- Bundeseinheitliche Erfassung von Krankenhausgewalt fehlt in der PKS
- Bundespolizei-Einsätze in Kliniken 2015–2025 werden abgefragt
- Vier Fragen an die Bundesregierung zur Sicherheit in Notaufnahmen
Hintergrund
Gewalt gegen medizinisches Personal in Krankenhäusern und Notaufnahmen ist ein seit Jahren diskutiertes Problem. Studien der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Berichte von Berufsverbänden dokumentieren körperliche und verbale Übergriffe auf Ärzte und Pflegekräfte. Eine bundesweit einheitliche statistische Erfassung dieses Phänomens existiert bislang nicht; die Polizeiliche Kriminalstatistik sieht den Tatort ‚Krankenhaus‘ nicht als eigenständige Kategorie vor. Straftaten in Kliniken werden daher in verschiedenen Unterkategorien erfasst oder gar nicht gesondert ausgewiesen.
Im Detail
„Wenn zwei arabische Jungs versorgt werden müssen, schicke ich nicht zwei Mädels rein, sondern mindestens einen Mann. Auch Kollegen mit jüdischen Nachnamen versuche ich in einem solchen Fall eher rauszuhalten.“
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8847, zitiert nach Tageszeitung Die Welt
Gewalt in Krankenhäusern und Notaufnahmen beschäftigt die Gesundheitspolitik seit Jahren. Die AfD-Fraktion hat am 29. Oktober 2026 mit BT-Drs. 21/8847 eine Kleine Anfrage eingereicht, die konkrete Lücken in der bundesweiten Datenlage zur Krankenhaussicherheit adressiert. Im Mittelpunkt stehen vier Fragen an die Bundesregierung: zur statistischen Erfassung, zu einem möglichen Erkenntnissystem, zur politischen Koordination zwischen Bund und Ländern sowie zu Bundespolizei-Einsätzen in medizinischen Einrichtungen.
Gewalt in Krankenhäusern: Datenlage bleibt lückenhaft
Ein zentrales Problem ist die fehlende bundeseinheitliche Erfassung von Straftaten am Tatort Krankenhaus. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) kennt ‚Krankenhaus‘ bislang nicht als eigenständige Tatortkategorie. Übergriffe auf Pflegepersonal oder Ärzte werden daher entweder unter allgemeinen Körperverletzungsdelikten oder sonstigen Tatortkategorien geführt — eine systematische Auswertung ist so kaum möglich. Die Fragesteller erkundigen sich, ob das Bundeskriminalamt eine solche gesonderte Erfassung plant und welche Hürden die Bundesregierung dabei sieht.
Was gilt aktuell?
Für die Sicherheit in Krankenhäusern sind grundsätzlich die Landespolizeien zuständig, da Krankenhäuser keine Bundeseinrichtungen sind. Die Bundespolizei ist nur in medizinischen Einrichtungen zuständig, die zu ihrem Verantwortungsbereich gehören — etwa Sanitätsstellen an Bahnhöfen oder Flughäfen. Ein bundesweites Meldewesen für Übergriffe auf medizinisches Personal existiert nicht; einzelne Kliniken und Berufsverbände erheben eigene Daten, die jedoch nicht konsolidiert werden.
Bund-Länder-Koordination und Bundespolizei-Einsätze gefragt
Die Anfrage erkundigt sich auch, ob die Sicherheitslage in Krankenhäusern in den vergangenen fünf Jahren auf der Innenministerkonferenz oder in anderen Bund-Länder-Gremien thematisiert wurde und welche Beschlüsse dabei gefasst wurden. Zusätzlich fragt die AfD-Fraktion nach der Anzahl und Art der Bundespolizei-Einsätze in medizinischen Einrichtungen des Bundespolizei-Zuständigkeitsbereichs für den Zeitraum 2015 bis 2025. Diese Daten könnten Aufschluss darüber geben, in welchem Umfang Bahnhofsnahe Kliniken oder Flughafen-Sanitätsdienste von polizeilich relevanten Vorfällen betroffen sind.
Die Vorbemerkung der Anfrage verweist auf Medienberichte über Gewalt in Notaufnahmen und zitiert laut Drucksache einen Berliner Notfallkrankenpfleger aus der Tageszeitung Die Welt, der interne Vorsichtsmaßnahmen bei der Personalplanung beschreibt. Diese Schilderungen sind die Position der Fragesteller und dienen als politische Begründung der Anfrage. Ob und wie repräsentativ solche Einzelberichte für die Gesamtlage sind, bleibt ohne belastbare bundesweite Statistik offen — genau diese Datenlücke steht im Kern der Anfrage.
Die Bundesregierung muss nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen antworten. Wie vollständig die Antwort ausfallen wird, hängt wesentlich davon ab, ob auf Bundesebene überhaupt auswertbare Daten vorliegen.
Das Thema Gewalt gegen Klinikpersonal berührt sowohl die innere Sicherheit als auch die Gesundheitsversorgung. Personalengpässe und Sicherheitsprobleme in Notaufnahmen können sich gegenseitig verstärken, wie auch das Pflegeneuordnungsgesetz mit seinen Maßnahmen zur Personalentlastung indirekt zeigt. Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/8847 wird zeigen, ob auf Bundesebene eine koordinierte Datenstrategie für diesen Bereich besteht.
Betroffen sind in erster Linie Ärzte, Pflegekräfte und weiteres medizinisches Fachpersonal in Krankenhäusern und Notaufnahmen. Mittelbar sind auch Patienten betroffen, wenn Notaufnahmen infolge von Gewalteskalationen zeitweise gesperrt werden müssen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8847) ist am 29. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung muss die Fragen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Die Antwort steht noch aus.
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
- Jährliche bundesweite Statistik des Bundeskriminalamts, die polizeilich bekannt gewordene Straftaten nach Deliktsarten und Tatorten erfasst.
- Innenministerkonferenz (IMK)
- Regelmäßiges Gremium der Innenminister und -senatoren der Länder sowie des Bundesinnenministeriums zur Koordination sicherheitspolitischer Fragen.
- Bundespolizei
- Bundesbehörde mit Zuständigkeit für Bahnhöfe, Flughäfen und Grenzen; für allgemeine Kriminalität in Krankenhäusern sind in der Regel die Landespolizeien zuständig.
Wird Krankenhausgewalt bisher bundeseinheitlich erfasst?
Laut Anfrage gibt es bislang keine eigenständige Kategorie 'Krankenhaus' in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Die Fragesteller wollen wissen, ob das Bundeskriminalamt eine solche Erfassung plant.
Was fragt die Anfrage zur Bundespolizei?
Die Anfrage erkundigt sich nach der Anzahl und Art der Bundespolizei-Einsätze in medizinischen Einrichtungen in deren Zuständigkeitsbereich (etwa an Bahnhöfen oder Flughäfen) für den Zeitraum 2015 bis 2025.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Für Kleine Anfragen sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Das genaue Zuleitungsdatum ist aus der vorliegenden Drucksache nicht ersichtlich.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8847 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































