherheitsbehörden seit Längerem bekannt: Das Landeskriminalamt Berlin hatte ihn am 13. Mai 2026 mithilfe des Instruments RADAR-iTE mit der höchsten Risikostufe bewertet. Zwischen Mai 2025 und Mai 2026 war Abdul B. achtmal im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) behandelt worden. Eine frühere Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7826) hatte erste Grundinformationen erbracht; die vorliegende Antwort auf BT-Drs. 21/8427 vertieft die Frage nach Behördenkommunikation und Kontrollmechanismen.
- 1 Toter, 31 Verletzte — Bilanz des islamistischen Anschlags auf den Berliner CSD am 25. Juli 2026
- 8 GTAZ-Beratungen — Abdul B. war zwischen dem 28. Mai 2025 und dem 26. Mai 2026 achtmal Gegenstand von GTAZ-Sitzungen
- 13. Mai 2026 — Datum der RADAR-iTE-Hochrisikobewertung durch das LKA Berlin, abgestimmt mit dem BKA
- 13. August 2026 — geplantes Datum der nächsten RADAR-iTE-Bewertung, die wegen des Anschlags am 25. Juli nicht mehr stattfand
- 0 Erkenntnisübermittlungen — das BfV übermittelte zwischen Haftentlassung (12. Mai 2026) und Anschlag keine Erkenntnisse an das BKA
Im Detail
Dem BKA lagen im Vorfeld des Anschlages keine Erkenntnisse zum Umfang bzw. zur Häufigkeit der gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen gegen Abdul B. vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8740, Antwort zu Fragen 8–10
Am 25. Juli 2026 tötete Abdul B. beim Berliner Christopher Street Day einen Menschen und verletzte 31 weitere, teils schwer. Der islamistische Terroranschlag ereignete sich, obwohl der Täter den deutschen Sicherheitsbehörden als Hochrisikoperson bekannt war. Die Drucksache 21/8740 enthält die Antwort der Bundesregierung vom 20. Oktober 2026 auf 18 Fragen der AfD-Fraktion zum Verhalten der Bundesbehörden in den Wochen vor dem Anschlag.
CSD-Anschlag Berlin: Was Bundesbehörden wussten
Das Landeskriminalamt Berlin hatte Abdul B. am 13. Mai 2026 mithilfe des Risikobewertungsinstruments RADAR-iTE bewertet — in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Das Ergebnis: hohes Risiko zur Begehung einer ideologisch motivierten lebensgefährlichen Gewalttat. Zwischen Mai 2025 und Mai 2026 war der Täter insgesamt achtmal im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Thema gewesen. Am 26. Mai 2026 fand auf Einladung des BKA eine Sitzung der Arbeitsgruppe „Risikomanagement“ statt, an der BKA, Generalbundesanwalt, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und BAMF teilnahmen. Gegenstand war die Abstimmung von Maßnahmen nach der Haftentlassung von Abdul B.
Kernproblem: Keine Berichtspflicht, keine Informationsweitergabe
Auf die zentrale Frage, ob das BKA von der späteren Reduzierung der Überwachungsmaßnahmen durch das LKA Berlin wusste, gibt die Bundesregierung eine klare Auskunft: Das BKA hatte vor dem Anschlag keine Erkenntnisse zum Umfang bzw. zur Häufigkeit der gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen gegen Abdul B. Eine Berichtspflicht der Landesbehörden gegenüber dem BKA existierte nicht. Laut einem Bericht des Spiegel vom 7. September 2026 war Abdul B. nach seiner Haftentlassung zunächst engmaschig überwacht worden; weil er sich unauffällig verhielt, wurden die Maßnahmen schrittweise zurückgefahren — ohne dass das BKA davon Kenntnis erlangte.
Auch das BfV übermittelte zwischen der Haftentlassung am 12. Mai 2026 und dem Anschlagstag keine Erkenntnisse an das BKA und brachte keine Informationen im GTAZ ein. Eine behördenübergreifende Neubefassung mit der Gefährdungslage fand zwischen dem 6. Juli 2026 und dem 25. Juli 2026 nicht statt — das bestätigt die Bundesregierung ausdrücklich.
Geplante Neubewertung kam zu spät
Für Personen der RADAR-iTE-Kategorie „hohes Risiko“ ist laut Bundesregierung grundsätzlich eine erneute Bewertung alle drei Monate vorgesehen. Die nächste Bewertung für Abdul B. war für den 13. August 2026 terminiert — drei Wochen nach dem Anschlag. Bereits am 2. Juli 2026 war dem BKA ein Vorfall bekannt geworden: Abdul B. hatte seine Wohnung verlassen und dabei augenscheinlich eine Waffe im Hosenbund getragen; eine Auswertung ergab, dass es sich um eine Spielzeugwasserpistole handelte. Das BKA war zum Zeitpunkt des Anschlags nach eigenen Angaben bereits mit den Vorbereitungen für eine „individuelle Risikoanalyse“ befasst, die auch diesen Vorfall berücksichtigt hätte.
Zur Frage, warum die RADAR-iTE-Bewertung nicht vorzeitig aktualisiert wurde, erklärt die Bundesregierung, es hätten nach ihrer Kenntnis keine neuen Erkenntnisse oder kein beobachtbares Verhalten vorgelegen, die einer individuellen Risikoanalyse hätten unterzogen werden können. Ob der Wasserpistolen-Vorfall dabei ausreichend gewürdigt wurde, lässt die Antwort offen.
Föderale Grenzen der Aufklärung
Auf mehrere Fragen zu den konkreten Inhalten der GTAZ-Sitzung vom 26. Mai 2026 verweigert die Bundesregierung eine öffentliche Antwort und beruft sich auf Gründe des Staatswohls; die Protokolle wurden dem Innenausschuss des Bundestages vertraulich übermittelt. Die Frage, ob das BKA die Reduzierung der Überwachungsmaßnahmen fachlich für vertretbar hielt, beantwortet die Bundesregierung nicht inhaltlich — sie verweist auf die föderale Kompetenzverteilung des Grundgesetzes: Landesmaßnahmen werden von Bundesseite weder kommentiert noch bewertet.
Das Bundesinnenministerium (BMI) erklärt zudem, ein konkreter personenbezogener Austausch zwischen Ministerium und nachgeordneten Behörden zu Abdul B. sei vor dem Anschlag weder veranlasst noch geboten gewesen. Die Frage nach Behördenkoordination und strukturellen Lücken stellt sich damit nicht nur im BAMF-Bereich, sondern auch im Sicherheitsapparat.
Die Drucksache 21/8740 dokumentiert insgesamt, dass trotz achtfacher GTAZ-Befassung und einer Hochrisikoeinstufung eine systematische Rückkopplung zwischen der operativen Überwachungsintensität auf Landesebene und den Bundesbehörden fehlte. Ob und wie diese Lücke geschlossen werden soll, ist nicht Gegenstand der Antwort.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die Opfer des Anschlags sowie deren Angehörige. Mittelbar berührt die Frage der Behördenkommunikation alle Bürgerinnen und Bürger, da sie Aufschluss darüber gibt, wie das föderale Sicherheitssystem bei bekannten Gefährdern funktioniert — und wo strukturelle Lücken zwischen Bundes- und Landesbehörden bestehen.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen zu konkreten Maßnahmen aus der GTAZ-Sitzung vom 26. Mai 2026 nicht öffentlich und verweist auf Geheimhaltung aus Gründen des Staatswohls; die Ergebnisse wurden dem Innenausschuss des Bundestages vertraulich übermittelt. Zur Frage der fachlichen Vertretbarkeit der Überwachungsreduzierung verweist die Regierung auf die föderale Kompetenzverteilung und lehnt eine Bewertung ab.
Die Anfrage ist durch die Antwort des Bundesministeriums des Innern vom 20. Oktober 2026 abgeschlossen. Weiterer parlamentarischer Klärungsbedarf kann durch neue Anfragen, Ausschussanhörungen oder einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss adressiert werden; entsprechende Initiativen sind aus der vorliegenden Drucksache nicht ersichtlich.
- RADAR-iTE
- Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos im Bereich islamistischer Terrorismus — ein standardisiertes Instrument der deutschen Sicherheitsbehörden zur Gefährdungsbewertung.
- GTAZ
- Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum — ein Kooperationsformat von Bundes- und Landesbehörden, das den Informationsaustausch und die Koordination bei Terrorismussachverhalten sicherstellen soll.
- Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen
- Präventive polizeiliche Maßnahmen zur Abwehr drohender Gefahren, etwa Observation oder Kontaktverbote, die in Zuständigkeit der Länderpolizeien liegen.
Wer nahm an der GTAZ-Sitzung zu Abdul B. am 26. Mai 2026 teil?
An der Sitzung der Arbeitsgruppe Risikomanagement nahmen BKA, Generalbundesanwalt beim BGH, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und BAMF teil.
Wie oft war Abdul B. vor dem Anschlag im GTAZ Thema?
Laut Bundesregierung war Abdul B. zwischen dem 28. Mai 2025 und dem 26. Mai 2026 insgesamt achtmal Gegenstand von Beratungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum.
Wann war die nächste RADAR-iTE-Bewertung von Abdul B. geplant?
Eine erneute RADAR-iTE-Bewertung war für den 13. August 2026 vorgesehen. Der Anschlag ereignete sich am 25. Juli 2026, bevor diese Bewertung stattfinden konnte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8740 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































