- Inzidenz 5,2 TB-Fälle je 100.000 Einwohner in Deutschland (2024)
- Pflicht-Röntgen bei Erstaufnahme für alle Asylsuchenden ab 15 Jahren gefordert
- IfSG-Änderung: Aufenthaltsstatus soll anonymisiert bei TB-Meldungen erfasst werden
Hintergrund
Tuberkulose gilt in Deutschland als meldepflichtige Infektionskrankheit und wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) überwacht. Der RKI-Bericht zur Epidemiologie der Tuberkulose 2024 erfasst unter anderem Staatsangehörigkeit und Geburtsland der Erkrankten. Der vorliegende Antrag stützt sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/5671), aus der nach Darstellung der Fraktion hervorgeht, dass eine Aufschlüsselung der Fallzahlen nach Aufenthaltsstatus nicht systematisch erfolgt. Das WHO-Ziel für die sogenannte Pre-Elimination liegt bei weniger als einem Fall je 100.000 Einwohner bis 2035; Deutschland erreicht diesen Wert derzeit mit 5,2 Fällen je 100.000 deutlich nicht.
- 5,2 Neuerkrankungen je 100.000 Einwohner — TB-Inzidenz in Deutschland 2024 laut Drucksache, weit über dem WHO-Ziel von unter 1 Fall bis 2035.
- 30–50 Euro — Kosten einer Röntgen-Thorax-Untersuchung im Rahmen eines Erstscreenings.
- 5- bis 6-stellige Beträge — Behandlungs- und Isolationskosten pro Fall bei offener oder resistenter Tuberkulose (MDR-TB) laut Antragsbegründung.
Im Detail
Das derzeitige 'kontrollierte Nichtwissen' der Bundesregierung gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung, da es eine zielgerichtete Prävention, effektives Screening und eine frühzeitige Isolierung infektiöser Personen in den Aufnahmeeinrichtungen und der Fläche systematisch verhindert.
— BT-Drs. 21/8920, Feststellungsteil I, AfD-Fraktion
Tuberkulose ist in Deutschland keine historische Randnotiz: Mit 5,2 Neuerkrankungen je 100.000 Einwohner im Jahr 2024 liegt die Inzidenz mehr als fünfmal höher als der WHO-Meilenstein für die sogenannte Pre-Elimination, die bis 2035 erreicht werden soll. Die AfD-Fraktion hat am 3. November 2026 den Antrag BT-Drs. 21/8920 eingebracht, der vier konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Infektionsschutzes fordert — mit einem klaren Schwerpunkt auf Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen.
Tuberkulose-Screening: Was gilt aktuell?
Das geltende Recht sieht in § 62 Absatz 1 des Asylgesetzes in Verbindung mit § 36 Absätze 4 und 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bereits eine Untersuchungspflicht für Asylsuchende vor. Laut Antrag werden diese Vorschriften jedoch nicht lückenlos durchgesetzt: Ausnahmeregelungen ermöglichen es, im Ausland oder auf der Fluchtroute ausgestellte Atteste anzuerkennen, ohne eine eigene Untersuchung durchzuführen. Die AfD-Fraktion fordert, diese Ausnahmen zu streichen und bundeseinheitlich sicherzustellen, dass alle einreisenden Personen mit Asylgesuch unmittelbar bei der Erstaufnahme einen standardisierten TB-Test erhalten — ab 15 Jahren eine Röntgenaufnahme des Thorax, bei Schwangeren und Kindern alternative Testverfahren.
Infektionsschutzgesetz: Aufenthaltsstatus als neues Meldedatum
Ein zweiter Kernpunkt des Antrags betrifft die Datenlage. Das Robert Koch-Institut erfasst im Rahmen der Tuberkulose-Surveillance bereits Staatsangehörigkeit und Geburtsland der Erkrankten. Die Fraktion argumentiert, dies reiche für eine zielgerichtete Prävention nicht aus: Ein Facharbeiter mit ausländischem Pass lebe unter völlig anderen Bedingungen als ein Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft. Erst die anonymisierte Erfassung des konkreten aufenthaltsrechtlichen Status — etwa Gestattung, Duldung oder Aufenthaltstitel — ermögliche es, Infektionsherde bestimmten Unterbringungsformen zuzuordnen und Ressourcen gezielt einzusetzen. Der Antrag verlangt eine entsprechende Änderung des IfSG. Der bürokratische Mehraufwand sei gering, da die Meldewege über das bestehende SurvNet-System lediglich um einen zusätzlichen Parameter ergänzt werden müssten.
Isolationskapazitäten und Kosten-Monitoring
Darüber hinaus soll die Bundesregierung sicherstellen, dass in Aufnahmeeinrichtungen bei einer aktiven TB-Diagnose sofort separierte Unterbringungsmöglichkeiten bereitstehen, um Ansteckungen von Mitbewohnern und Personal zu verhindern. Als vierter Punkt fordert der Antrag ein jährliches Monitoring-System, das die öffentlichen Kosten für Tuberkulosebehandlungen, Screening-Maßnahmen, Kontaktpersonennachverfolgung und Isolation bei Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) detailliert ausweist. Die Begründung verweist auf das starke Kostengefälle: Eine Röntgenaufnahme kostet laut Antrag 30 bis 50 Euro, während die Behandlung eines einzigen Falls resistenter Tuberkulose (MDR-TB) schnell fünf- bis sechsstellige Beträge erreichen kann.
Der Antrag stützt sich ausdrücklich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/5671). Die Fraktion wertet diese Antwort als Beleg dafür, dass wesentliche epidemiologische Daten zur Risikostruktur nicht systematisch erhoben werden. Ob und in welchem Umfang diese Einschätzung zutrifft, obliegt der Bewertung durch den zuständigen Ausschuss. Thematisch berührt der Antrag auch Fragen des bundeseinheitlichen Vollzugs bei Meldepflichten sowie grundsätzliche Fragen der staatlichen Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung.
Betroffen sind vor allem Bewohner und Personal in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften sowie der kommunale Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD), der Screening- und Kontaktnachverfolgungsaufgaben übernimmt. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, da unkontrollierte TB-Ausbreitung auch die allgemeine Bevölkerung erreichen kann.
Der Antrag ist am 3. November 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Als nächste Schritte stehen die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss sowie die Ausschussberatung an. Danach entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung.
- MDR-TB
- Multidrugresistente Tuberkulose — eine Form der Erkrankung, bei der die Erreger gegen die wichtigsten Standardantibiotika resistent sind und besonders aufwändige Behandlungen erfordern.
- Pre-Elimination (WHO)
- WHO-Meilenstein, der eine Tuberkulose-Inzidenz von weniger als einem Neufall je 100.000 Einwohner vorsieht — für Deutschland bis 2035 angestrebt.
- AsylbLG
- Asylbewerberleistungsgesetz — regelt Leistungen für Asylsuchende und bildet die Rechtsgrundlage für Gesundheitsversorgungskosten in Aufnahmeeinrichtungen.
Wie hoch ist die Tuberkulose-Inzidenz in Deutschland?
Laut Drucksache liegt die Inzidenz bei 5,2 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner (2024). Das WHO-Ziel für Pre-Elimination liegt bei unter 1 Fall je 100.000 bis 2035.
Was kostet ein TB-Screening im Vergleich zur Behandlung?
Laut Antragsbegründung kostet eine Röntgenaufnahme rund 30 bis 50 Euro. Die Behandlungs- und Isolationskosten bei resistenter Tuberkulose (MDR-TB) können sich pro Fall auf fünf- bis sechsstellige Beträge belaufen.
Was soll sich am Infektionsschutzgesetz ändern?
Der Antrag fordert, dass bei TB-Meldungen künftig verpflichtend auch der aufenthaltsrechtliche Status der Erkrankten anonymisiert miterfasst wird, um eine gezielte epidemiologische Überwachung zu ermöglichen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8920 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































