- 27 Abschiebungen nach Tadschikistan bis August 2026
- 12.891 tadschikische Staatsangehörige leben in Deutschland
- Vier Oppositionelle nach Abschiebung in Tadschikistan inhaftiert
Hintergrund
Seit Januar 2023 wurden nach Angaben der anfragenden Linksfraktion mindestens vier tadschikische Staatsangehörige unmittelbar nach ihrer Abschiebung aus Deutschland in Tadschikistan festgenommen. Drei von ihnen wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Ein weiterer tadschikischer Staatsangehöriger, der seit 2019 in Hessen gelebt hatte, starb im Oktober 2025 unter ungeklärten Umständen in einem tadschikischen Gefängnis. Das BAMF hat den Herkunftsländerleitsatz Tadschikistan zuletzt im Juli 2026 aktualisiert; der asylpolitische Lagebericht des Auswärtigen Amts wurde im Januar 2026 neu gefasst. Die Bundesregierung führt regelmäßige Konsultationen mit tadschikischen Behörden durch, zuletzt am 12. Mai 2026 in Duschanbe und am 13. Januar 2026 in Berlin.
- 27 — Abschiebungen nach Tadschikistan von Januar bis August 2026, davon allein 15 aus Nordrhein-Westfalen.
- 12.891 — tadschikische Staatsangehörige insgesamt in Deutschland (Stand: 31. August 2026), davon 1.074 ausreisepflichtig.
- 15,7 % — bereinigte BAMF-Schutzquote für Tadschikistan 2025; 2026 (Jan.–Aug.) bereits auf 13,1 % gesunken.
- 120 — mutmaßliche tadschikische Staatsangehörige, die seit Oktober 2024 bei Sammelanhörungen durch PEB Bund angehört wurden; 104 positiv identifiziert, 28 Passersatzpapiere ausgestellt.
- 11,4 % — Aufhebungsquote der Verwaltungsgerichte bei Klagen tadschikischer Asylsuchender gegen BAMF-Bescheide, Januar bis Juli 2026 (2025: 5,7 %).
Im Detail
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beobachtet und analysiert die Situation in den Herkunftsländern der Asylsuchenden laufend und anhand vielfältiger Quellen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8768, S. 4
Mindestens vier tadschikische Staatsangehörige wurden seit Januar 2023 nach ihrer Abschiebung aus Deutschland unmittelbar in Tadschikistan festgenommen — drei davon sitzen nach Angaben der Fraktion Die Linke bis heute in Haft. Dennoch hat Deutschland im laufenden Jahr 2026 bis einschließlich August weitere 27 Personen dorthin abgeschoben, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8061 vom 22. Oktober 2026 mitteilt.
Abschiebungen nach Tadschikistan: Zahlen und Zuständigkeiten
Den mit Abstand größten Anteil an den 27 Abschiebungen trug Nordrhein-Westfalen mit 15 Fällen, gefolgt von Bayern mit fünf und Mecklenburg-Vorpommern mit drei Fällen. Unter den abgeschobenen Personen befanden sich laut Bundesregierung zwei Frauen und ein Minderjähriger. In den Monaten Januar bis Juli 2026 wurden jeweils zwischen drei und fünf Personen pro Monat abgeschoben; im August 2026 verzeichnet die Statistik keinen Fall. Die Bundespolizei war an drei Abschiebungen beteiligt.
Zum Stichtag 31. August 2026 lebten insgesamt 12.891 tadschikische Staatsangehörige in Deutschland. Davon verfügten 7.297 über eine Aufenthaltserlaubnis und 879 über eine Niederlassungserlaubnis. Als ausreisepflichtig registriert waren 1.074 Personen — 922 davon mit Duldung, 152 ohne. Schwerpunkte der ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung lagen in Nordrhein-Westfalen (59) und Bayern (40).
BAMF-Schutzquote und Gerichtsentscheidungen
Die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Tadschikistan sank von 15,7 Prozent im Jahr 2025 auf 13,1 Prozent im Zeitraum Januar bis August 2026. Das BAMF hat den Herkunftsländerleitsatz Tadschikistan im Juli 2026 vollständig inhaltlich aktualisiert. Bemerkenswert ist der Anstieg der gerichtlichen Aufhebungsquote: Verwaltungsgerichte hoben im ersten Halbjahr 2026 bereits 11,4 Prozent der angefochtenen BAMF-Bescheide auf — gegenüber 5,7 Prozent im Gesamtjahr 2025. Von 290 Gerichtsentscheidungen im Zeitraum Januar bis Juli 2026 endeten 70 mit einer Ablehnung, acht mit der Feststellung eines Abschiebungsverbots.
Bundesregierung weicht bei Einzelfällen aus
Auf konkrete Fragen zum Schicksal der abgeschobenen Personen — darunter die Frage, ob eine Garantieerklärung tadschikischer Behörden vorlag oder ob sich die Bundesregierung für die Freilassung eines inhaftierten Oppositionellen einsetzt — verweist die Bundesregierung durchgehend auf den Grundsatz, sich nicht zu Einzelfällen zu äußern, sowie auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Zur Frage, ob die Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über Gefährdungen tadschikischer Oppositioneller in Deutschland hätten, erklärt die Bundesregierung, es lägen aktuell keine solchen Erkenntnisse vor.
Zum Tod eines tadschikischen Staatsangehörigen, der im Oktober 2025 unter ungeklärten Umständen in einem tadschikischen Gefängnis starb und zuvor seit 2019 in Hessen gelebt hatte, teilt die Bundesregierung mit, sie äußere sich grundsätzlich nicht zu Einzelfällen. Auf die Frage, warum die zuständige Ausländerbehörde die Beschaffung von Dokumenten in Tadschikistan verlangt hatte, obwohl auf eine mögliche Gefährdung hingewiesen worden war, verweist die Bundesregierung darauf, dass das Aufenthaltsgesetz durch die Länder in eigener Verantwortung ausgeführt werde.
Konsultationen und Passersatzbeschaffung
Deutschland unterhält einen aktiven diplomatischen Kontakt zu Tadschikistan in Migrationsfragen: Am 12. Mai 2026 trafen Vertreter des Bundesinnenministeriums tadschikische Regierungsvertreter in Duschanbe, am 13. Januar 2026 fanden politische Konsultationen in Berlin statt. Die Gemeinsame Koordinierungsstelle Passersatzbeschaffung (PEB Bund) hörte seit Oktober 2024 insgesamt 120 mutmaßliche tadschikische Staatsangehörige an, identifizierte 104 positiv und stellte für 28 Personen Passersatzpapiere aus. Drei Sammelanhörungen fanden in München und Essen statt; eine Einzelanhörung per Video erfolgte im März 2026. Zur Frage der Übergabe von Smartphones abgeschobener Personen an Behörden im Zielland stellt die Bundesregierung klar, dass dies grundsätzlich nicht erfolge.
Der politische Konflikt über die Abschiebungspraxis gegenüber Tadschikistan ist damit nicht beigelegt. Die steigende Aufhebungsquote der Verwaltungsgerichte und die dokumentierten Inhaftierungen nach Abschiebungen stehen im Kontrast zur offiziellen Einschätzung der Bundesregierung, die Menschenrechtssituation in Tadschikistan habe sich in den letzten Jahren verbessert. Frühere Anfragen der Linken zu diesem Thema finden sich in den Drucksachen BT-Drs. 21/8061 sowie zu verwandten Migrationsfragen in der Drucksache zur Arbeitsmarktintegration.
Betroffen sind tadschikische Staatsangehörige in Deutschland, die abgelehnte Asylbewerber sind oder deren Aufenthaltsstatus ausläuft. Zum Stichtag 31. August 2026 lebten laut Ausländerzentralregister 12.891 tadschikische Staatsangehörige in Deutschland, davon 1.074 ausreisepflichtig. Besonders exponiert sind Personen, die sich oppositionell oder aktivistisch betätigt haben. Human Rights Watch warnt, dass die gesamte tadschikische Diaspora in Deutschland von einem Klima der Angst und Selbstzensur betroffen sei.
Die Bundesregierung weicht bei allen konkreten Einzelfallfragen (Fragen 1, 7–10, 24–27) grundsätzlich aus und beruft sich auf den Schutz personenbezogener Daten sowie den Grundsatz, sich nicht zu Einzelfällen zu äußern. Sachliche Fragen zu Strukturen und Statistiken (Fragen 17–23) werden hingegen vollständig beantwortet.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8061) ist mit der vorliegenden Drucksache 21/8768 vom 22. Oktober 2026 beantwortet. Das Verfahren ist damit abgeschlossen. Weiterführende parlamentarische Schritte — etwa Debatten im Plenum oder Ausschussberatungen zu den Abschiebepraktiken gegenüber Tadschikistan — sind aus dieser Drucksache nicht ableitbar.
- PEB Bund
- Gemeinsame Koordinierungsstelle Passersatzbeschaffung des Bundes — koordiniert die Beschaffung von Reisedokumenten für Abschiebungen, wenn keine gültigen Pässe vorliegen.
- Bereinigte Schutzquote
- Anteil der positiven Asylentscheidungen an allen inhaltlich geprüften Anträgen — formelle Ablehnungen (z. B. wegen Unzuständigkeit) werden herausgerechnet.
- Duldung
- Vorübergehende Aussetzung der Abschiebepflicht, obwohl kein Aufenthaltsrecht besteht — die Ausreisepflicht selbst bleibt bestehen.
Wie viele Menschen wurden 2026 nach Tadschikistan abgeschoben?
Bis einschließlich August 2026 wurden 27 Personen abgeschoben, den größten Anteil stellte Nordrhein-Westfalen mit 15 Fällen.
Wie hoch ist die Schutzquote für Tadschiken beim BAMF?
Die um formelle Ablehnungen bereinigte Schutzquote betrug 2025 rund 15,7 Prozent und sank im Zeitraum Januar bis August 2026 auf 13,1 Prozent.
Wie viele Tadschiken sind in Deutschland ausreisepflichtig?
Laut Ausländerzentralregister waren zum Stichtag 31. August 2026 insgesamt 1.074 tadschikische Staatsangehörige ausreisepflichtig, davon 922 mit Duldung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8768 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































