- Über 20.000 Abrechnungsbetrugsfälle im Pflegewesen 2024
- Antrag fordert KI-Prüfung und Zusammenführung von GKV und Pflegekasse
- BKA soll organisierte Täterstrukturen systematisch erfassen
Hintergrund
Die AfD-Fraktion hatte zuvor mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/5114 die Bundesregierung zum Abrechnungsbetrug im Pflegewesen befragt. In ihrer Antwort räumte die Bundesregierung ein, über keine detaillierten Statistiken zu Täterstrukturen zu verfügen. Der Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) konzentriert sich laut Antragsbegründung auf den Bereich der Grundsicherung nach SGB II und lässt den Pflegebereich weitgehend unberücksichtigt. Eine vom GKV-Spitzenverband geplante Betrugspräventionsdatenbank befindet sich nach Angaben der Fraktion noch in der Konzeptphase.
- Über 20.000 Fälle — Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen 2024, historischer Höchststand laut Antragsbegründung.
- 5 Forderungen — Der Antrag enthält fünf konkrete Maßnahmen an die Bundesregierung, von der Datenbankpflicht bis zur BKA-Erfassung.
- SGB V + SGB XI — Zwei Rechtsbereiche sollen organisatorisch zusammengeführt werden, ohne die materiellen Leistungsansprüche zu verändern.
Im Detail
Der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen hat 2024 mit über 20.000 Fällen einen historischen Höchststand erreicht.
— BT-Drs. 21/8918, Feststellungsteil I
Pflegebetrug kostet die Solidargemeinschaft jedes Jahr Milliarden: Im Jahr 2024 hat der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen mit über 20.000 Fällen einen historischen Höchststand erreicht. Die AfD-Fraktion hat am 3. November 2026 mit BT-Drs. 21/8918 einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung zu fünf konkreten Maßnahmen auffordert, um Pflegebetrug zu unterbinden und die Pflegeversicherung strukturell zu sichern.
Pflegebetrug: Was die Drucksache fordert
Kern des Antrags ist die organisatorische Zusammenführung von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung. Laut Drucksache sollen die getrennten Rechtsträger zu einer gemeinsamen Datenbasis verschmolzen werden, um digitale Betrugserkennung in Echtzeit zu ermöglichen. Die Leistungsansprüche nach SGB V und SGB XI sollen dabei unverändert bleiben. Die Begründung führt aus, dass eine bloße IT-Vernetzung der bestehenden Systeme hinter der angestrebten Wirkung zurückbliebe, da getrennte Träger auch bei technischer Vernetzung Schnittstellenverluste und doppelte Verwaltungsstrukturen erzeugen.
Parallel dazu soll der GKV-Spitzenverband verpflichtet werden, die bereits geplante Betrugspräventionsdatenbank sofort operativ umzusetzen. Diese stagniert laut Antrag noch in der Konzeptphase, obwohl die Fallzahlen deutlich steigen. KI-gestützte Analyseverfahren sollen auffällige Abrechnungsmuster automatisiert erkennen – ohne neue Meldepflichten für Pflegeeinrichtungen oder Versicherte.
Risikobasierte Kontrolle statt Gießkannenprinzip
Der Medizinische Dienst (MD) soll laut Antrag gesetzlich verpflichtet werden, Prüfkapazitäten ausschließlich risikobasiert einzusetzen. Die bisherige Praxis pauschaler Stichprobenprüfungen belastet nach Einschätzung der Fragesteller ehrliche Pflegedienste unverhältnismäßig stark. Ein konkretes Beispiel aus der Begründung: Wenn ein Antragsteller einen hohen Pflegegrad wegen Immobilität beansprucht, die Krankenkassendaten desselben Zeitraums aber regelmäßige Facharztbesuche ausweisen, liegt ein objektiver Widerspruch vor – den ein digitales Warnsystem automatisch markieren könnte.
Ergänzend fordert der Antrag, das BKA anzuweisen, organisierte kriminelle Strukturen im Gesundheitswesen gezielt zu erfassen. Dazu zählt die Drucksache ausdrücklich grenzüberschreitende Netzwerke und Clanstrukturen. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf die vorausgegangene Kleine Anfrage BT-Drs. 21/5114 eingeräumt, über keine detaillierten Statistiken zu Täterstrukturen zu verfügen.
Was gilt aktuell?
Derzeit sind GKV und Pflegeversicherung organisatorisch getrennte Versicherungszweige mit eigenen Trägern, Satzungen und Aufsichtsstrukturen. Der Medizinische Dienst prüft Pflegegradanträge und Abrechnungen nach einem System, das nach Einschätzung des Antrags nicht ausreichend zwischen verdächtigen und unauffälligen Fällen differenziert. Der Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) konzentriert sich laut Antragsbegründung auf Grundsicherungsleistungen nach SGB II und lässt den Pflegebereich weitgehend unberücksichtigt. Damit fehlt nach Ansicht der Antragsteller ein verbindlicher Rahmen speziell für Betrug in der Pflege- und Krankenversicherung.
Der Antrag berührt ein Thema mit wachsendem politischem Gewicht: Steigende Pflegebeiträge, ein unter Druck stehendes Sozialversicherungssystem und die Digitalisierung des Gesundheitswesens stehen seit Jahren auf der Reformagenda. Der vorliegende Antrag zum Pflegebetrug reiht sich in eine breitere Debatte um den Schutz öffentlicher Mittel ein, die auch andere Bereiche staatlicher Kontrolle betrifft.
Betroffen sind alle gesetzlich Pflegeversicherten, die steigende Beiträge zahlen, sowie ehrliche Pflegedienste, die von pauschalen Prüfungen belastet werden. Mittelbar betroffen sind auch Steuerzahler und die Solidargemeinschaft der Beitragszahler, aus deren Mitteln der Betrugsschaden gedeckt wird.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8918) wurde am 3. November 2026 eingebracht. Als nächster Schritt steht die Zuweisung an die zuständigen Ausschüsse und anschließend die Beratung im Plenum des Bundestages aus. Eine Abstimmung hat noch nicht stattgefunden.
- GKV-Spitzenverband
- Dachorganisation der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, die gemeinsame Interessen gegenüber Politik und Leistungserbringern vertritt.
- Medizinischer Dienst (MD)
- Unabhängiger Prüfdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen, der unter anderem Pflegebedürftigkeit begutachtet und Abrechnungen prüft.
- SGB XI
- Elftes Sozialgesetzbuch, das die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland regelt – von Pflegegraden bis zu Leistungsansprüchen.
Was bedeutet die Zusammenführung von GKV und Pflegekasse?
Laut Antrag sollen GKV und Pflegeversicherung organisatorisch zu einem Träger verschmolzen werden, um eine gemeinsame Datenbasis zu schaffen und doppelte Verwaltungsstrukturen abzubauen. Die Leistungsansprüche nach SGB V und SGB XI sollen dabei unverändert bleiben.
Was soll die KI-gestützte Betrugsdatenbank leisten?
Sie soll auffällige Abrechnungsmuster automatisiert erkennen, ohne Pflegedienste oder Versicherte mit neuen Meldepflichten zu belasten. Der GKV-Spitzenverband soll das bereits geplante Vorhaben sofort operativ umsetzen.
Warum soll das BKA Täterstrukturen gesondert erfassen?
Laut Antrag verfügt die Bundesregierung bisher über keine detaillierten Statistiken zu Täterstrukturen. Eine gezielte Erfassung grenzüberschreitender Netzwerke und Clanstrukturen soll den Kontrolldruck auf die kriminelle Minderheit konzentrieren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8918 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































