- 62 Engpass-Meldungen bei Quetiapin-retard zwischen 2024 und 2026
- ALBVVG löst laut Antrag strukturelle Ursachen der Versorgungskrise nicht
- Forderung: Resilienz-Bonus, Null-Bürokratie-Pfad und BfArM-Steuerungsrechte
Hintergrund
Das ALBVVG trat 2023 in Kraft und sollte Lieferengpässe bei Arzneimitteln systematisch reduzieren. Schon im Gesetzgebungsverfahren äußerten Fachverbände wie Pro Generika und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Zweifel an der Wirksamkeit der geplanten Instrumente. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt eine öffentliche Liste der gemeldeten Lieferengpässe. Zwischen Januar 2024 und Januar 2026 gingen dort 62 Erstmeldungen für quetiapinhaltige Retard-Präparate ein; aktuell sind 65 Zulassungen betroffen.
- 62 Erstmeldungen — Lieferengpässe bei quetiapinhaltigen Retard-Präparaten zwischen Januar 2024 und Januar 2026
- 65 Zulassungen — aktuell von Engpässen bei Quetiapin-retard betroffen, teilweise bis weit in 2026 prognostiziert
- 4 Reformforderungen — Resilienz der Lieferketten, Bürokratieabbau, BfArM-Steuerungsrechte und Echtzeit-Patientenschutz
Im Detail
Das aktuelle System der Rabattverträge sorgt jedoch strukturell dafür, dass Arzneimittelhersteller gezwungen sind, auf Sicherheitsreserven und redundante Bezugsquellen zu verzichten. Die extrem niedrigen Margen lassen für Unternehmen keinen Spielraum, um notwendige Puffer (Lagerhaltung, redundante Wirkstoffquellen oder Sicherheitsbestände) zu bilden.
— Begründung BT-Drs. 21/8921, AfD-Fraktion
Arzneimittel-Lieferengpässe treffen Patienten in Deutschland mit anhaltender Regelmäßigkeit: Zwischen Januar 2024 und Januar 2026 gingen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) insgesamt 62 Erstmeldungen zu Lieferengpässen bei quetiapinhaltigen Retard-Präparaten ein. Aktuell sind 65 Zulassungen betroffen, die Engpässe reichen teilweise bis weit ins Jahr 2026. Diese Zahlen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/5612) bestätigte, bilden die Grundlage des neuen Antrags BT-Drs. 21/8921 vom 3. November 2026.
ALBVVG und Arzneimittel-Lieferengpässe: Was gilt aktuell?
Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) trat 2023 in Kraft. Es verpflichtete Hersteller zu frühzeitigen Meldungen bei drohenden Engpässen und stärkte die Rolle des BfArM als Meldestelle. Kritiker aus Fachverbänden wie Pro Generika und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatten bereits im Gesetzgebungsverfahren gewarnt, dass das Gesetz die strukturellen Ursachen der Versorgungsprobleme nicht behebt. Der vorliegende Antrag stützt sich auf diese Einschätzung und argumentiert, die aktuelle Datenlage bestätige die damaligen Warnungen.
Rabattverträge als systemische Ursache
Im Kern der Argumentation steht das bestehende Rabattvertragssystem der gesetzlichen Krankenkassen. Öffentliche Ausschreibungen orientieren sich laut dem Antrag primär am niedrigsten Preis. Dies erzeuge einen wirtschaftlichen Druck, der Pharmaunternehmen dazu zwinge, Produktionslinien in Regionen mit niedrigeren Standards auszulagern und auf Sicherheitsreserven zu verzichten. Sobald ein einzelner Standort ausfällt, bricht die Versorgung zusammen – das zeigen die Lieferengpässe bei Quetiapin-retard exemplarisch. Quetiapin ist ein Wirkstoff, der vor allem bei Schizophrenie und bipolaren Störungen eingesetzt wird; unkoordinierte Therapieumstellungen können für Betroffene erhebliche Gesundheitsrisiken bedeuten. Der Antrag sieht Arzneimittel-Lieferengpässe damit nicht als Betriebsunfälle, sondern als strukturelle Folge einer Preispolitik, die Versorgungssicherheit systematisch untergräbt.
Vier Forderungen gegen die Versorgungskrise
Der Antrag formuliert vier konkrete Maßnahmen: Erstens soll ein Resilienz-Bonus bei Rabattvertragsausschreibungen eingeführt werden, der Anbieter bevorzugt, die Wirkstoffe aus mindestens zwei unabhängigen Quellen – vorzugsweise innerhalb der EU – beziehen. Steuerliche Sonderabschreibungen sollen Unternehmen zur Rückverlagerung von Produktionslinien nach Deutschland incentivieren. Zweitens sieht der Antrag einen Null-Bürokratie-Pfad für Apotheken vor: Sobald das BfArM einen Engpass offiziell bestätigt, entfällt die aufwendige Rücksprache mit der Krankenkasse vor der Abgabe eines Ersatzpräparats, und Importkosten werden vollständig erstattet. Drittens soll das BfArM vom passiven Beobachter zur aktiven Steuerungseinheit mit Durchgriffsrechten werden – inklusive Fast-Track-Import ausländischer Arzneimittelchargen, Lieferketten-Audits und Verwaltung nationaler strategischer Reserven. Viertens fordert der Antrag ein digitales Echtzeit-Engpass-Dashboard für Ärzte und Apotheker, das bereits bei der Rezeptausstellung Verfügbarkeit anzeigt, sowie eine gesetzlich verankerte vollständige Kostenübernahme durch die GKV bei nachgewiesenen Engpässen – finanziert aus Bundesmitteln, damit die Versichertengemeinschaft nicht für systembedingte Versorgungsausfälle aufkommen muss.
Die Drucksache 21/8921 reiht sich in eine breitere politische Debatte über die Abhängigkeit Deutschlands von globalen Lieferketten ein, die auch bei anderen kritischen Gütern geführt wird. Für Patienten, die auf verschreibungspflichtige Dauermedikation angewiesen sind, hat die Frage nach verlässlichen Lieferketten und regulatorischen Rahmenbedingungen unmittelbare Alltagsrelevanz. Die Rentenversicherungspflicht Selbständiger oder andere sozialpolitische Debatten zeigen, dass das Thema der strukturellen Absicherung im Gesundheits- und Sozialsystem breiter diskutiert wird.
Unmittelbar betroffen sind Patienten mit psychischen Erkrankungen, die auf Quetiapin-retard oder vergleichbare Präparate angewiesen sind, sowie Apotheken, die den Mehraufwand der Ersatzbeschaffung meist ohne ausreichende Kostenerstattung tragen. Mittelbar betroffen sind alle GKV-Versicherten, da steigende Mehrkosten durch Ersatzpräparate über Kassenbeiträge finanziert werden könnten.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8921) wurde am 3. November 2026 eingebracht. Als nächster Schritt steht die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss an, gefolgt von Ausschussberatungen. Erst danach stimmt das Plenum des Bundestages ab.
- ALBVVG
- Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, 2023 verabschiedet, soll Lieferengpässe bei Medikamenten bekämpfen.
- Rabattvertragssystem
- Krankenkassen schließen mit Pharmaunternehmen exklusive Lieferverträge zum günstigsten Preis; Kritiker sehen darin einen Haupttreiber der Versorgungskrise.
- BfArM
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – zuständige Behörde für Arzneimittelzulassung und Erfassung von Lieferengpässen in Deutschland.
Was ist das ALBVVG?
Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde 2023 verabschiedet und sollte Lieferengpässe bei Medikamenten reduzieren. Laut dem Antrag hat es die strukturellen Ursachen der Versorgungskrise jedoch nicht beseitigt.
Was fordert der Antrag konkret?
Der Antrag fordert vier Maßnahmen: einen Resilienz-Bonus bei Rabattvertragsausschreibungen, einen bürokratiefreien Ersatzbeschaffungspfad für Apotheken, erweiterte Steuerungsrechte für das BfArM sowie ein Echtzeit-Engpass-Dashboard und verbindliche Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Warum sind so viele Arzneimittel nicht lieferbar?
Laut dem Antrag erzwingt das Rabattvertragssystem einen extremen Preisdruck, der Hersteller dazu zwingt, Produktionslinien ins außereuropäische Ausland zu verlagern und auf Sicherheitsreserven zu verzichten. Eine kleine Produktionsstörung führt so direkt zu Versorgungsausfällen in Deutschland.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8921 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































