Am 06.05.2026 beantwortet
Regierung plant keine Änderung der Umsatzsteuersätze
Hintergrund
Die Anfrage entstand vor dem Hintergrund anhaltender Kriege im Nahen Osten und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zuvor eine Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel in Aussicht gestellt, ohne konkrete Ausgestaltungen zu nennen. Gleichzeitig schloss er eine Erhöhung des regulären Umsatzsteuersatzes nicht aus. Diese unklaren Aussagen führten zu der parlamentarischen Anfrage der Grünen-Fraktion.
Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderungen der Umsatzsteuersätze. Dies geht aus ihrer Antwort vom 6. Mai 2026 auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (Drucksache 21/5839) hervor. Parallel dazu finden öffentliche Diskussionen über mögliche Entlastungen für Verbraucher statt.
Koalitionsvertrag lässt keinen Spielraum
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf den Koalitionsvertrag, der keine Änderung der Umsatzsteuersätze vorsieht. Als einzige Ausnahme gilt die bereits umgesetzte Ermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent – Getränke bleiben dabei ausgenommen.
Dies ist bemerkenswert, da Bundeskanzler Friedrich Merz jüngst eine Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel in Aussicht gestellt hatte. Er hat gleichzeitig eine Erhöhung des regulären Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent nicht ausgeschlossen.
Eine vollständige Streichung der Mehrwertsteuer auf alle Lebensmittel würde den Bundeshaushalt etwa 18 Milliarden Euro kosten – das entspricht ungefähr fünf Prozent des gesamten Bundeshaushalts.
Hohe Kosten für den Bundeshaushalt
Die Zahlen der Bundesregierung zeigen die finanziellen Dimensionen. Bei einer Senkung des Umsatzsteuersatzes auf bereits ermäßigt besteuerte Lebensmittel auf null Prozent entstehen Mindereinnahmen von rund 18 Milliarden Euro für das Jahr 2027. Eine Ausweitung auf bisher nicht ermäßigt besteuerte Lebensmittel wie Milchersatzprodukte lässt die Kosten auf bis zu 22 Milliarden Euro steigen.
Besonders ins Gewicht fallen einzelne Produktkategorien. Brot und Getreideprodukte verursachen 2,7 Milliarden Euro Mindereinnahmen. Molkereiprodukte schlagen mit 2,6 Milliarden Euro zu Buche. Hintergrund ist, dass diese Grundnahrungsmittel einen erheblichen Anteil am gesamten Lebensmittelkonsum ausmachen.
Die Antwort zeigt auch, dass finanzielle Entlastungen für Haushalte weiterhin ein zentrales politisches Thema bleiben. Indirekte Steuern wie die Umsatzsteuer wirken regressiv – sie belasten einkommensschwache Haushalte überproportional, da diese einen größeren Anteil ihres Einkommens für Konsum ausgeben müssen.
Betroffen wären alle Verbraucher in Deutschland, insbesondere einkommensschwache Haushalte, die einen größeren Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben. Eine Senkung der Umsatzsteuer würde vor allem diese Gruppe entlasten.
Die Antwort liegt vor und zeigt, dass die Bundesregierung an ihrer bisherigen Steuerpolitik festhalten will. Weitere parlamentarische Initiativen zur Umsatzsteuer-Senkung sind möglich, würden aber Änderungen des Koalitionsvertrags erfordern.
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz
- Reduzierter Steuersatz von 7% statt 19% für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Bücher oder öffentliche Verkehrsmittel.
- Rechnerische Steuermindereinnahmen
- Geschätzte Einbußen für den Bundeshaushalt bei Steuersenkungen, berechnet ohne Berücksichtigung von Verhaltensänderungen der Verbraucher.
- Regressive Steuerwirkung
- Indirekte Steuern wie die Umsatzsteuer belasten einkommensschwache Haushalte überproportional, da sie einen größeren Teil ihres Einkommens für Konsum ausgeben.























































