- Bürokratie kostet Ärzte täglich bis zu 3 Stunden Arbeitszeit
- 21.600 Arztstellen und 47.000 Pflegestellen könnten freigesetzt werden
- Dokumentationspflichten sollen um mindestens 50 Prozent sinken
Hintergrund
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Bitkom-Verband fordern seit Jahren einen konsequenten Bürokratieabbau im Gesundheitswesen. Die Bundesregierung legte 2023 ein Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau vor, dessen Umsetzung nach Angaben der antragstellenden Fraktion noch unvollständig ist. Parallel läuft die Aussetzung der Konsiliarberichtspflicht in der Psychotherapie, die der Antrag als Modell für weiteren Abbau nennt. Ein IW-Gutachten im Auftrag des vfa aus dem Jahr 2025 belegte zudem besondere Belastungen für die Pharmaindustrie durch Berichtspflichten.
- Bis zu 3 Stunden täglich — Bürokratie kostet Ärzte und Pflegekräfte laut Antragsbegründung täglich bis zu drei Stunden Arbeitszeit.
- 21.600 Vollkräfte (ärztlich) — Würde der Aufwand täglich um eine Stunde sinken, könnten rechnerisch rund 21.600 Vollzeitstellen im Ärztedienst für die Patientenversorgung freigesetzt werden.
- 47.000 Vollkräfte (Pflege) — Für den Pflegedienst ergibt sich nach denselben Berechnungen ein Potenzial von rund 47.000 freigesetzten Vollkräften.
- Mindestens 50 Prozent — Um diesen Anteil sollen Dokumentationspflichten in Apotheken und Arztpraxen reduziert werden.
- 31. Dezember 2026 — Frist, bis zu der das digitale Verfahren zur GKV-Familienversicherungsprüfung in Kraft treten soll.
Im Detail
Jährlich bindet Bürokratie bis zu drei Stunden pro Tag für Ärzte und Pflegekräfte, was den Fachkräftemangel massiv verschärft.
— Begründung BT-Drs. 21/8914, AfD-Fraktion
Bürokratie im Gesundheitswesen kostet täglich bis zu drei Stunden Arbeitszeit pro Arzt und Pflegekraft – Zeit, die für die Patientenversorgung fehlt. Die AfD-Fraktion hat am 3. November 2026 mit BT-Drs. 21/8914 einen umfangreichen Antrag eingebracht, der elf konkrete Forderungen zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung im Gesundheitswesen enthält. Hintergrund ist der seit Jahren anhaltende Fachkräftemangel, den Überregulierung nach Einschätzung der Antragsteller erheblich verschärft.
Gesundheitsbürokratie: Was gilt aktuell?
Das deutsche Gesundheitswesen kennt umfangreiche Dokumentationspflichten: Pflegeeinrichtungen führen aufwendige Pflegedokumentationen, Ärzte müssen Fortbildungsnachweise aktiv vorlegen, Psychotherapeuten benötigen vor Behandlungsbeginn einen Konsilliarbericht vom Hausarzt, und die Prüfung der GKV-Familienversicherung erfolgt noch weitgehend auf Papier. Die Bundesregierung legte 2023 ein Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau vor. Laut Antrag sind dessen Vorschläge bisher nicht vollständig umgesetzt. Parallel ist die Aussetzung der Konsiliarberichtspflicht in der Psychotherapie bereits angelaufen – ein Schritt, den der Antrag als Beleg für die grundsätzliche Machbarkeit von Entlastungen wertet.
Elf Forderungen für weniger Papierkram
Der Antrag fordert die Bundesregierung in elf Punkten auf, das Gesundheitswesen zu entbürokratisieren. Konkret soll ab dem 1. Januar 2027 ein vereinfachtes Strukturmodell zur Pflegedokumentation gemäß § 113c SGB XI bundesweit verpflichtend eingeführt werden. Bis zum 31. Dezember 2026 soll ein digitales, unterschriftsfreies Verfahren für die GKV-Familienversicherungsprüfung nach § 10 Abs. 5 SGB V in Kraft treten. Darüber hinaus sollen alle Berichtspflichten, Formulare und Prüfverfahren künftig alle drei Jahre durch Änderung der §§ 275 und 282 SGB V evaluiert werden – der erste Bericht ebenfalls bis Ende 2026. Für die Reduktion bürokratischer Lasten fordert der Antrag verbindliche Ziele: Die Dokumentationspflichten in Apotheken und Arztpraxen sollen um mindestens 50 Prozent sinken.
Pharmazeutische Unternehmen und Apotheken nennt der Antrag als besonders belastet. Umfassende Berichtspflichten und uneinheitliche Vorgaben behinderten laut Antrag die Rückverlagerung wichtiger Produktionsschritte nach Deutschland und Europa. Deshalb soll die Bundesregierung auch bei nationaler und europäischer Gesetzgebung Versorgungssicherheit und Innovationskraft stärker gewichten.
Digitalisierung als Instrument des Bürokratieabbaus
Der Antrag verknüpft den Bürokratieabbau eng mit Digitalisierungsmaßnahmen. § 140a SGB V soll so geändert werden, dass Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern digital verwaltet werden können. Jede neue digitale Anwendung soll zuvor einem verpflichtenden Test auf Verwaltungsaufwandsreduzierung unterzogen werden. Für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) fordert der Antrag standardisierte Anmeldeprozesse und technische Hilfestellungen, weil viele Patienten an komplizierten Zugangswegen scheiterten.
Auch die Pflicht zur aktiven Vorlage von Fortbildungsnachweisen (§ 95d SGB V) soll durch ein System stichprobenartiger Prüfungen ersetzt werden. Ergänzend sollen der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung vereinfacht und die Strahlenschutzverordnung gestrafft werden.
Fachkräftemangel als Triebkraft
Die Begründung der Drucksache stützt sich auf Zahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft: Würde die bürokratische Belastung täglich nur um eine Stunde sinken, könnten rechnerisch rund 21.600 Vollkräfte im ärztlichen und etwa 47.000 Vollkräfte im Pflegedienst für die direkte Versorgung freigesetzt werden. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen betonen die Antragsteller diesen Effekt als zentrales Argument. Ob und in welchem Umfang der Bundestag den Forderungen folgt, entscheiden zunächst die zuständigen Ausschüsse und anschließend das Plenum.
Betroffen sind vor allem niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten, Pflegekräfte in stationären Einrichtungen sowie Apotheken und pharmazeutische Unternehmen. Mittelbar profitieren Patienten, wenn Fachkräfte mehr Zeit für die direkte Versorgung gewinnen. GKV-Versicherte sind durch die geplante digitale Familienversicherungsprüfung direkt betroffen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8914) wurde am 3. November 2026 eingebracht. Als nächster Schritt steht die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss an, in der Regel den Ausschuss für Gesundheit. Nach der Ausschussberatung folgt die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum.
- Konsiliarberichtspflicht
- Verpflichtung von Psychotherapeuten, vor Behandlungsbeginn einen ärztlichen Konsilliarbericht einzuholen, um organische Ursachen auszuschließen.
- DiGA
- Digitale Gesundheitsanwendungen sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassene Gesundheits-Apps, die Ärzte auf Rezept verschreiben können.
- Selektivvertrag (§ 140a SGB V)
- Direktverträge zwischen einzelnen Krankenkassen und Leistungserbringern außerhalb der Regelversorgung, die besondere Versorgungsmodelle ermöglichen.
Was fordert der Antrag konkret zur Pflegedokumentation?
Ab dem 1. Januar 2027 soll ein vereinfachtes Strukturmodell zur Pflegedokumentation in allen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen bundesweit verpflichtend eingeführt werden (Änderung § 113c SGB XI).
Was ist die Konsiliarberichtspflicht und warum ist sie relevant?
Der Konsilliarbericht ist ein Pflichtdokument, das Psychotherapeuten vor Behandlungsbeginn von einem Arzt anfordern müssen. Die bereits begonnene Aussetzung dieser Pflicht nennt der Antrag als Beweis, dass Bürokratieabbau im Gesundheitswesen praktisch umsetzbar ist.
Was soll sich bei der Familienversicherung ändern?
Bis zum 31. Dezember 2026 soll ein digitales, unterschriftsfreies Verfahren zur Prüfung der GKV-Familienversicherung gemäß § 10 Abs. 5 SGB V in Kraft treten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8914 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































