- 45 Prozent der Bevölkerung fühlen sich zur Organspende schlecht informiert
- Registrierung als Spender soll verpflichtende Aufklärung erfordern
- BIÖG-Materialien zum Hirntod sollen gesetzeskonform überarbeitet werden
Hintergrund
Das Transplantationsgesetz (TPG) verpflichtet Bundesbehörden, die Bevölkerung umfassend und ergebnisoffen über Organ- und Gewebespende aufzuklären. Nach einer Umfrage der früheren Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stuften sich 45 Prozent der Befragten als unzureichend informiert ein. Das Organspenderegister unter organspende-register.de ermöglicht eine Registrierung ohne vorherige Aufklärungspflicht; es genügen Personalausweis, Krankenversichertennummer und E-Mail-Adresse. Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Hirntoddiagnostik wurde 2015 und 2022 nachgebessert, unter anderem nach einem dokumentierten Verfahrensfehler am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide im Dezember 2014.
- 45 % — der Befragten fühlen sich laut BIÖG-Umfrage zum Thema Organspende unzureichend informiert.
- 16 Jahre — Mindestalter für die Eintragung als Organspender im Register (§ 2a Abs. 1 TPG).
- 14 Jahre — Mindestalter für die Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Organspende.
- 11 Jahre — mittlere Funktionsdauer eines transplantierten Herzens laut Antragsbegründung, danach droht Abstoßung.
Im Detail
„auch solche Aspekte in die Aufklärung mit einbezogen werden, die einer Organ- und Gewebespende möglicherweise entgegenstehen könnten.“
— Gesetzesbegründung zum Transplantationsgesetz, zitiert in Begründung BT-Drs. 21/8925
Die Organspende-Aufklärung in Deutschland steht im Mittelpunkt eines Antrags der AfD-Fraktion, der am 3. November 2026 im Bundestag eingebracht wurde (BT-Drs. 21/8925). Die Fraktion fordert, dass staatliche Informationsmaterialien das Hirntod-Konzept nicht länger als einzig mögliche Wahrheit darstellen, sondern auch wissenschaftliche Einwände transparent machen. Laut einer Umfrage der früheren Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stuften sich 45 Prozent der Befragten beim Thema Organspende als unzureichend informiert ein.
Was gilt aktuell bei der Organspende-Aufklärung?
Das Transplantationsgesetz (TPG) verpflichtet Bundesbehörden, die Bevölkerung umfassend und ergebnisoffen über Organ- und Gewebespende zu informieren. Die Eintragung ins Organspenderegister setzt jedoch keine Aufklärungspflicht voraus: Es genügen Personalausweis, Krankenversichertennummer und E-Mail-Adresse. Eine ärztliche Beratung oder ein Aufklärungsgespräch ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Jugendliche können sich ab 16 Jahren als Spender registrieren, einen Widerspruch ab 14 Jahren eintragen.
Hirntod-Konzept und die Organspende-Aufklärung im Streit
Der Antrag kritisiert, die Informationsmaterialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) stellten den Hirntod apodiktisch als sicheren Nachweis für den Tod eines Menschen dar. Tatsächlich, so die Begründung, sei in der internationalen Fachdiskussion strittig, ob der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen hinreichend ist, um den Tod des gesamten Organismus zu begründen – zumal Kreislauf, Stoffwechsel und Wundheilung mit maschineller Unterstützung weiter funktionieren können. Die Drucksache verweist auf Fälle, in denen hirntote Frauen Kinder bis zur Geburt ausgetragen haben, sowie auf einen dokumentierten Verfahrensfehler bei der Hirntoddiagnostik am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide im Dezember 2014. Die Richtlinie der Bundesärztekammer wurde daraufhin 2015 und 2022 nachgebessert.
Laut Antrag enthält die BIÖG-Webseite unter der Überschrift „Ethik und Sterben“ die Aussage: „Der Hirntod ist medizinisch und rechtlich eindeutig. Er ist ein sicherer Nachweis für den Tod eines Menschen.“ Die Fraktion sieht darin einen Verstoß gegen den gesetzlichen Auftrag einer ergebnisoffenen Organspende-Aufklärung gemäß § 1 und § 2 TPG.
Reformforderungen: Register und Gesetzentwurf
Konkret fordert der Antrag zweierlei: Erstens soll das BIÖG seine Materialien überarbeiten und dabei sowohl den physiologischen Mechanismus körperlicher Reaktionen bei der Organentnahme erklären als auch die fortbestehende wissenschaftliche Kontroverse zur sogenannten Integrationsfrage darstellen. Zweitens soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Registrierung als Organspender an eine dokumentierte, individuelle Aufklärung durch eine qualifizierte Person knüpft – analog zur Patientenaufklärung vor Operationen nach § 630e BGB. Auch Angehörige, die im Ernstfall nach § 4 TPG entscheiden müssen, sollen künftig entsprechend aufgeklärt werden.
Thematisch schließt der Antrag an die allgemeine Debatte über Selbstbestimmungsrechte und staatliche Informationspflichten an. Die Organspende-Aufklärung berührt dabei nicht nur medizinische, sondern auch ethische und rechtliche Grundsatzfragen. Der Antrag betont, dass ein Spenderorgan – ein transplantiertes Herz etwa – im Mittel nach elf Jahren abgestoßen wird und Empfänger lebenslang immunsuppressive Medikamente einnehmen müssen. Diesen Aspekt lasse das BIÖG in seinen Materialien außer Acht.
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Entscheidung zur Organspende treffen oder im Organspenderegister eingetragen sind. Besonders angesprochen werden Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, die laut Antrag eine wesentliche Zielgruppe der BIÖG-Informationsmaterialien darstellen. Auch Angehörige, die im Ernstfall eine Entscheidung über eine Organspende treffen müssen, sind von den geforderten Änderungen betroffen.
Der Antrag wurde am 3. November 2026 im Deutschen Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt steht die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss an, gefolgt von Ausschussberatung und abschließender Abstimmung im Plenum. Eine Mehrheit für den Antrag erfordert die Unterstützung weiterer Fraktionen.
- Hirntod
- Medizinischer Begriff für den irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen (Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm). Im deutschen Recht gilt er als Voraussetzung für eine Organentnahme beim Spender.
- Transplantationsgesetz (TPG)
- Bundesgesetz, das die Voraussetzungen für Organspende, -entnahme und -übertragung regelt sowie Aufklärungspflichten der Bundesbehörden festlegt.
- BIÖG
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Nachfolger der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zuständig für staatliche Informationskampagnen zur Organspende.
Was ist der Hirntod und warum ist er umstritten?
Als Hirntod gilt der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen einschließlich Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Umstritten ist, ob dieser Zustand den Tod der gesamten Person bedeutet, da Kreislauf, Stoffwechsel und Wundheilung mit maschineller Unterstützung weiter funktionieren können.
Was ändert sich bei der Registrierung als Organspender?
Laut Antrag soll künftig vor der Registrierung eine dokumentierte, individuelle Aufklärung durch eine qualifizierte Person Pflicht sein – ähnlich der Patientenaufklärung vor Operationen nach § 630e BGB. Derzeit genügen Personalausweis, Krankenversichertennummer und E-Mail.
Welche Rolle spielt das BIÖG bei der Organspende-Aufklärung?
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, vormals BZgA) erstellt Broschüren, Flyer und Online-Angebote zur Organspende, auf die auch Krankenkassen und Bundesbehörden zurückgreifen. Der Antrag kritisiert, diese Materialien stellten das Hirntod-Konzept zu einseitig dar.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8925 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































