- Deutschlands Verteidigungsausgaben steigen bis 2030 auf 3,5 Prozent des BIP
- NATO-Quote erreichte 2026 erstmals 2,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
- Bereichsausnahme der Schuldenbremse ermöglicht bis 2030 über 150 Mrd. Euro Kreditspielraum
Verteidigungsausgaben und Schuldenbremse: Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (Fachbereich WD 4) hat in einer Analyse vom Oktober 2026 die Entwicklung der deutschen Verteidigungsausgaben im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) sowie deren Behandlung im Rahmen der sogenannten Bereichsausnahme der Schuldenbremse aufbereitet.
Starker Anstieg der Verteidigungsausgaben
Die Ausgaben des Einzelplans 14 (Bundesministerium der Verteidigung) lagen im Jahr 2020 noch bei rund 46 Milliarden Euro, was einem BIP-Anteil von 1,3 Prozent entsprach. Durch das 2022 eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr stiegen die Gesamtausgaben deutlich an. Im Jahr 2025 betrugen die tatsächlichen Ausgaben beider Töpfe zusammen rund 79 Milliarden Euro (1,8 Prozent des BIP). Für 2026 sind Sollausgaben von 108,2 Milliarden Euro (2,4 Prozent) veranschlagt. Der Finanzplan sieht bis 2030 einen weiteren Anstieg auf 183,7 Milliarden Euro vor, was einem BIP-Anteil von 3,5 Prozent entspräche.
NATO-Quote überschreitet Zwei-Prozent-Ziel
Die nach NATO-Kriterien berechneten Verteidigungsausgaben – die neben Einzelplan 14 auch Ausgaben aus anderen Einzelplänen umfassen – lagen 2020 bei 51,4 Milliarden Euro (1,5 Prozent des BIP). Im Jahr 2024 wurde mit 86,6 Milliarden Euro erstmals die Zwei-Prozent-Schwelle erreicht. Für 2026 schätzt die NATO die deutschen Ausgaben auf 124,7 Milliarden Euro, entsprechend 2,7 Prozent des BIP. Die genaue Zusammensetzung der Ausgaben aus anderen Einzelplänen wird von der Bundesregierung nicht öffentlich ausgewiesen.
Bereichsausnahme der Schuldenbremse
Mit der Grundgesetzänderung vom März 2025 wurde in Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 GG eine Bereichsausnahme eingeführt. Sie sieht vor, dass Verteidigungsausgaben sowie Ausgaben für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, Schutz informationstechnischer Systeme und Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten, soweit sie einen Prozent des nominalen BIP übersteigen, bei der Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nicht berücksichtigt werden müssen.
Im Jahr 2025 betrugen die der Bereichsausnahme unterfallenden Ist-Ausgaben rund 71,9 Milliarden Euro. Nach Abzug von einem Prozent des BIP (43,3 Milliarden Euro) verblieb ein schuldenregelfreier Kreditspielraum von 28,6 Milliarden Euro. Für 2030 ist laut Finanzplan ein Überschreitungsbetrag von 151,8 Milliarden Euro geplant. Die Analyse stellt klar, dass die Ausgaben des Einzelplans 14 zwar in wesentlichen Teilen, aber nicht vollständig der Bereichsausnahme zugeordnet werden.
Die Zahlen ab 2026 beruhen teilweise auf Prognosen; Rundungsdifferenzen sind möglich. Die Analyse gibt ausschließlich den fachlichen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder und nicht die Auffassung des Bundestages.
➜ Vollständiges Dokument (PDF)





































































